Änderung der Hauptsatzung und Geschäftsordnung

Die Linke im Rat der Stadt Bochum, Carolin Paskudat

Rede zur Hauptsatzung 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister

Liebe Kolleg:innen

Liebe Gäst:innen und Zuschauer:innen im RatsTV

Wir stimmen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Bochum in weiten Teilen zu. Viele Punkte halten wir für sinnvoll und notwendig. Gleichzeitig sehen wir jedoch bei einigen Punkten Anpassungsbedarf.

Deshalb schlagen wir mit unserem Änderungsantrag folgende zwei Änderungen vor, die in der aktuell gültigen Fassung der Hauptsatzung bereits enthalten sind und nicht geändert werden sollten. 

  1. Zu §11 Aufwandsentschädigungen, Ersatz des Verdienstausfalls, Kinderbetreuungskosten

Die Neufassung der Hauptsatzung sieht vor, dass Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören, nur noch für höchstens 80 von der Fraktion anberaumte Sitzungen auch Sitzungsgeld erhalten.

Sachkundige Bürger:innen und Einwohner:innen leisten einen sehr wichtigen Beitrag in den Ausschüssen. Sie bringen viel Fachwissen mit und investieren doch genauso viel Zeit und Engagement in die kommunalpolitische Arbeit wie die Ratsmitglieder. Was für ein Signal sendet denn jetzt eine Kürzung der Sitzungsgelder an diese Menschen? Sie zeigt weniger Wertschätzung und schwächt im Zweifel auch ehrenamtliches Engagement. Das lehnen wir ab und beantragen daher, die Anzahl bei 130 Sitzungen im Jahr zu belassen.

Der zweite Punkt betrifft §12, und zwar die Frist für die Einreichung von Anregungen und Beschwerden nach §24 Gemeindeordnung 

Auch hier möchten wir die alte Fassung beibehalten, dass Einwohner:innen weiterhin bis 5 Tage vor der Sitzung Zeit haben, eine Anregung oder Beschwerde einzureichen. Bürger:innenbeteiligung ist so wichtig und essentiell, wir sollten sie so niedrigschwellig und hürdenfrei wie es geht ermöglichen. Besonders, wenn  Einwohner:innen Anliegen zu bestimmten Tagesordnungspunkten haben, ist es wichtig, dass diese niedrigschwellig und kurzfristig eingereicht werden können. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Einladungsfrist für Sitzungen 7 Tage beträgt. Zu aktuellen Tagesordnungspunkten könnte so keine Eingabe mehr erfolgen. Aus diesem Grund beantragen wir, die Frist von 5 Tagen bis zur Sitzung aus der jetzt gültigen Fassungen der Hauptsatzung beizubehalten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

 

Rede zur Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister

Liebe Kolleg:innen

Liebe Gäst:innen und Zuschauer:innen im RatsTV

 

Auch die Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist gut gelungen und wir stimmen auch den meisten Änderungen der Verwaltung zu, sehen aber auch hier in einigen Punkten Anpassungsbedarf

  1. Zu §2a (der Fragehalbestunde) und §19 (Fragestunden für Einwohner:innen in Sitzungen der Bezirksvertretungen)

beantragen wir, dass die Fragen spätestens 10 und nicht 14 Kalendertage vor der Sitzung eingereicht werden müssen. Dies ist in der aktuell gültigen Fassung der Geschäftsordnung für die Sitzungen der Bezirksvertretungen auch bereits so geregelt.

 Bürger:innenbeteiligung stärkt die Demokratie, sie fördert Engagement und Zusammenhalt. Wir sollten alle Maßnahmen nutzen, um Bürger:innenbeteiligung und das Interesse an unserer politischen Arbeit zu stärken und zu unterstützen. Hierzu gehören eben auch kürzere Fristen, wenn Einwohner:innen Fragen zu Angelegenheiten des Rates oder der Bezirksvertretung haben.

  1. §6 Verhandlungsleitung und Redeordnung

Eine Verkürzung der Redezeit von 10 auf 5 Minuten würde die Qualität der politischen Diskussion hier im Rat deutlich beeinträchtigen. Komplexe Themen lassen sich oft nicht ausreichend in so kurzer Zeit darstellen. Außerdem schafft eine ausreichende Redezeit auch mehr Transparenz für die Öffentlichkeit, da Entscheidungsgründe viel nachvollziehbarer und fundierter erklärt werden können. 

Die bisherige Redezeit von 10 Minuten stellt einen sinnvollen Rahmen dar, daher beantragen wir, dass diese auch in der Neufassung der Geschäftsordnung erhalten bleibt.

  1. §10 Abstimmungen und Wahlen

Die Erhöhung des Quorums von 1/5 der Stimmen auf eine einfache Mehrheit für die Beantragung geheimer Wahlen erschwert es insbesondere kleinen Fraktionen, Gruppen und Einzelpersonen, eine geheime Abstimmung durchzusetzen. Grade geheime Wahlen sind ein wichtiges demokratisches Instrument, weil sie eine freie und unbeeinflusste Entscheidung schützen.

Außerdem schlägt ja die Gemeindeordnung in §50 Abs. 1 das Quorum von 1/5 der Ratsmitglieder für einen Antrag auf geheime Abstimmung vor. Selbst wenn dort anschließend geregelt ist, dass die Geschäftsordnung weitere Regelungen treffen kann, halten wir es für sinnvoll, nicht vom Vorschlag der Gemeindeordnung abzuweichen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit