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Das Deutsche Bergbau-Museum in Bochum, aufgenommen am 14.09.2019. +++ Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum

Die Stadt Bochum als Mietpartei in prekären Mietquartieren

SPD, Grüne und Linke in der BV Süd

In den Terrassenhäusern an der Girondelle, dem Unicenter und den Wohnquartieren Gropiusweg, Peter-Parler-Weg und Camillo-Sitte-Weg bestehen seit vielen Jahren in Teilen prekäre Wohnsituationen, die durch systematische Vernachlässigung durch die jeweiligen Vermietungen gekennzeichnet sind.

Immer wieder zeigen Berichte von betroffenen Mieterinnen, dass Heizungsausfälle, Schimmel- und Ungezieferbefall sowie Mängel in der baulichen und sanitären Substanz oftmals leider systemischen Charakter bei diesen Vermietungsunternehmen haben. Ähnliches gilt für häufig sehr überzogene Mietnebenkosten, welchen den Mieterinnen auferlegt werden.

Es sind überwiegend einkommensschwache Haushalte von dieser prekären Situation betroffen, die sich kaum zur Wehr setzen (können). Der Mieterverein setzt sich ebenfalls seit Jahren für eine Verbesserung der Situation sowie die nachhaltige Organisation der Mieterinnen ein. So braucht es die Mieterinnen, die ihre mietvertraglichen Rechte, z.B. auf Einsicht in die Betriebskostenrechnungen, wahrnehmen.

In den betreffenden Mietobjekten wohnen auch zahlreiche Personen, die existenzsichernde oder existenzunterstützende Leistungen erhalten. Die Frage ist daher, inwieweit die Stadtverwaltung in den problematischen Mietobjekten selbst (z.B. stellvertretend für Leistungsempfangende der Existenzsicherungssysteme) Vertragspartei in Mietverhältnissen ist und inwiefern über diesen Hebel auch Druck auf die Vermietungen ausgeübt werden kann.

Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke fragen daher an:

1. In wie vielen Wohneinheiten in den Mietobjekten

  • Terrassenhäuser/Girondelle Nr. 84-90,
  • Unicenter und
  • Gropiusweg, Peter-Parler-Weg und Camillo-Sitte-Weg

fungiert die Stadt Bochum als mietende Partei stellvertretend für Personen, die z.B. existenzsichernde oder existenzunterstützende Leistungen beziehen.

2. Wie geht die Verwaltung bislang mit Mietmängeln in den genannten Objekten um, in denen Sie in Stellvertretung für Beziehende von existenzsichernden oder existenzunterstützenden Leistungen als Mietpartei fungiert? Inwieweit hat die Verwaltung bislang in diesen Kontexten Nebenkostenabrechnungen auf sachliche Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft? Wurden bei Mietmängeln und erhöhten Nebenkosten in der Vergangenheit seitens der Sozialbehörden Maßnahmen nach dem Mietrecht ergriffen?

3. Über welche mietrechtlichen Möglichkeiten verfügt die Stadt gegenüber den Vermietungsunternehmen in oben genannten Objekten, um systematische Mängel anzusprechen und durch die Vermietungen beheben zu lassen?

4. Kooperieren die Sozialbehörden mit der städtischen Wohnungsaufsicht?

Die Antwort der Verwaltung Nr.: 20260946

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