Olympische und Paralympische Spiele Rhein-Ruhr

Die Linke im Rat der Stadt Bochum

Der Rat möge beschließen, die Verwaltungsvorlage in folgenden Wortlaut zu ändern:

Der Rat der Stadt Bochum begrüßt die Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) eine Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele zu prüfen. Er bittet die Verwaltung eine Bewerbung für die Region Rhein-Ruhr weiterhin zu begleiten. Der Rat beauftragt die Verwaltung,

  1. sicherzustellen, dass vor einer finalen Entscheidung des DOSB für eine deutsche Bewerberregion ein geeigneter Bürger*innenentscheid in Bochum gemeinsam mit der Region Rhein-Ruhr über die Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036 oder 2040 durchgeführt wird.
     
  2. im Vorfeld der Einholung eines Bürger*innenentscheids den kommunalen Gremien und der Stadtgesellschaft transparent darzustellen, welche Chancen, Risiken und Kosten auf die Stadt Bochum zukommen. Dies umfasst u.a.:
  • mögliche Mehrwerte für die Gesellschaft sowie möglicher volkswirtschaftlicher Nutzen,
  • mögliche gesellschaftliche Negativeffekte,
  • die Kosten für den Neu- und Umbau von Sportstätten sowie weiterer Infrastruktur unter Berücksichtigung von Fördermitteln (inkl. der Angabe, ob sie sicher zur Verfügung stehen oder es nur die Chance auf sie gibt),
  • die Kosten für die Durchführung der Spiele einschließlich Sicherheitsmaßnahmen, aufgeschlüsselt nach dem Träger der Kosten,
  • eventuelle Anteile an den Bewerbungskosten für die Stadt Bochum,
  • eine Übersicht über alle weiteren Kostenrisiken, inklusive einer transparenten Darstellung, ob die Verwaltung sicherstellen kann, dass es nicht zu einer Überschreitung des Budgets oder gar einer ähnlichen Kostenexplosion kommt wie z.B. bei den Olympischen Spielen in London 2012, wo die Kosten bei der Bewerbung mit 3 Milliarden Euro angegeben wurden, aber letztendlich auf mehr als 13 Milliarden Euro stiegen,
  • eine Übersicht über Vertragsbedingungen und Auflagen des Internationalen Olympischen Komitees bei Durchführung der Spiele (u.a. des Host-City-Vertrags), inklusive Fragen der finanziellen Haftung,
  • eine Übersicht über mit der Bewerbung verbundene geplante Umgestaltungen und städtebauliche Veränderungen, inklusive der Auswirkungen für einzelne städtische Sozialräume inkl. Mietpreisentwicklungen,
  • eine Übersicht über geplante Sicherheitsmaßnahmen, z.B. zusätzliche Videoüberwachung von öffentlichem Raum, die in anderen Olympiastädten im Zuge der Spiele politisch durchgesetzt worden sind,
  • eine Übersicht über die ökologischen und stadtklimatischen Folgen möglicher mit der Ausrichtung der Spiele verbundener Bauprojekte und städtebaulicher Umgestaltungen.

    insgesamt sicherzustellen, dass eine mögliche Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036 oder 2040 die Nachhaltigkeitskriterien der Vereinten Nationen einhält.

 

Begründung:

Grundlage für eine erfolgreiche Bewerbung muss sein, dass das Vorhaben von der Stadtgesellschaft mitgetragen wird. Deshalb ist es erforderlich, dass eine Beteiligung der Bevölkerung in geeigneter Form in der gesamten Region durchgeführt wird. Dies kann zurzeit nur durch Bürger*innenentscheide erfolgen. Der Rat der Stadt Köln hat einen von der Verwaltung vorgelegten Unterstützungsbeschluss bereits mit Forderungen nach Bürger*innenentscheid, Transparenz und Nachhaltigkeit ergänzt. 

Über eine mögliche Bewerbung kann nur sachgerecht entschieden werden, wenn sowohl die städtischen Gremien als auch die Stadtgesellschaft über die Kosten, Nutzen und Risiken einer Bewerbung umfassend informiert sind. Angesichts der zum Teil dramatischen sozialen Auswirkungen von vergangenen Olympischen Spielen in ihren Host-Citys (Verdrängung von Bevölkerungsteilen, starke Mietpreissteigerungen, Privatisierung von Gewinnen bei Sozialisierung der Kosten, Niedergang lokaler Kleinökonomie zugunsten von großen Konzernen, hohe zusätzliche Verschuldung für ausrichtende Städte bei gleichzeitiger Steuerfreiheit für das Internationale Olympische Komitee, Einschränkung von Bürger*innenrechten durch zusätzliche Überwachung und andere Maßnahmen usw.) muss vor einer Entscheidung transparent dargelegt werden, ob und wie negative Auswirkungen ausgeschlossen werden können.