Gewinne VBW für sozialen Wohnungsbau
Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling möge Punkt 2 der Beschlussvorlage wie folgt ändern:
Der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung wird nicht zugestimmt. Aus dem Bilanzgewinn i.H.v. 10.076.478,79 EUR werden 3.000.000,00 EUR von der VBW zur Förderung von kommunalem Wohnungsbau im Preissegment der öffentlichen Wohnungsbauförderung investiert und 7.076.478,79 EUR den freien Rücklagen zugewiesen.
Begründung: Die jährliche Ausschüttung von drei Millionen Euro an die Anteilseigner der VBW verringert den Spielraum, mehr Sozialwohnungen zu bauen und angemessen in den Bestand zu investieren. So kann in Bochum von einem starken kommunalen Wohnungsbau keine Rede sein. Auch im vergangenen Jahr war keine Trendwende bei der Entwicklung des Sozialwohnungsbestands zu erkennen. Der Anteil der Sozialwohnungen ist auf 6 Prozent gesunken. Der Bestand von derzeit knapp über 12.000 Sozialwohnungen wird sich ohne entsprechende Gegenmaßnahmen voraussichtlich weiter verringern. Ein Verzicht auf die Gewinnausschüttung bei der VBW würde dem kommunalen Wohnungsbau von öffentlich geförderten Wohnungen einen wichtigen Schub verleihen.
