Radverkehr Castroper Hellweg
auf dem Castroper Hellweg zwischen Castroper Straße und Josef-Baumann-Straße gilt durchgängig Tempo 60. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV‑StVO) darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts auf maximal 70 km/h nur auf Vorfahrtstraßen mit benutzungspflichtigen Radwegen und sicherem Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen angehoben werden.
Auf dem Castroper Hellweg ist an der o.g. Strecke in Fahrtrichtung Norden aber kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden. Es ist nur der Fußgängerweg für den Radverkehr freigegeben. Erst ab der Josef-Baumann-Straße beginnt ein Radweg neben der Fahrbahn. In Gegenrichtung ist es ähnlich, es fehlt auf einem Teilstück sogar ein Gehweg.
Die gesamte Strecke liegt innerorts. Nach unserem Verständnis wäre es hier rechtlich erforderlich und verkehrstechnisch sinnvoll, die derzeit zulässige Geschwindigkeit von 60 km/h auf 50 km/h zu reduzieren. Eine solche Maßnahme würde das Radfahren auf der Fahrbahn zumindest ein klein wenig sicherer machen sowie den Verkehrslärm ein wenig senken.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die derzeit zulässige Geschwindigkeit von 60 km/h auf diesem Abschnitt innerorts festgelegt?
- Plant die Verwaltung, die Geschwindigkeit auf 50 km/h zu reduzieren, um den Vorgaben der VwV‑StVO zu entsprechen und die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen?
