Schwarzer Tag für Bürgergeldbeziehende
Der Bundesrat hat am 27. März 2026 dem Änderungsgesetz zum SGB II zugestimmt. Damit wird zum 1. Juli 2026 das Bürgergeld in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt. Gleichzeitig sieht das Gesetz Leistungskürzungen für ukrainische Geflüchtete vor.
Dazu die Fraktionsvorsitzende Wiebke Köllner, für Die Linke im Sozialausschuss:
„Der 27. März war ein schwarzer Tag für alle Empfängerinnen und Empfänger des Bürgergeldes. Was als ‚Reform‘ verkauft wird, trifft vor allem die finanziell Schwächsten in der Gesellschaft. Es entsteht ein Sanktionsregime, das in Teilen restriktiver ist als das frühere Hartz-IV-System, obwohl die Sanktionspraxis damals bereits vom Bundesverfassungsgericht eingegrenzt wurde.“
Dem Gesetz war eine populistische Stimmungsmache mit völlig überzogenen Einsparerwartungen vorausgegangen – über die schon lange niemand mehr spricht. Sozialverbände warnen, dass die Reform besonders für schutzbedürftige Menschen negative Folgen haben wird. Auch der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles weist auf erhebliche rechtliche und sozialpolitische Risiken hin. Dazu Wiebke Köllner weiter:
„Tacheles kritisiert insbesondere die sogenannte ‚Nichterreichbarkeitsfiktion‘, nach der der Leistungsanspruch nach drei versäumten Meldeterminen vollständig entfällt. Auch die Begrenzung der Kosten der Unterkunft und die Deckelung des Quadratmeterpreises auf den örtlichen Höchstwert werfen erhebliche rechtliche Fragen auf. Außerdem führt die Reform faktisch zu mehr Druck und Misstrauen gegenüber Leistungsbeziehenden.“
Die Ratsfraktion Die Linke wird im nächsten Sozialausschuss aktiv werden um die konkreten Auswirkungen der Reform zu prüfen. Dazu Wiebke Köllner abschließend:
„Statt die soziale Absicherung zu stärken, verschärft die Bundesregierung die Bedingungen für Menschen in Armut. Wir werden genau hinschauen, wie diese Änderungen umgesetzt werden und welche Konsequenzen sie für die Betroffenen in Bochum haben werden.“

