Toilettensituation am Ümminger See
Einer öffentlichen Antwort der Verwaltung 21.11.2023 (Vorlage 20233161) ist zu entnehmen:
„Der Eigentümer des ehemaligen Suntums Hof (Villa, Partyscheune und Nebengebäude) hat sich vertraglich verpflichtet, die vorhandene Toilettenanlage für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dafür erhält er eine Aufwandsentschädigung.“
Das macht deutlich, dass – anders als in einschlägigen Medien dargestellt - der ganzjährige Zugang zu den Toiletten eine Verpflichtung des Eigentümers des ehemaligen Suntums Hof darstellt und nicht z.B. des Pächters des Biergartens.
Die Toilettenanlage ist seit geraumer Zeit der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich, obwohl ein Hinweisschild im Eingangsbereich des Ümminger Sees darauf hinweist. Es mehren sich die Beschwerden von Anwohner*innen und Nutzer*innen des Ümminger Sees über Wildpinkler und dass Besucher*innen des Sees ihre Notdurft in den Büschen erledigen müssen.
Dazu fragt die Fraktion Die Linke an:
Seit wann ist die Toilettenanlage der Öffentlichkeit nicht mehr uneingeschränkt zugänglich?
Gab/gibt es regelmäßige Kontrollen in Bezug auf die vertraglich vereinbarte Öffnung?
Wer hat diese Kontrollen durchgeführt und wann? Gibt es eine Dokumentation?
Ist es möglich, die Aufwandsentschädigung an den Eigentümer bei Nichterfüllung für die Aufstellung von Dixi-Klos zu verwenden?
Wurde der Eigentümer bereits schriftlich abgemahnt und in Verzug gesetzt?
Wer ist zuständig für die Durchsetzung der vertraglich vereinbarten Regelung? Wer kümmert sich um rechtssichere Beweissicherung im Falle einer evtl juristischen Auseinandersetzung?
