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Das Deutsche Bergbau-Museum in Bochum, aufgenommen am 14.09.2019. +++ Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum

Kommunale Wärmeplanung

Die Linke im Rat der Stadt Bochum

Der Rat möge beschließen: 

Über die Punkte 1 bis 3 ist jeweils gesondert abzustimmen. 

1. Kapitel 8.1 der Kommunalen Wärmeplanung wird wie folgt erweitert: Das Monitoring dient der fortlaufenden Beobachtung zentraler technischer und sozialer Parameter der städtischen Wärmeversorgung. Hierzu zählen insbesondere der Ausbau und die Verdichtung des Fernwärmenetzes, die Entwicklung erneuerbarer und unvermeidbarer Wärmequellen, die Gebäudesanierungsaktivitäten, die Entwicklung der Wärmekostenbelastung, besondere Belastungsrisiken für Mieter*innen und Haushalte mit niedrigen Einkommen, sozialräumliche Unterschiede sowie der Umsetzungsstand priorisierter Maßnahmen. […] Die Datengrundlage umfasst Anschluss- und Verbrauchsdaten der Stadtwerke, Angaben zu Erzeugungsstrukturen, Fernwärmeausbau und Gebäudebestand, geeignete und bereits verfügbare soziale Kennzahlen, sowie Rückmeldungen aus laufenden Projekten. Auf dieser Basis werden zentrale Indikatoren wie Ausbaugrade, Anteile erneuerbarer Wärme, der Fortschritt priorisierter Maßnahmen sowie ergänzende Armuts- und Sozialindikatoren z.B. aus der Bochumer Sozialberichterstattung bewertet. Die Ergebnisse der sozialen Indikatoren werden in die im Wärmeplan vorgesehenen Entscheidungs- und Priorisierungsprozesse einbezogen und dienen dazu, Quartiere mit besonderem sozialem und energetischem Handlungsbedarf zu identifizieren und zu unterstützen. 

2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Bürgerenergiegenossenschaften gefördert werden können. Hierzu werden Unterstützungsangebote bei der Entwicklung geeigneter Projekte, bei Machbarkeitsstudien und bei der Akquise von Fördermitteln sowie die Bereitstellung beziehungsweise Nutzung geeigneter kommunaler Flächen und Infrastruktur geprüft. Vor allem in Gebieten, in denen individuelle Wärmepumpen aufgrund der Bebauungsstruktur, technischer Voraussetzungen oder der Eigentumsverhältnisse nur eingeschränkt umsetzbar sind, sollen gemeinschaftliche Lösungen wie Nah- und kalte Nahwärmenetze begutachtet werden. 

3. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit ab 2028 mindestens alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung und Fortschreibung des Kommunalen Wärmeplans. Der Bericht umfasst neben dem Stand des Fernwärmeausbaus, der Entwicklung der dezentralen Wärmeversorgung und der energetischen Sanierung auch die Ergebnisse des um soziale Kriterien erweiterten Monitorings. Weiterhin wird der gemäß § 32 Wärmeplanungsgesetz zu erstellende Wärmenetzausbau- und dekarbonisierungsfahrplan der Stadtwerke Bochum dem Ausschuss nach seiner Veröffentlichung in der darauffolgenden Sitzung vorgestellt. Dabei sollen vorrangig die zeitliche Planung des Wärmenetzausbaus sowie konkrete Zielzeitpunkte für die schrittweise Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung dargestellt werden. Wesentliche Aktualisierungen des Fahrplans werden dem Ausschuss ebenfalls zur Kenntnis gegeben. 

Begründung: 

Der Kommunale Wärmeplan schafft eine gute und wichtige Grundlage für die Transformation der Wärmeversorgung in Bochum. Jedoch ist die Wärmewende nicht nur eine technische, sondern auch eine soziale Herausforderung, die neben Vermieter*innen auch Mieter*innen betrifft. Sie können in der Regel weder über die bestehende Heizungsanlage noch über Investitionen in eine Wärmepumpe oder energetische Sanierungen entscheiden, sind jedoch unmittelbar von den daraus entstehenden Heiz- und Wohnkosten betroffen. Mit dem erweiterten Monitoring soll deshalb frühzeitig sichtbar werden, welche Haushalte und Quartiere durch steigende Wärmekosten, energetischen Sanierungsbedarf oder eingeschränkte Möglichkeiten zur Nutzung individueller Wärmelösungen besonders belastet sind. Bereits vorhandene soziale Kennzahlen sollen hierfür systematisch mit den Daten zur Wärmeversorgung verknüpft werden. Zugleich sollen gemeinschaftliche Lösungen wie Bürgerenergieprojekte und Nahwärmenetze stärker in den Blick genommen werden, vor allem dort, wo individuelle Lösungen nur eingeschränkt umsetzbar sind. Eine erfolgreiche Wärmewende muss klimaneutrales Heizen für alle Bochumer*innen ermöglichen und gleichzeitig bezahlbar bleiben. Die Kosten der Transformation dürfen nicht einseitig auf Mieter*innen und Haushalte mit niedrigen Einkommen verlagert werden.

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