"Am Röderschacht": Linke unterstützt Erhaltungssatzung
Die Ratsfraktion Die Linke unterstützt die Eingabe für eine Erhaltungssatzung für die denkmalgeschützten Siedlung „Am Röderschacht“, die von Bewohner*innen der Siedlung in die Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 3. März eingebracht wird.
Damit soll verhindert werden, dass die bisherige Mieterschaft durch Luxusmodernisierungen aus der Siedlung verdrängt wird. Die Verwaltung lehnt die Einführung der Satzung ab. Dazu der Sprecher der Ratsfraktion Die Linke, Horst Hohmeier:
„Wir halten die Argumentation der Verwaltung für unzureichend und vorgeschoben. Der entscheidende Vorteil einer Erhaltungssatzung wird gar nicht erst erwähnt: Das Vorkaufsrecht der Stadt, wenn der jetzige Eigentümer weiter verkaufen will. Außerdem widersprechen wir, dass es keine negativen städtebauliche Folgen geben würde, die den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung erforderlich machen würde. Das widerspricht den Aussagen der Bewohner*innen.“
Ratsmitglied Batıkağan Pulat ergänzt: „Erst auf der letzten Mieter*innenversammlung gab es Berichte über Einschüchterungsversuche gegenüber Mieterinnen und Mietern sowie über bereits drastisch erfolgte Mieterhöhungen. Das ist ein alarmierendes Signal. Wir erwarten von der Verwaltung, dass sie diese Entwicklungen ernst nimmt und nicht weiter abwartet.“
Die Verwaltung verweist auf eine fehlende landesrechtliche Umwandlungsverordnung in Nordrhein-Westfalen, die verhindern würde, dass in einem Erhaltungsgebiet Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Dazu Horst Hohmeier weiter: „Auch ohne spezielle Umwandlungsverordnung ermöglicht es § 172 Baugesetzbuch Kommunen, Modernisierungen und bauliche Veränderungen unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen, um Verdrängung durch Luxusmodernisierungen zu verhindern. Die rechtlichen Instrumente liegen auf dem Tisch – sie müssen nur genutzt werden.“
Andere Städte in Nordrhein-Westfalen wie Münster, Köln und Dortmund haben soziale Erhaltungssatzungen beschlossen oder entsprechende Prüfaufträge erteilt, um angestammte Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Dazu Batıkağan Pulat abschließend:
„Für uns hören sich die Argumente der Verwaltung wie Ausflüchte an. Was in Münster, Köln und Dortmund möglich ist, muss auch in Bochum möglich sein. Wir erwarten von SPD und Grünen, dass sie sich ebenfalls für die Erhaltungssatzung einsetzen.“

