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Das Deutsche Bergbau-Museum in Bochum, aufgenommen am 14.09.2019. +++ Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum

Umgang der Stadt Bochum mit der Villa Kunterbunt

Die Linke im Rat der Stadt Bochum

Die sogenannte „Villa Kunterbunt“ an der Adresse Auf den Holln 1–3 war über vier Jahrzehnte hinweg ein zentraler Ort der Subkultur in Bochum und im Ruhrgebiet. Das monatelange Tauziehen um die nun vollzogene Räumung aufgrund von Brandschutzmängeln hat, neben der traurigen Fortführung von Räumungen kurz vor Weihnachten (BoFabrik sowie Heusnerviertel), dabei vor allem noch einmal das massive städtische Versagen dokumentiert: Die Stadt Bochum hat das unter Denkmalschutz stehende Gebäude rechtswidrig verfallen lassen, nur um jetzt eine vermeintliche Unbewohnbarkeit festzustellen. Auch das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung hat in seiner Pressemitteilung vom 15.12.2025 festgestellt, dass dieses Vorgehen eine traurige Tradition hat, da „die Stadt eigene Wohnhäuser verkommen lässt und damit sich ihrer im Grundgesetz festgeschriebenen Sozialpflichtigkeit entzieht”. Ebenfalls hat der Rechtsanwalt der Villa darauf verwiesen, dass die Ordnungsverfügungen nur dazu berechtigen, eine Nutzung zu untersagen, bis die Gefahren beseitigt sind, nicht jedoch, die dortigen Habseligkeiten und Sachen zu räumen, da eine weitere Berechtigung zum Bewohnen des Hauses weiterhin fortbesteht.

 

Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum fragt:

Das seit Juli 1991 denkmalgeschützte Gebäude weist bauliche und brandschutztechnische Mängel auf. Seit wann sind der Stadt Bochum diese Instandhaltungs- und Brandschutzmängel bekannt?

Wie rechtfertigt die Stadt Bochum, dass sie seit Jahren, wenn nicht gar seit Jahrzehnten ihren Verpflichtungen als Eigentümerin nicht nachgekommen ist?

Welchen langfristigen Plan verfolgt die Stadt Bochum mit dem Gebäude? Bestand seitens der Stadt Bochum bereits vor der erstmaligen Nutzungsuntersagung die Absicht, die Immobilie an Dritte zu veräußern? Falls ja, seit welchem Zeitpunkt, an wen konkret und welche Schritte zur Vermarktung wurden bislang eingeleitet?

Wie wird sichergestellt, dass die derzeitigen Bewohner*innen nach erfolgter Sanierung wieder in ihr zu Hause einziehen können?

Wie wurde bei der Räumung sichergestellt, dass die Habseligkeiten und Sachen der Bewohner*innen unbeschadet bleiben?

Dient die Räumung an Mieter*innen und Bewohner*innen dazu, der Stadt Bochum eine bessere Verhandlungsposition zu verschaffen? Wird dies in anderen Fällen auch so gehandhabt?

Warum ist das Bauordnungsamt erst gegenüber den Bewohner*innen tätig geworden, nicht jedoch frühzeitig gegenüber der Stadt Bochum als verantwortlicher Eigentümerin?

Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Bochum künftig, um zu verhindern, dass städtischer Wohnraum (insbesondere denkmalgeschützter und bezahlbarer Wohnraum) fahrlässig (oder gezielt) ‚verwahrlost‘?

Die festgestellten Brandschutzmängel beziehen sich nach Kenntnisstand der Bewohner*innen überwiegend auf die oberen Etagen des Gebäudes: Wurde bzw. wird seitens der Stadt Bochum geprüft, ob während der erforderlichen Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen eine Nutzung der unteren Etage zu Wohnzwecken weiterhin möglich ist? Falls nein, aus welchen Gründen wurde bzw. wird diese Möglichkeit ausgeschlossen?

Am 15.12.2025 unterbreitete die Stadt ein Kaufangebot für einen Euro, verbunden u.a. mit einer dreijährigen Frist zur Restaurierung der Villa und der Bedingung, dass alle Sanierungsmaßnahmen nur in Absprache mit der Stadt und der Denkmalbehörde durchgeführt werden. Wie kann bei Einwilligung des Vertrages gewährleistet werden, dass die Denkmalschutzbehörde künftig konstruktiv mit den Bewohner*innen zusammenarbeitet, insbesondere im Hinblick auf das jahrzehntelange Versagen der Behörde in der Vergangenheit?

Die Antwort der Verwaltung

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