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Das Deutsche Bergbau-Museum in Bochum, aufgenommen am 14.09.2019. +++ Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum

Abschaffung der Genehmigungspflicht und Gebühren für Straßenmusik

Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASUN

Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt die Verwaltung, das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) künftig so anzuwenden, dass für Straßenmusik grundsätzlich keine Genehmigungen oder Gebühren mehr erhoben werden.

Begründung:

Gemäß § 10 Abs. (1) LImschG ist die Nutzung von Musikinstrumenten zulässig, solange unbeteiligte
Personen dadurch nicht erheblich belästigt werden. Da die Ausübung von Straßenmusik in der Regel
die Schwelle zur erheblichen Belästigung nicht überschreitet, bedarf es keines generellen
Erlaubnisvorbehalts. Daher ist die Einräumung von Ausnahmen im Einzelfall nach § 10 Abs. (4)
LImschG hinfällig und sollte durch die bereits bestehenden Regelungen, wie zeitliche Begrenzungen
und regelmäßige Ortswechsel, komplett abgelöst werden.
Gemäß § 4 Abs. (1) g) der Bochumer Sondernutzungssatzung bedürfen einzeln auftretende
Straßenmusiker*innen, die keine elektroakustischen Verstärker verwenden, keiner Erlaubnis. Sie
dürfen demnach bereits nach geltender Satzung im öffentlichen Raum musizieren, ohne vorher eine
Erlaubnis einholen zu müssen.
Zudem ist Straßenmusik ein Bestandteil des kulturellen Lebens und trägt zu einer lebendigen und
vielfältigen Stadtkultur bei. Vor allem für junge Musiker*innen bietet sie eine niedrigschwellige
Möglichkeit, sich künstlerisch auszuprobieren und Erfahrungen vor Publikum zu sammeln.
Gebührenpflichtige Genehmigungsverfahren stellen dabei eine zusätzliche bürokratische und
finanzielle Hürde dar.
Die Abschaffung der Genehmigung sowie der Gebühren würde den kulturellen Ausdruck im
öffentlichen Raum erleichtern. Dabei müssen weiterhin die Interessen von Anwohner*innen und
Gewerbetreibenden berücksichtigt werden

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