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Das Deutsche Bergbau-Museum in Bochum, aufgenommen am 14.09.2019. +++ Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum

Bochumer Sicherheitsverordnung

Die Linke im Rat der Stadt Bochum

Der Rat der Stadt Bochum möge folgende Ergänzungen zur BOSVO beschließen:

  1. § 10 (Gefährliche Gegenstände) wird wie folgt ergänzt:

(4) Das Zünden und Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist zum Schutz von Mensch und Tier im ganzen Stadtgebiet untersagt. Ausgenommen davon sind öffentliche Feuerwerksveranstaltungen, die von professionellem Fachpersonal durchgeführt werden.

  1. § 12 (Lagern, Campieren und Nächtigen) wird wie folgt ergänzt:

„… erfolgt.“ Ausgenommen hiervon sind Obdachlose, solange sie nicht andere an der Nutzung der o.g. Verkehrsflächen hindern.

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