Erstellung eines Konnexitätsberichts

Die Linke im Rat der Stadt Bochum

Der Rat möge beschließen:

Zur Sicherstellung einer transparenten und nachhaltigen Haushaltssteuerung sowie zur transparenten Darstellung der Finanzierung aller kommunalen Pflichtaufgaben wird jährlich ein Konnexitätsbericht erstellt.

Alle Fachbereiche wirken an der Erstellung des Konnexitätsberichts mit und liefern die erforderlichen Angaben zu Kosten, Erstattungen und rechtlichen Grundlagen der jeweiligen Pflichtaufgaben.

Der Konnexitätsbericht wird dem Rat der Stadt Bochum jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen als gesonderte Ratsvorlage vorgelegt. Erstmalig zu den Haushaltsberatungen 2027.

 

Begründung:

Der Konnexitätsbericht stellt für alle gesetzlichen Pflichtaufgaben der Stadt Bochum die tatsächlichen Aufwendungen den hierfür erhaltenen Zuweisungen und Erstattungen von Bund und Land gegenüber und weist bestehende Finanzierungslücken aus.

Die Einführung eines jährlichen Konnexitätsberichts ist erforderlich, um die tatsächlichen Kosten kommunaler Pflichtaufgaben den erhaltenen Zuweisungen von Bund und Land gegenüberzustellen und bestehende Verstöße gegen das Konnexitätsprinzip sichtbar zu machen. Dies ist Voraussetzung für eine sachgerechte Haushaltsbewertung und eine verfassungsrechtlich gebotene Interessenvertretung der Stadt.

Die Verankerung des Konnexitätsberichts als operatives Ziel in der Produktgruppe 16 01 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen“ ist sachgerecht, da es sich um eine zentrale Aufgabe der Haushaltssteuerung handelt.

Der Konnexitätsbericht dient nicht der Vorbereitung von Kürzungen, sondern der Wahrung kommunaler Selbstverwaltung und der Durchsetzung geltenden Verfassungsrechts.