Stand und Erreichbarkeit des Ziels „Klimaneutralität bis 2035“
Am 6. Juni 2019 hat der Rat der Stadt Bochum den Klimanotstand ausgerufen und das Ziel formuliert, Bochum bis 2035 klimaneutral zu machen. Mit der 2023 beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie liegt ein Maßnahmenpaket mit über 200 Aktivitäten vor, das zu diesem Ziel beitragen soll. Zuvor hatte das Energie- und Klimaschutzkonzept 2030 aus dem Jahr 2015 eine Minderung der CO2-Emissionen um 65 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 vorgesehen.
Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung zeigt nun, dass das Ziel 2035 im Gebäude- und Wärmesektor nicht erreicht wird. Begründet wird dies damit, dass die Wärmeversorgung privater Gebäude außerhalb des direkten Einflussbereichs der Stadt liegt und sich der rechtliche Rahmen für Eigentümer:innen am bundesweiten Zieljahr 2045 orientiert.
Dass die Stadt das Verhalten von Bürger:innen sowie von privaten Eigentümer:innen nur in engen Grenzen beeinflussen kann, war bereits bei der Festlegung des Ziels bekannt. Schon 2023 wurde öffentlich darauf hingewiesen, dass die Sanierungsrate im Gebäudebestand weit unter dem liegt, was für Klimaneutralität bis 2035 nötig wäre. Die Feststellung in der Wärmeplanung sollte daher keine Überraschung sein.
Umso dringender stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage das Ziel formuliert wurde und was es heute konkret bedeutet. Das betrifft nicht nur den Gebäudesektor. Eine aktuelle Treibhausgasbilanz für Bochum und nach Sektoren aufgeschlüsselte Zwischenziele sind öffentlich nicht auffindbar.
Bis 2035 bleiben neun Jahre. Mit dem anstehenden Ratsbeschluss zur kommunalen Wärmeplanung ist jetzt der richtige Zeitpunkt für eine ehrliche Zwischenbilanz.
Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wurde bei der Festlegung des Zieljahres 2035 berücksichtigt, dass wesentliche Emissionsquellen außerhalb des städtischen Einflussbereichs liegen? Falls ja, wie wurde dieser Umstand damals bewertet?
- Wie definiert die Stadt Bochum „Klimaneutralität bis 2035“ heute: als Ziel für das gesamte Stadtgebiet oder nur für die Bereiche, auf die Stadt und städtische Gesellschaften direkt einwirken können?
- Hat die Stadt für die Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges, Landnutzung) eigene Reduktionsziele und Zwischenziele festgelegt? Falls ja, wo sind diese veröffentlicht? Falls nein, warum nicht?
- Wann wurde die letzte Energie- und Treibhausgasbilanz für Bochum erstellt, und wie haben sich die Emissionen seit 1990 und seit 2019 insgesamt und je Sektor entwickelt?
- Gilt das Ziel aus dem Energie- und Klimaschutzkonzept 2030, die CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu senken, weiterhin, und wie weit ist die Stadt davon entfernt?
- Welche Ziele liegen im direkten Einflussbereich der Stadtverwaltung und der städtischen Beteiligungen, etwa bei städtischen Gebäuden, dem Fuhrpark, den Stadtwerken und der BOGESTRA? Wie ist dort der Umsetzungsstand?
- Welche Emissionsminderung bis wann wird den über 200 Aktivitäten aus der Nachhaltigkeitsstrategie zugerechnet?
- In welchen weiteren Sektoren ist absehbar, dass das Ziel 2035 nicht erreicht wird?
- Plant die Verwaltung, das Zieljahr oder den Zielumfang anzupassen? Wenn ja, wann und in welchem Verfahren wird der Rat damit befasst?
- Ist die Verwaltung bereit, dem Rat eine Zwischenbilanz zur Klimaneutralität vorzulegen, gegliedert nach Sektoren, mit Emissionsentwicklung, erreichten Zwischenzielen und dem verbleibenden Handlungsbedarf? Bis wann wäre eine solche Bilanz zu erwarten?
