Selbstzahler*innen in städtischen Unterkünften
Für das Jahr 2026 ist eine Erhöhung der Benutzungsgebühren für die Unterbringung von Geflüchteten, Asylbewerber*innen, Aussiedler*innen sowie von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in städtischen Unterkünften vorgesehen. Der überwiegende Teil der untergebrachten Personen bezieht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem SGB II oder dem SGB XII, sodass die erhöhten Gebühren in der Regel durch entsprechende Transferleistungen aufgefangen werden.
Jedoch gibt es eine Gruppe von „Selbstzahler*innen“, die keine Transferleistungen erhält und die Benutzungsgebühr grundsätzlich selbst tragen muss. Zum Stand 11.11.2025 betrifft dies 364 Personen. Aufgrund von Sprachbarrieren, Schwierigkeiten mit dem deutschen bürokratischen System und anderen Problemen ist davon auszugehen, dass hierunter einige Menschen sind, die eigentlich Anspruch auf Erstattung hätten.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Die Linke im Rat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Aus welchen rechtlichen Gründen fallen die genannten 364 Selbstzahler*innen nicht unter den Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem SGB II oder dem SGB XII?
- In wie vielen Fällen besteht aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich die Möglichkeit, dass ein Anspruch auf Leistungen oder Kostenübernahme besteht, dieser jedoch bislang nicht geltend gemacht wurde?
- Wie und in welcher Form werden Bewohner*innen städtischer Unterkünfte über mögliche Ansprüche auf Kostenübernahme, Gebührenermäßigungen oder sonstige Unterstützungsleistungen informiert?
- Werden diese Informationen in einfacher Sprache sowie in relevanten Fremdsprachen zur Verfügung gestellt? Falls ja, in welchen Sprachen und über welche Zugangswege (z. B. schriftlich, mündlich, Beratung)?
- Welche Unterstützungsangebote bestehen seitens der Stadt, um Personen mit Sprachbarrieren oder geringen Kenntnissen des deutschen Verwaltungssystems bei der Antragstellung zu begleiten?
