Durchsetzung der Regelungen für privates Silvesterfeuerwerk
Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt die Verwaltung, bis zur
übernächsten Sitzung des Ausschusses am 15. Oktober 2026 ein konkretes, tragfähiges Konzept
vorzulegen, wie die gesetzlichen Zeit- und Ortsbeschränkungen für das Zünden von privatem
Silvesterfeuerwerk im Stadtgebiet Bochum konsequent durchgesetzt und kontrolliert werden können.
Dieses Konzept soll folgende Aspekte beinhalten:
1. Eine Anpassung der Personalstärke des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in der
Silvesternacht, da die bisherige Stärke von lediglich 18 Einsatzkräften (vgl.
Verwaltungsvorlage 20260430) nachweislich nicht ausreicht, um das Stadtgebiet effektiv zu
kontrollieren.
2. Konkrete Maßnahmen zum Schutz von sensiblen Zonen und Naturschutzgebieten (z. B.
temporäre Absperrungen, Schwerpunktkontrollen, Hinweisschilder), um das illegale Böllern
in Naturschutzgebieten wie dem Bereich Tippelsberg - Berger Mühle sowie im Umfeld von
Krankenhäusern und Altenheimen zu unterbinden.
3. Strategien zur Verhinderung des vorzeitigen Böllerns (bereits ab November) durch gezielte
Informationskampagnen und Kontrollen im öffentlichen Raum.
4. Einbindung von Polizei, KOD und Umweltbehörden in eine gemeinsame, proaktive
Einsatzplanung für die Silvesternacht, die über die bloße Reaktion auf gemeldete
Beschwerden hinausgeht.
Begründung:
Aus der Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage (Vorlage Nr. 20260430) geht hervor, dass die
aktuellen Maßnahmen der Stadt Bochum zur Einhaltung des Sprengstoffrechts unzureichend sind. Die
bloße Sensibilisierung der Einsatzkräfte und das Anfahren von Bereichen nach
Bürger:innenbeschwerden reichen nicht aus, um Verstöße effektiv zu ahnden oder zu verhindern. Dies
zeigt sich dramatisch darin, dass im vergangenen Jahr kein einziges Bußgeld verhängt werden konnte,
da Verstöße im Rahmen der regulären Streifengänge kaum unmittelbar vor Ort festgestellt werden
können.
Gleichzeitig sind die Auswirkungen des unkontrollierten privaten Böllerns gravierend: Allein beim
letzten Jahreswechsel mussten fünf Personen nach Unfällen mit Feuerwerkskörpern durch den
Rettungsdienst zur medizinischen Behandlung in Krankenhäuser transportiert werden. Weiterhin
kam es trotz des gesetzlichen Verbots im Naturschutzgebiet Tippelsberg - Berger Mühle erneut zu
massiven Störungen der Tier- und Vogelwelt. Zudem beginnt die Lärmbelastung für Haus- und
Wildtiere durch illegal vorzeitiges Böllern oft schon im November.
Diese Zustände stehen im eklatanten Widerspruch zu dem vom ASUN beschlossenen erweiterten
Sicherheitsbegriff (Änderungsantrag zur Vorlage 20260455). Dieser definiert Sicherheit explizit als
einen Zustand, „der die physische und psychische Unversehrtheit aller Menschen im Alltag schützt und
soziale, strukturelle und subjektive Aspekte einschließt“. Dazu gehört zwingend der Schutz von
verletzlichen Personengruppen (z. B. in Krankenhäusern und Altenheimen) vor Lärm und Gefahren,
der Schutz der Bevölkerung vor schweren Verletzungen sowie die Minderung von massiven
individuellen Angst- und Unsicherheitsgefühlen bei Mensch und Tier im öffentlichen Raum.
Ein „Weiter-so“ mit einer Personalstärke von nur 18 KOD-Mitarbeitenden für das gesamte Bochumer
Stadtgebiet wird diesem Anspruch nicht gerecht. Die Stadt Bochum muss hier von einer rein reaktiven
Verwaltung zu einer aktiv gestaltenden und schützenden Sicherheitspolitik übergehen.
