Gesundheitsversorgung für Minderjährige im AsylbLG
Im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) haben Minderjährige, die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, seit dem 12.06.2026 Anspruch auf die gleichen Gesundheitsleistungen wie gesetzlich Krankenversicherte (§ 4 Abs. 4 AsylbLG) und sollen eine elektronische Gesundheitskarte erhalten.
Vor diesem Hintergrund fragt die Fraktion Die Linke und bittet um Weiterleitung der Antwort an den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie den Jugendhilfeausschuss:
1. Hat das Sozialamt in Bochum grundleistungsbeziehende Minderjährige bzw. deren Sorgeberechtigte über die Gesetzesänderung und die Möglichkeit der Wahl einer Krankenkasse für die Gesundheitskarte informiert? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
2. Haben geflüchtete Kinder und Jugendliche in Bochum zum 12.06.2026 eine Gesundheitskarte erhalten? Falls nein, gibt es vonseiten der Behörden Auskünfte über die Gründe für die Verzögerung, über den (voraussichtlichen) Zeitpunkt der Anmeldung bei der Krankenkasse etc.?
