Grillverbot Ümminger See

Die Linke im Rat der Stadt Bochum

Änderungsantrag (in fett) von Die Linke im Rat der Stadt Bochum zur 6. Sitzung des Rates am 7. Mai 2026
 

Hier: TOP 1.7 – Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung (Grillverbot Ümminger See) und Übersicht über die Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen

Über die Punkte 1 und 2 ist jeweils gesondert abzustimmen.

Der Rat möge beschließen:
Artikel I
Die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bochum (Bochumer Sicherheitsverordnung - BOSVO) vom 05. Juni 2025 wird wie folgt geändert:


1. § 17 Absatz 6 erhält folgende Fassung:
Das Grillen ist abweichend von Absatz 5 in den nachfolgend aufgeführten Grünanlagen nicht erlaubt:
- Stadtpark,
- Stadtgarten Wattenscheid,
- Westpark, außer auf der im Lageplan als Grillbereich markierten Fläche,
- Ümminger See, außer auf den beiden gepflasterten Flächen auf der im Lageplan als Grillbereich markierten Fläche.
Die vorgenannten Grünanlagen, in denen das Grillen grundsätzlich verboten ist, sind in den beigefügten Karten, die Bestandteil dieser Verordnung sind, rot schraffiert dargestellt.

2. § 17 Absatz 7 wird komplett gestrichen.
 

Die Begründung erfolgt mündlich.