Nachfragen zu Missimo

Der vorliegende Antrag von CDU, UWG und FDP  (Vorlage 20260196) soll Bochum am Projekt Missimo des Land NRW teilnehmen lassen. Missimo ist ein ordnungspolitisches Instrument, bei dem die Gefahr besteht, dass mehrfach marginalisierte (insbesondere rassifizierte und von Armut betroffene) Menschen oder Personengruppen unter Generalverdacht gestellt werden. Hinweise aus anderen Städten lassen erkennen, dass das Projekt allein sich nicht eignet zur wirksamen Bekämpfung organisierter, krimineller Strukturen. Es ist zudem fraglich, welches Ausmaß die Problemlage in Bochum überhaupt hat und ob diese nicht mit den bestehenden behördlichen Mitteln in der Zusammenarbeit der jeweiligen Behörden gelöst werden kann.

Die Linke im Rat der Stadt Bochum fragt deshalb an:

1. Wie schätzen Verwaltung, Ordnungsamt, Arbeitsamt und Polizei die Größenordnung für Bochum ein, in dem es um Betrugsfälle beim Bezug von Kindergeld – Sozialbetrug – geht? 

2. Wie viele Fälle von Kindergeldmissbrauch/Sozialmissbrauch wurden in den letzten 5 Jahren in Bochum verfolgt/aufgedeckt?

3. Brauchen wir in Bochum ein neues Projekt MISSIMO oder reicht es nicht aus, wenn bestehende Kooperationen zwischen den Behörden (Jugendamt, Polizei, Ordnungsamt, Arbeitsverwaltung, Gesundheitsamt, …) qualifiziert werden? In der Vergangenheit gab es diese Ordnungspartnerschaften. Können diese Strukturen ggf. gestärkt werden?

4. Ist bekannt, wie es zu Einsätzen von Missimo kommt? Wer meldet z.B. Verdachtsfälle? 

5. Wie wird sichergestellt, dass mit diesen Einsätzen kein Generalverdacht gegenüber bestimmten Personengruppen entsteht?

6. Erfahrungen aus anderen Städten, z.B. Hagen, zeigen, dass es bei Einsätzen von Missimo zwingend erforderlich ist, dass diese Maßnahmen durch ein niederschwelliges sozialarbeiterisches Angebot begleitet werden müssen, um zu verhindern, dass die betroffenen Menschen in die Illegalität getrieben werden (insbesondere Frauen und Kinder). Sollte Missimo für Bochum eingerichtet werden, wie und von wem wird die sozialarbeiterische Begleitung und Betreuung sichergestellt?

7. Wie bewertet die Verwaltung den Umstand, dass für das Projekt Missimo grundlegende datenschutzrechtliche Regelungen aufgehoben werden können?

8. Welche finanziellen Aufwendungen sind mit einer Umsetzung von Missimo verbunden? Wer sind die Kostenträger?