Soziale Konsequenzen der neuen Grundsicherung

Die Linke im Rat der Stadt Bochum

Der Gesetzesentwurf zur Umgestaltung der Sozialleistung zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde Anfang März 2026 verabschiedet und tritt zum 01. Juli 2026 in Kraft.
Dabei sollen u.a. die Geldleistungen beim zweiten Versäumnis des Jobcenter-Termins bereits um 30 Prozent gemindert werden. Bei einer Abwesenheit zum dritten Mal in Folge kann der Leistungsbezug komplett gestrichen werden. Auch bei der Ablehnung von Förderkursen wird der Bezug für drei Monate um 30 Prozent gekürzt.

Mit diesem Gesetz werden relevante Aspekte der Bürgergeldreform zurückgenommen, wodurch erhebliche soziale Verschlechterungen, einschließlich Wohnungsnot drohen. Besonders problematisch ist, dass Leistungskürzungen immer ganze Haushalte treffen und damit auch Kinder unmittelbar benachteiligt werden. Allein aus Gründen der Chancengerechtigkeit ist dies besonders zu betonen.

Dadurch bestehen auch rechtliche Bedenken: Hintergrund ist das verfassungsrechtlich garantierte „menschenwürdige Existenzminimum“. Dieses wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 aus der Menschenwürdegarantie sowie dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes abgeleitet. Demnach ist der Staat verpflichtet einzuspringen, wenn Menschen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können. Das menschenwürdige Existenzminimum umfasst dabei nicht nur die Sicherung des physischen Überlebens, sondern auch die notwendigen Mittel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Selbst Arbeitsministerin Bärbel Bas sagte: „Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist.“ Führende Sozialverbände wie der VdK betonen: „Die vollständige Streichung der Sozialleistung bei mehrfacher Ablehnung zumutbarer Jobs wäre verfassungsrechtlich nicht möglich.“

Georg Sondermann, Geschäftsführer des Bochumer Jobcenters, spricht hingegen im Hinblick auf die neue Grundsicherung von „sozialer Fairness“. So befürwortet er eine rechtlich fragwürdige vollständige Kürzung der Geldleistungen beim dritten Meldeversäumnis und sieht in den verschärften Sanktionen vermeintlich „echte Möglichkeiten und Chancen“.
 

Vor diesem Hintergrund fragt die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum:

1. Wie bereitet sich die Verwaltung auf die Umsetzung der Neuen Grundsicherung vor?
2. Hat bereits ein Austausch mit Wohlfahrtsverbänden stattgefunden? Falls nein, wird dies in Zukunft beabsichtigt?
3. Welche Strategien sind vorgesehen, um mögliche negative Auswirkungen abzufedern?
4. Wird die Einführung einer kostenlosen städtischen Sozialberatung geprüft? Falls nein, warum nicht?
5. Sieht die Verwaltung zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?