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Das Deutsche Bergbau-Museum in Bochum, aufgenommen am 14.09.2019. +++ Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum

Geschwindigkeitsregelung Castroper Hellweg

Die Linke im Rat der Stadt Bochum, AMDI

In der Antwort Nr. 20261279 der Verwaltung auf eine Anfrage der Ratsfraktion Die Linke wird dargelegt, dass die bestehende Geschwindigkeitsregelung auf dem Castroper Hellweg ein Kompromiss sei, um den Verkehrsfluss zu erhalten und die Sicherheit zu gewährleisten. Allerdings ist auf dem Abschnitt des Castroper Hellwegs zwischen Dietrich-Benking-Straße und Josef-Baumann-Straße in beiden Richtungen kein Radweg vorhanden und eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h angeordnet. Gleichzeitig ist diese Strecke im Schulwegplan der Anne-Frank-Realschule explizit als empfohlene Fahrradroute ausgewiesen.

Da kein Radweg vorhanden ist, müssen Schulkinder ab 10 Jahre hier also auf der Fahrbahn fahren. Zwar gibt es auf Teilen des Abschnitts einen für Radfahrer freigegebenen Gehweg, aber nicht auf allen Strecken. Im Bereich des Kolpingplatz ist dies nicht der Fall. Es ist also mit Schulkindern auf der Fahrbahn zu rechnen. In ihrer Antwort verweist die Verwaltung darauf, dass es keine Erkenntnisse über besondere verkehrliche Gefahrenlagen geben würde.

Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsfraktion Die Linke folgende Fragen:

1.  Würde sich die Sicherheit für die Schulkinder unabhängig von der Gefahrenlage bei einer Reduzierung der Geschwindigkeit von 60 auf 50 km/h nicht potentiell erhöhen? 

2. Wie würde sich eine Rücknahme der Anordnung, also die Wiederherstellung der innerorts allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, auf den Verkehrsfluss auswirken?

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