Schutz von Wohnungslosen durch den KOD?
Berichten von Bürger*innen zufolge soll der KOD wiederholt die Habseligkeiten von wohnungs- und obdachlosen Menschen entfernt bzw. entsorgt haben, die ihre persönlichen Gegenstände im öffentlichen Raum verwahren.
Im Zuge dessen fragt die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum:
1. Welche Maßnahmen ergreift der KOD zum Schutz von wohnungs- und obdachlosen Menschen im öffentlichen Raum?
2. Welche Vorgaben oder Handlungsanweisungen bestehen für den KOD im Umgang mit wohnungs- und obdachlosen Menschen und deren persönlichen Gegenständen, die im öffentlichen Raum aufbewahrt werden? Nach welchen Kriterien richtet sich das Vorgehen?
