Vorbereitende Maßnahmen Bauvorhaben
Für Bauvorhaben, deren planungsrechtliche Grundlage aufgrund einer möglichen Unwirksamkeit des Regionalplans Ruhr entfallen könnte, wie beispielsweise das Projekt „Osterweiterung Technologiequartier“, werden keine vorbereitenden Maßnahmen, insbesondere Rodungen oder Baumfällungen, durchgeführt.
Begründung:
Solange nicht abschließend geklärt ist, ob und auf welcher Grundlage diese Vorhaben weiterverfolgt werden können, sollten keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden.
Insbesondere Rodungen und Baumfällungen würden Eingriffe darstellen, die sich später nur schwer rückgängig machen lassen. Daher sollte mit solchen vorbereitenden Maßnahmen gewartet werden, bis die rechtliche Situation abschließend geklärt ist.
