Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027
Das Inklusionsprojekt an Bochumer Schulen für das Schuljahr 2026/2027 wurde am 20. Februar 2026 mit einer Bindefrist bis zum 6. Mai 2026 ausgeschrieben. Am 4. März 2026 wurden Rückfragen zum Angebot gestellt und die Einreichung einer Konzeptskizze angefordert. Am 4. Mai 2026 wurde die Bindefrist zunächst bis zum 27. Mai 2026 verlängert, am 21. Mai 2026 ein weiteres Mal bis zum 17. Juni 2026. Die Vergabe erfolgte schließlich am 29. Mai 2026.
Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE im Rat der Stadt Bochum:
A) Ausschreibung und Vergabe des Inklusionsprojekts
- Welche Gründe haben zu den Verlängerungen der Bindefrist und der verzögerten Vergabe geführt?
- Welche Kriterien wurden in der Ausschreibung für die Vergabe des Inklusionsprojekts festgelegt und wie wurden diese gewichtet? Wir bitten um Darstellung der Ausschreibungskriterien einschließlich ihrer jeweiligen Gewichtung.
- Wie viele Träger haben sich insgesamt auf die Ausschreibung beworben? Wie viele der Bewerber haben ihren Sitz in Bochum?
- Welche Träger haben den Zuschlag erhalten und aus welchen Gründen? Wir bitten um Darstellung des Auswahlverfahrens sowie der Begründung für die getroffenen Vergabeentscheidungen.
- Wer ist fachlich für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen verantwortlich? Wer trifft die endgültige Auswahlentscheidung?
- Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Kommunen im Rahmen der Inklusionspauschale nach dem Inklusionsfördergesetz (InKiFöG) Mittel zur Unterstützung des schulischen Lernens zur Verfügung. Wie hoch ist die Inklusionspauschale, die der Stadt Bochum zur Verfügung steht bzw. in welcher Höhe ruft die Stadt Bochum diese Mittel pro Schuljahr ab?
- Welche konkreten Leistungen und Maßnahmen werden aus der Inklusionspauschale finanziert?
Wie wird der Bedarf an schulischen Betreuungs- und Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des Inklusionsprojekts ermittelt?
