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Das Deutsche Bergbau-Museum in Bochum, aufgenommen am 14.09.2019. +++ Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum

Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms

Die Linke im Rat der Stadt Bochum

Der folgende Beschlussvorschlag wird gestrichen:

1. Der Rat der Stadt Bochum beschließt die Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms
(T3 02).
2. Eingegangene Anträge werden nicht weiter bewilligt und die Antragstellenden
entsprechend informiert.
3. Die nicht verausgabten Haushaltsmittel fließen zurück in den Haushalt der Stadt Bochum.“

und  durch folgenden Beschlussvorschlag ersetzt:

Der Rat der Stadt Bochum beschließt im Rahmen des Steckersolar-Förderprogramms
(T3-02) die Intensivierung einer zielgruppengerechten Ansprache, um Haushalte mit
geringem Einkommen für das Förderprogramm gewinnen und damit die
Inanspruchnahme erhöhen zu können. Damit einhergehend wird die Verwaltung
beauftragt zu prüfen, ob das Förderprogramm künftig auf die vorgesehene Zielgruppe
beschränkt werden kann.

Weiterhin wird die Verwaltung angewiesen zu prüfen, ob Inhaber*innen des Bochum-
Passes über das Förderprogramm sowie die damit verbundenen finanziellen
Einsparmöglichkeiten informiert werden können.

Ergänzend wird die Verwaltung mit dem Beschluss beauftragt, zusätzliche
Kommunikations- und Zugangswege zu erschließen. Hierzu kann beispielsweise Bochum
Marketing eingebunden werden, um die Zielgruppe genauer zu analysieren und
geeignete Anspracheformate zu entwickeln.

Begründung:

Angesichts der zunehmenden Krisen und einhergehender Versorgungsunsicherheiten im Hinblick
auf Energie und Wärme ist es zwingend notwendig, vor allem Haushalte mit geringem Einkommen
vor steigenden Kosten zu schützen. Dabei kann die Förderung von Steckersolaranlagen einen
relevanten Beitrag für eine sozial gerechte Energiewende leisten, dies setzt jedoch voraus, dass
Förderangebote bekannt und leicht zugänglich sind. Eine Laufzeit von lediglich drei Monaten ist nicht
ausreichend, um die Wirksamkeit eines Förderprogramms für Steckersolaranlagen belastbar zu
bewerten. Viele anspruchsberechtigte Haushalte dürften in diesem Zeitraum weder ausreichend
Kenntnis vom Angebot erlangt noch eine Entscheidung über eine entsprechende Anschaffung
getroffen haben. Gerade für Haushalte mit geringem Einkommen stellt die Investition trotz
Förderung eine finanzielle Abwägung dar, die Zeit, private Kapazitäten und Planung erfordert.

Darüber hinaus hat der Rat mit der Nachhaltigkeitsstrategie und dem künftigen Aufbau einer lokalen
BürgerSolarBerater-Gruppe (T4-02) erst kürzlich eine Maßnahme beschlossen, die darauf abzielt,
Bürger*innen über Solartechnologien zu informieren und bei der Nutzung entsprechender
Fördermöglichkeiten zu unterstützen. Das Pilotprojekt ist demnach genau darauf ausgelegt,
Menschen bei der Inanspruchnahme u.a. jenes Förderprogramms zu unterstützen, das nun
gestrichen werden soll. Die Maßnahmen sind entsprechend widersprüchlich und lassen keine
strategische Weitsicht erkennen.
 

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