Einführung einer Nahverkehrsabgabe
Die Einführung einer Nahverkehrsabgabe wird von verschiedenen Akteuren als sachgerechtes Instrument zur breiteren Finanzierung des ÖPNV sowie zur Stabilisierung und zum Ausbau des Angebots angesehen. Auch der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen in Nordrhein-Westfalen unterstützt ausdrücklich die Möglichkeit einer sogenannten Drittnutzerfinanzierung. Internationale und nationale Vorbilder bestehen unter anderem in Frankreich sowie in Baden-Württemberg.
NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer hat erklärt, dass für weitere Schritte des Landes konkrete kommunale Interessensbekundungen erforderlich seien. Denn derzeit fehlen noch die notwendigen Rechtsgrundlagen im Kommunalabgabengesetz NRW.
Vor diesem Hintergrund fragt die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum:
- Wie beurteilt die Verwaltung vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzierungsprobleme im ÖPNV die kurz- oder mittelfristige Einführung einer Nahverkehrsabgabe als mögliche dritte Finanzierungssäule?
- Gibt es bereits Überlegungen oder Gespräche zur Einführung eines solchen Modells, evtl. auch mit anderen Kommunen oder den kommunalen Spitzenverbänden?
- Welche Modelle einer Nahverkehrsabgabe erscheinen aus Sicht der Verwaltung für Bochum denkbar?
