Verbesserungen für den Radverkehr auf dem Werner Hellweg
im September 2023 (Vorlage-Nr. 20232009) und im Mai letzten Jahres (Vorlage-Nr. 20250421) wurde eine gleichlautende Anfrage nach § 24 GO NRW zur Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr im Kreuzungsbereich Werner Hellweg / A43 in Fahrtrichtung Dortmund gestellt. Die Verwaltung hat jeweils zugesagt, sich beim zuständigen Amt Autobahn GmbH dafür einzusetzen und sich nach dem aktuellen Stand zu erkundigen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Liegt inzwischen eine Rückmeldung der Autobahn GmbH vor?
- Wenn ja, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Radfahrende sind geplant?
- Wenn nein, wann ist mit einer Rückmeldung nach über zwei Jahren zu rechnen?
An der Kreuzung Werner Hellweg / A43 (Fahrtrichtung Wuppertal) weist der aus der Innenstadt kommende Radweg eine durchgezogene Haltelinie auf. Im unmittelbaren Kreuzungsbereich kreuzt jedoch keine andere Fahrspur den Radweg, sodass die Haltelinie aus verkehrstechnischer Sicht nicht erforderlich erscheint.
Hintergrund ist, dass der Werner Hellweg an dieser Stelle ursprünglich zweispurig für den Kfz-Verkehr geführt wurde. In dieser Konstellation war die Haltelinie für den motorisierten Verkehr verkehrsrechtlich notwendig. Mit der späteren Umgestaltung zu einer einspurigen Fahrbahn und der separaten Führung des Radverkehrs entfällt diese Notwendigkeit aus unserer Sicht.
Vor diesem Hintergrund bittet Die Linke um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Aus welchem Grund wird die Haltelinie für den Radverkehr an dieser Stelle weiterhin vorgehalten? Ist ein Halt des Radverkehrs aus signaltechnischen oder verkehrsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich, oder wurde im Zuge der Umgestaltung des Werner Hellwegs von einer zweispurigen auf eine einspurige Verkehrsführung versäumt, die Haltelinie entsprechend anzupassen bzw. zu entfernen?
- Besteht die Möglichkeit, die Kreuzung so umzugestalten, dass Radfahrende an dieser Stelle nicht mehr anhalten müssen, etwa durch
- die Entfernung der Haltelinie am Radweg oder
die Anbringung eines eindeutigen Hinweises, der klarstellt, dass die Lichtsignalanlage für den Radverkehr an dieser Stelle keine Gültigkeit besitzt?
