Einführung der Biotonne in Bochum
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die schrittweise Einführung einer verpflichtenden
Biotonne zu erstellen. Zunächst sollen vor allem Gastronomiebetriebe, städtische Einrichtungen
sowie die VBW einbezogen werden. Darüber hinaus soll eine Pflicht zur Einrichtung von Biotonnen
bei Neubauten eingeführt werden, einschließlich einer entsprechenden baulichen Einplanung der
erforderlichen Müllflächen. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten der Biogasanlage in
Witten ist perspektivisch eine Ausweitung hin zu einer flächendeckenden Biotonnenpflicht
vorzusehen.
Begründung:
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland ca. 5,2 Millionen Tonnen Bioabfälle über die Biotonne getrennt
gesammelt, was einer Pro-Kopf-Menge von 61 Kilogramm entspricht. Dennoch besteht weiterhin
erhebliches Potenzial, da nach Angaben des NABU jährlich etwa vier Millionen Tonnen Bioabfälle im
Restmüll landen und somit nicht für Verwertung und Kreislaufprozesse genutzt werden.
Bioabfälle stellen eine wertvolle Ressource dar: Durch ihre Vergärung kann Biogas gewonnen und
damit CO₂-neutrale Energie und Wärme erzeugt werden. Die dabei entstehenden Gärreste werden zu
Kompost weiterverarbeitet, der als natürlicher Dünger zur Verbesserung der Bodenqualität beiträgt
und den Nährstoffkreislauf schließt. Eine getrennte Sammlung von Bioabfällen sowie das Potenzial
im Hinblick auf Stromproduktion und Wärmeerzeugung leisten somit einen relevanten Beitrag zur
Wärme- und Energiewende und zur Ressourcenschonung.
Zudem ist die Entsorgung von Bioabfällen in der Regel kostengünstiger als die von Restmüll,
wodurch sich auch das Restmüllvolumen reduzieren lässt.
