Planungs- und Steuerungsgremium: Weniger Beteiligung, mehr Verwaltung
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die geplante Einrichtung des Planungs- und Steuerungsgremiums wie folgt zu überarbeiten:
1. Darstellung der Veränderungen
Die Verwaltung wird beauftragt, in der überarbeiteten Vorlage nachvollziehbar darzustellen, welche Aufgaben, Beteiligungs- und Arbeitsmechanismen des bisherigen Psychosozialen Ausschusses in das neue Steuerungsgremium übernommen werden, welche verändert werden und welche künftig entfallen. Insbesondere sind die Unterschiede zwischen der bisherigen und der geplanten Gremienstruktur übersichtlich gegenüberzustellen.
2. Repräsentation der Träger
Die Träger der psychosozialen Versorgung sollen im neuen Steuerungsgremium in einer vergleichbaren und angemessenen Weise repräsentiert werden, wie dies bislang im Psychosozialen Ausschuss der Fall ist.
3. Beteiligung der Fraktionen und Status des Gremiums
Die im Rat der Stadt Bochum vertretenen Fraktionen sollen künftig im Steuerungsgremium vertreten sein. Das Steuerungsgremium ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
4. Erneute Beratung
Die entsprechend überarbeitete Beschlussvorlage ist dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Mit der Einrichtung des neuen Planungs- und Steuerungsgremiums soll die bisherige Arbeit des Psychosozialen Ausschusses weiterentwickelt werden. Damit diese Weiterentwicklung transparent und demokratisch nachvollziehbar erfolgt, müssen die politischen Fraktionen sowie die Träger der psychosozialen Versorgung angemessen beteiligt werden. Insbesondere muss klar erkennbar sein, welche bewährten Strukturen und Beteiligungsmöglichkeiten des bisherigen Psychosozialen Ausschusses erhalten bleiben sollen und welche durch die neue Gremienstruktur verändert oder ersetzt werden. Nur so lässt sich nachvollziehen, welchen konkreten Mehrwert das neue Steuerungsgremium gegenüber der bisherigen Struktur bietet. Die überarbeitete Vorlage soll diese Fragen beantworten und anschließend erneut im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales beraten werden.
