Genehmigungen für Straßenmusik
Gegenwärtig benötigen Straßenmusiker*innen in Bochum eine Genehmigung, wenn sie in der Innenstadt oder anderen Stadtteilen öffentlich musizieren möchten. Für die Genehmigung wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben, die für einen Zeitraum von fünf Tagen gilt. Die Genehmigung kann im Technischen Rathaus beantragt werden. Im Zuge dessen fragt die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum:
Frage 1: Wie viele Genehmigungen für Straßenmusik wurden seit 2023 jährlich erteilt?
Frage 2: Wie viele Mitarbeiter*innen sind derzeit mit der Bearbeitung und Erteilung der Genehmigungen für Straßenmusik befasst?
Frage 3: Wie viele Beschwerden hinsichtlich der Lautstärke durch Straßenmusik sind beim Ordnungsamt in diesem Jahr eingegangen?
Frage 4: Wie viele Straßenmusiker*innen wurden in diesem Jahr vom Ordnungsamt kontrolliert, die keine Genehmigung vorweisen konnten?
