Neuwahl der Ausschüsse
Der Rat der Stadt Bochum möge beschließen:
Der Tagesordnungspunkt 1.1, Vorlage 20262209 (Neuwahl der Ausschüsse) wird von der Tagesordnung genommen.
Begründung:
Aus Sicht der Ratsfraktion Die Linke ist das Ergebnis der Ausschusswahl vom 05. Mai 2026 rechtlich nicht
zu beanstanden. Das einschlägige Gerichtsurteil (15 B 1430/25 des Oberverwaltungsgerichts Münster vom
05. März 2026) hat ausdrücklich festgestellt, „dass kleine Fraktionen (oder Gruppen) in einem Ausschuss
nicht vertreten sind, ist für sich genommen rechtlich nicht zu beanstanden“. Wesentliche Abweichungen
sind jedoch nicht zulässig: „Deswegen muss grundsätzlich jeder Gemeindeausschuss ein verkleinertes Bild
des Plenums der Gemeindevertretung sein und [sich] in seiner Zusammensetzung widerspiegeln“.
So muss sich in den Ausschüssen auch die Ratsmehrheit von SPD, Grüne, Linke widerspiegeln, sonst wäre
es eine wesentliche Abweichung, die laut Gericht nicht gerechtfertigt wäre. Die nachträgliche Bildung
weiterer Ratsgruppen darf aus unserer Sicht nicht dazu führen, dass diese Spiegelbildlichkeit nicht
gegeben ist.
Das Gerichtsurteil stellt ausdrücklich auf die Mehrheitsverhältnisse ab, die sich aus dem direkten
Wahlergebnis ergeben. Maßgeblich sind damit die durch die Wahl bestimmten Kräfteverhältnisse – nicht
Veränderungen, die erst nachträglich durch die Bildung oder Veränderung von Ratsgruppen entstehen.
Sollte die o.g. Spiegelbildlichkeit nicht mehr gegeben sein, werden wir dies rechtlich überprüfen und uns
ausdrücklich vorbehalten, dies auf dem Rechtsweg durchzusetzen.
