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Das Deutsche Bergbau-Museum in Bochum, aufgenommen am 14.09.2019. +++ Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum

Schutz von Wohnungslosen durch den KOD?

Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASUN

Berichten von Bürger*innen zufolge soll der KOD wiederholt die Habseligkeiten von wohnungs- und obdachlosen Menschen entfernt bzw. entsorgt haben, die ihre persönlichen Gegenstände im öffentlichen Raum verwahren. 

Im Zuge dessen fragt die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum: 

1. Welche Maßnahmen ergreift der KOD zum Schutz von wohnungs- und obdachlosen Menschen im öffentlichen Raum? 

2. Welche Vorgaben oder Handlungsanweisungen bestehen für den KOD im Umgang mit wohnungs- und obdachlosen Menschen und deren persönlichen Gegenständen, die im öffentlichen Raum aufbewahrt werden? Nach welchen Kriterien richtet sich das Vorgehen?

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