Ersetzung der Hundesteuermarke durch ein digitales QR-Code-System
Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt die Verwaltung,
1. zu prüfen, ob die Ausgabe und der ständige Nachweis der Hundesteuermarke in Bochum durch ein digitales QR-Code-System ersetzt werden können. Dabei sollen vorrangig die Praktiken vergleichbarer Kommunen sowie die technische und rechtliche Umsetzbarkeit im bestehenden Hundesteuerrecht bewertet werden.
2. dem Ausschuss zur übernächsten Sitzung einen Ergebnisbericht vorzulegen, der gegebenenfalls einen konkreten Umsetzungsvorschlag enthält.
Begründung: In Bochum sind laut Angaben der Verwaltung über 17.500 Hunde gemeldet – damit gehört Bochum zu den hunde- und hundesteuermarkenreichsten Städten Deutschlands. Über 17.500 Hunde bedeuten bislang auch über 17.500 steuerpflichtige Metallmarken, die ständig am Halsband oder Geschirr getragen werden müssen. Andere Städte und Gemeinden sind hier bereits weiter und verzichten auf diese inzwischen veraltete Form der Kennzeichnung.
Zuletzt hat die Stadt Dinslaken die Steuermarke abgeschafft und setzt stattdessen unbürokratisch auf digitale oder ausgedruckte QR-Codes, die im Falle einer Kontrolle vom Kommunalen Ordnungsdienst einfach gescannt werden können. Die EU hat zudem die Kennzeichnung von Hunden per Microchip verpflichtend gemacht. Damit ist die Identifizierung eines Hundes und seiner Halterin oder seines Halters bereits eindeutig geregelt; die zusätzliche Steuermarke ist für die Zuordnung entbehrlich.
Darüber hinaus ist die Bochumer Regelung, die Marke ständig am Hund zu tragen, besonders regressiv. In anderen Kommunen genügt es, wenn Hundehalter*innen die Marke bei einer Kontrolle vorzeigen können. Sie kann dann ohne Probleme am Schlüsselbund oder in der Tasche mitgeführt werden.
Hinzu kommt, dass das Tragen der Metallmarke am Halsband für Hunde mit Traumatisierungen durch die Klappergeräusche als sehr störend oder im schlimmsten Fall als retraumatisierend wahrgenommen werden kann. Außerdem kann die frei bewegliche Marke z.B. beim Umherlaufen im Unterholz oder Gestrüpp zur Gefahrenquelle werden (Einklemmen, Hängenbleiben). Ein QR-Code könnte nach der Anmeldung des Hundes an die Halter*innen ausgegeben und digital auf dem Endgerät oder in ausgedruckter Form mitgeführt werden. Der Nachweis im Kontrollfall bliebe damit mindestens genauso sicher wie bisher, die Nachteile für die Tiere entfielen dagegen.
