Schluss mit sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum!
Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt die Verwaltung,
- dem Rat eine Beschlussvorlage vorzulegen, mit der die Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) dahingehend geändert wird, dass sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum, sogenanntes Catcalling, als unerwünschtes Verhalten festgeschrieben wird. Als Catcalling gelten dabei verbale oder nonverbale, sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprachen, Gesten oder Geräuschäußerungen gegenüber Personen im öffentlichen Raum.
- zu prüfen, in welcher Form für das gesamte Personal des Ordnungsamtes ein Fortbildungsprogramm zum Umgang mit sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum (Catcalling) etabliert und verpflichtend umgesetzt werden kann.
- zu prüfen, wie das Programm langfristig im Fortbildungskatalog der Stadt Bochum verankert werden kann, unter Einbeziehung externer fachlicher Expertise, insbesondere aus den Bereichen Gleichstellung sowie Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt;
- zu prüfen, inwieweit bestehende digitale Meldestrukturen der Stadt Bochum, insbesondere Hinweisgeber- oder Beschwerdesysteme für sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum ergänzt werden können;
- die im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung gewonnenen Erkenntnisse auf Landes- und Bundesebene einzubringen. Über geeignete Gremien, insbesondere die kommunalen Spitzenverbände, sowie durch die Ansprache der zuständigen Landes- und Bundesministerien wird darauf hingewirkt, die Einführung eines eigenständigen Tatbestands der sexualisierten Belästigung im öffentlichen Raum im Ordnungswidrigkeitenrecht – insbesondere im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) oder in entsprechenden landesrechtlichen Regelungen – zu prüfen.
Begründung:
Sexualisierte Belästigung und Gewalt sind im öffentlichen Raum weiterhin präsent. Sie beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl, die Bewegungsfreiheit und die gleichberechtigte Nutzung öffentlicher Räume, insbesondere von Frauen und weiteren betroffenen Personengruppen.
Erhebungen der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) belegen eine hohe Betroffenheit von Frauen durch sexuelle Belästigung in Europa. Dazu zählen unter anderem sexuell anzügliche Kommentare und aufdringliche Bemerkungen. Auch deutsche Studien zeigen, dass solche Erfahrungen im Alltag verbreitet sind und dazu führen können, dass Betroffene ihr Verhalten aus Unsicherheit anpassen. Gleichzeitig ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen.
Der bestehende rechtliche Schutz weist insbesondere für den öffentlichen Raum Lücken auf. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt sexuelle Belästigung im Wesentlichen im Arbeitsleben; vergleichbare niedrigschwellige ordnungsrechtliche Möglichkeiten für den öffentlichen Raum bestehen bislang nicht.
Die Aufnahme sexualisierter Belästigung in die BOSVO schafft klare Maßstäbe für Prävention und ein verhältnismäßiges ordnungsrechtliches Vorgehen. Zugleich können die in Bochum gewonnenen Erfahrungen Impulse für eine Weiterentwicklung des Landes- und Bundesrechts geben.
Ziel ist es, sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum klar zu benennen, Handlungsmöglichkeiten zu schaffen und die sichere sowie gleichberechtigte Nutzung öffentlicher Räume in Bochum für alle Menschen zu stärken.
