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Das Deutsche Bergbau-Museum in Bochum, aufgenommen am 14.09.2019. +++ Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum

Vorwürfe im Bochumer Ordnungsamt

Die Linke im Rat der Stadt Bochum

Das Bochumer Ordnungsamt sieht sich mit Vorwürfen in Bezug auf sexuelle Übergriffe, rassistische Chats und mutmaßlicher Arbeitsverweigerung konfrontiert. Die vorliegenden Berichte deuten darauf hin, dass es sich möglicherweise nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadt geeignete Maßnahmen ergreift. Zwar wurden bereits einzelne Schritte eingeleitet, jedoch entsteht der Eindruck, dass eine umfassende Aufarbeitung bislang nicht im erforderlichen Maß verfolgt wird.

Vor diesem Hintergrund fragt die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum:

  1. Inwiefern wird gewährleistet, dass die unterschiedlichen internen Meldestellen der Stadt Bochum allen Mitarbeitenden bekannt sind und diese wahrgenommen werden?
  2. Wie viele Personen haben die interne Meldestelle sowie die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstelle bisher aufgrund von Diskriminierungsvorfällen und übergriffigem Verhalten in Anspruch genommen?
  3. Wie beurteilt die Verwaltung die Einführung regelmäßiger und verpflichtender Schulungen, Workshops oder Seminare, die sich gegen Formen von Diskriminierung und übergriffigem Verhalten richten?

Bezugnehmend auf das PDF-Dokument „Beantwortung Presseanfrage KOD“, geschickt von der Verwaltung an alle Mitglieder des Rates am 04.05.2026 

Im Folgenden werden Auszüge aus der Stellungnahme der Verwaltung wiedergegeben, aus denen sich weiterer Klärungsbedarf ergibt und die Anlass für die nachstehenden Fragen sind:

Auszug

„Unabhängig von den konkreten Vorwürfen wurde 2025 ein spezielles Hilfsangebot für die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Veterinäramtes entwickelt: Diess besteht aus niedrigschwelligen Unterstützungs- und Gesprächsangeboten, wie zum Beispiel eine offene Sprechstunde der Führungskräfte sowie regelmäßige Präsenzzeiten des Betriebspsychologen am Arbeitsort, die ausdrücklich als freiwilliges Supervisions- und Unterstützungsangebot ausgestaltet waren. Ergänzend wurde wiederholt auf die bestehenden Ansprechwege über Führungskräfte und Arbeitnehmervertretungen hingewiesen. Inwiefern diese freiwilligen Angebote im Einzelnen in Anspruch genommen wurden, ist nicht bekannt.“

  1. Inwiefern hält die Verwaltung eine offene Sprechstunde bei Führungskräften für ein geeignetes Instrument, wenn mögliche Vorwürfe sich auch gegen das direkte Arbeitsumfeld oder hierarchische Strukturen richten?
  2. Wie wird sichergestellt, dass Betroffene Vertrauen in interne Anlaufstellen haben, wenn diese im organisatorischen Umfeld der Beschäftigten angesiedelt sind?
  3. Sieht die Verwaltung vor, die bisherigen Maßnahmen durch verbindlichere und unabhängige Strukturen zu ersetzen oder zu ergänzen?
  4. Warum findet keine regelmäßige und verpflichtende Supervision statt? 

Auszug

„Im Rahmen einer halbtägigen Schulung für zwei Gruppen kam es in einer der Gruppen - verursacht durch zwei Wortführer - zu einer Gesprächsdynamik, die aus Sicht der externen Seminarleitung nicht mit dem vorgesehenen Schulungskonzept vereinbar war. Die Veranstaltung konnte daher nicht wie geplant durchgeführt und musste vorzeitig beendet werden. Im Nachgang wurde der Sachverhalt gemeinsam mit der zuständigen Führungsebene sowie den beteiligten Fachstellen erörtert. 

Ab Mai startet ein strukturierter Coachingprozess im KOD, der individuelles Verhalten und organisatorische Fragestellungen gemeinsam in den Blick nimmt. Zunächst werden die Mitarbeitenden im KOD einbezogen, anschließend die Führungsebene (Dienstgruppenleitungen sowie Sachgebiets- und Abteilungsleitung). Ziel ist eine Umsetzung im gesamten KOD bis zum Herbst. 

Nach unseren Informationen ist im Anschluss eine offizielle Beschwerde eingegangen. Trifft das zu? An wen wurde sie gerichtet und wie wurde sie bearbeitet? 

Es sind im Anschluss an die Schulungsmaßnahme kritische Rückmeldungen seitens der externen Seminarleitung erfolgt. Diese wurden gegenüber den zuständigen Führungskräften und beteiligten Fachstellen adressiert und in einem Austausch aufgearbeitet. 

Eine formalisierte Beschwerde im personalrechtlichen Sinne ist nicht bekannt. Konkrete personenbezogene Zuordnungen konnten nicht vorgenommen werden, sodass die Rückmeldungen nicht Gegenstand formaler Maßnahmen wurden.“

  1. Inwiefern konnten keine personenbezogenen Zuordnungen vorgenommen werden, obwohl die Gesprächsdynamik spezifisch durch „zwei Wortführer“ geprägt war und dadurch zur vorzeitigen Beendigung der Schulung führte, und wie erklärt die Verwaltung diesen offensichtlichen Widerspruch?
  2. Wurde ein Gespräch mit den beiden Wortführern gesucht? Falls ja, welche Konsequenzen wurden gezogen? Falls nein, warum wurde kein Gespräch initiiert?
  3. Wie wird sichergestellt, dass Schulungen zum Umgang mit sexualisierter Belästigung wirksam durchgeführt werden?

Auszug:

 „Auch bei einem Kurs zur ‚Muslimischen Vielfalt im Arbeitsalltag‘ (Dezember 2025) soll es zu rassistischen Äußerungen gekommen sein. Ist dieser Vorfall bekannt? Gab es eine Beschwerde, u.a. an Stadtdirektor Sebastian Kopietz? Wie hat die Stadt reagiert? 

Im November 2025 hat eine Schulungsveranstaltung zum Thema muslimisch gelesene Vielfalt im Arbeitsalltag für Mitarbeitende des Ordnungsdienstes stattgefunden. Die Schulung fand für zwei Dienstgruppen statt und wurde von einem externen Anbieter umgesetzt. 

Im Nachgang wurden seitens der Seminarleitung Hinweise auf problematische Äußerungen im Verlauf der Veranstaltung in einer der Gruppen vorgebracht. Zur Einordnung des Sachverhalts erfolgten klärende Gespräche auf Dezernatsebene, unter anderem mit teilnehmenden Mitarbeitenden sowie unter Einbindung weiterer fachlich zuständiger Stellen. Dabei zeigten sich unterschiedliche Wahrnehmungen zum Verlauf der Schulung. Die von der Seminarleitung geschilderten Vorfälle konnten anhand der vorliegenden Erkenntnisse nicht eindeutig nachvollzogen werden; zugleich wurde deutlich, dass im Umgang mit dem Thema Unsicherheiten bestanden. Es ist geplant, die Schulung mit verändertem Konzept zu wiederholen.“

 

  1. Inwiefern ist es aus Sicht der Verwaltung ausreichend, Vorfälle mit Verweis auf „unterschiedliche Wahrnehmungen“ nicht weiter aufzuklären?
  2. Wie wird künftig gewährleistet, dass Hinweise externer Referent*innen ernst genommen und konsequent aufgearbeitet werden, auch wenn sie intern auf Widerspruch stoßen?

Auszug: 

Wie bewertet die Stadt die geschilderten Vorgänge insgesamt: Handelt es sich aus ihrer Sicht um Einzelfälle oder gibt es strukturelle Probleme im Ordnungsamt? 

Nach Bewertung der Stadt handelt es sich bei den geschilderten Vorgängen um einzelne, voneinander unabhängige Sachverhalte. Bei einer solch großen Zahl von Beschäftigten sind zwischenmenschliche Spannungen oder auch das Fehlverhalten einzelner Personen nicht grundsätzlich auszuschließen. 

Anhaltspunkte für strukturelle oder systemische Probleme im Ordnungsamt liegen der Stadt nicht vor. Die bekannten Fälle wurden jeweils konkret geprüft und bewertet und gegebenenfalls entsprechende individuelle Konsequenzen oder organisatorische Veränderungen gezogen.“

  1. Auf welcher Grundlage kommt die Verwaltung zu der Einschätzung, dass es sich um voneinander unabhängige Einzelfälle handelt, obwohl Berichte auf wiederkehrende Muster hindeuten?
  2. Wird die Durchführung einer anonymisierten Befragung unter allen Beschäftigten (auch rückblickend über einen längeren Zeitraum von z.B. 10 Jahren) in Betracht gezogen, um zu erheben, inwiefern Mitarbeitende selbst von Vorfällen betroffen waren, strukturelle Probleme wahrnehmen oder sexualisierte bzw. rassistische Diskriminierung im Arbeitsalltag beobachtet haben? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? 

Wir bitten um schriftliche Beantwortung.

Die Verwaltung hat am 2. Juni mitgeteilt, dass eine inhaltlich aufwändige Recherche und Prüfung des Sachverhaltes
erforderlich und die Ergebnisse der Sonderprüfung des Rechnungsprüfungsamtes abzuwarten sei.

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