Flächendeckende Einführung von Tempo 30
die Sicherheit im Straßenverkehr, der Lärmschutz sowie die Lebensqualität in unseren Quartieren hängen maßgeblich von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Die Fraktion Die Linke setzt sich konsequent für eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts ein. Bisher scheiterten entsprechende Vorstöße oft an den engen Grenzen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Mit der jüngsten Novellierung der StVO und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wurden die Kommunen jedoch gestärkt. Neben der Verkehrssicherheit sind nun auch Ziele des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung explizit als Gründe für Geschwindigkeitsbeschränkungen anerkannt. Insbesondere die Erleichterungen für Lückenschlüsse zwischen bestehenden Tempo-30-Zonen und die Ausweitung des Schutzes vor sensiblen Einrichtungen bieten neue Spielräume, die in Bochum bisher nur „stückwerkhaft“ genutzt werden.
Die aktuelle Praxis, Tempo 30 nur auf Einzelantrag und oft nach langwierigen Prüfungsverfahren einzuführen, ist ineffizient. Ein systematisches Vorgehen, gestützt auf die Daten des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster und die neuen rechtlichen Möglichkeiten, würde nicht nur die Verwaltung entlasten, sondern die Vision Zero und den Lärmschutz in Bochum entscheidend voranbringen. Eine transparente Darstellung im Geoportal würde zudem die Bürgerbeteiligung stärken und die Entscheidungsprozesse im Verkehrsausschuss versachlichen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
- An welchen Abschnitten des Bochumer Haupt- und Nebenstraßennetzes liegen die rechtlichen Voraussetzungen für Tempo 30 (z.B. aufgrund sensibler Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Pflegeheime oder wegen hoher Lärmbelastung gemäß Lärmaktionsplan) aktuell vor, ohne dass die Geschwindigkeitsreduzierung bereits umgesetzt wurde?
- In welchem Umfang plant die Verwaltung, die neuen Spielräume für Lückenschlüsse (bis zu 500 Meter zwischen zwei Tempo-30-Abschnitten) systematisch zu nutzen, um die bisherige „Flickenteppich-Struktur“ aufzulösen?
- Hält es die Verwaltung für technisch machbar und sinnvoll, im städtischen Geoportal eine fachübergreifende Analysekarte zu erstellen, die Lärmkartierungen, Standorte sensibler Einrichtungen, aktuelle Unfalldaten und bestehende Geschwindigkeitsvorgaben übereinanderlegt? Könnte eine solche Karte als öffentliche Grundlage dienen, um transparent darzustellen, wo Tempo 30 aus rechtlichen Gründen bereits heute möglich wäre?
- Welche personellen und finanziellen Ressourcen sind notwendig, um eine flächendeckende Prüfung des Stadtgebietes anhand der neuen Rechtslage durchzuführen, statt lediglich auf punktuelle Anträge der Bezirksvertretungen zu reagieren?
Mit freundlichen Grüßen
Ratsmitglied Dr. Sonja Knobbe
