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Das Deutsche Bergbau-Museum in Bochum, aufgenommen am 14.09.2019. +++ Foto: Lutz Leitmann/Stadt Bochum

Bergbauliche Sicherung und Denkmalschutz der Siedlung Am Röderschacht

Die Linke im Rat der Stadt Bochum

Die WAZ Bochum berichtete am 10.06.2025 über den Verkauf der denkmalgeschützten Siedlung Am Röderschacht. Die Vonovia SE hat die Siedlung an eine zu diesem Zweck neu gegründete GmbH verkauft. Der neue Investor hat angekündigt die Wohnungen in Eigentum zu wandeln und eine entsprechende Teilung durchzuführen.

Auf ihrer Internetseite betont die Stadt Bochum die besondere Bedeutung und den Seltenheitswert der Siedlung:
„Die Kolonie ‚Am Röderschacht‘ dokumentiert in hervorragender Weise die Entwicklung des frühen Bergarbeiterwohnungsbaues im Ruhrgebiet vor der Jahrhundertwende. Durch den verwendeten Bautyp kommt ihr zudem Seltenheitswert zu. Eine besondere städtebauliche Qualität erhält die Kolonie durch die Hanglage, die Straßenbaumbepflanzung sowie die Straßenpflasterung. Nicht zuletzt ist sie Ausdruck der Entwicklung der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des Ortsteils Linden.“

Quelle: www.bochum.de/Denkmalschutz-/-Denkmalpflege/Denkmalliste-der-Stadt-Bochum/Siedlungen/Am- Roederschacht

In der Mitteilung 20131209 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest vom 26.06.2013 der Stadt heißt es, zu Bergbauschäden zwischen "Am Röderschacht" und "Am Kirschbaum":
„Im Bereich der Straße ‚Am Röderschacht‘ Höhe Hausnummer 16 bis 18 sind im nachwirkungsrelevanten Teufenbereich Hohlräume und/oder Verbruchzonen in einer Größenordnung von 14 m festgestellt worden. Die Störungszone beginnt nach den bisher erzielten Aufschlüssen in einer Tiefe von 7,70 m unter Geländeoberkante, so dass nach Sachverständigenentscheidung aus Sicherheitsgründen am 23.05.2013 die Straße für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt wurde. Die Fußgänger werden über den westlichen Gehweg geführt. Die Buslinie 352 der BOGESTRA wird über den Manschender Damm umgeleitet.

Zur weiteren Störerermittlung und ggfls. eigener Durchführung weiterer Sicherungsarbeiten im öffentlichen Interesse wurde die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie, eingeschaltet. Sollte sich die Gefahrenlage in der Straße “Am Kirschbaum” ebenfalls konkretisieren, sind auch dort Sicherungsarbeiten durchzuführen.“

Auf historischen Karten zum Altbergbau im Ruhrgebiet sind in diesem Bereich zwei „Mundlöcher“ und mindesten zwei weitere Stollen, die quer zur Straße verlaufen, eingezeichnet.
An den Häusern sind aktuell immer wieder Risse in den Gebäuden durch Setzungen zu beobachten oder Schäden an Abwasserleitungen feststellbar.

Bei einer Teilung und Veräußerung als Wohneigentum entsteht zwangsläufig eine Eigentümergemeinschaft, die für den Erhalt des Gemeineigentums verantwortlich ist und diesen gemeinsam finanzieren muss. Das Risiko, z.B. durch Schäden des Bergbaus, geht auf die Erwerber über.

Dazu fragen wir an:

  1. Wie stellt die Verwaltung bei so einer Zersplitterung der Eigentumsverhältnisse sicher, dass der Erhalt der Gebäude unter den bestehenden Vorschriften des Denkmalschutzes gewährleistet ist?
  2. Welche Auflagen wird es beim Erwerb geben, um solch ein erhebliches finanzielles Risiko abzusichern?
  3. Ist die Stadt Bochum in der Pflicht, wenn eine Eigentümergemeinschaft die bergbauliche Sicherung nicht finanzieren kann oder will, selbst Maßnahmen zum Erhalt der Siedlung zu tragen?
  4. Welche weiteren rechtlichen Maßnahmen sind möglich, um die Erwerber zu Kosten der Standsicherheit der Gebäude und zu Maßnahmen des Denkmalschutzes heranzuziehen?
  5. In der Antwort der Verwaltung zu unserer vorherigen Anfrage heißt es sinngemäß: eine Milieuschutzsatzung kann die Umwandlung in Wohneigentum nicht verhindern. Wie kommt die Stadt Bochum zu der Auffassung, dass eine Milieuschutzsatzung nicht die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verhindern kann? Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung dieses auf anderem Weg zu erreichen?

Wir bitten insbesondere um eine zeitnahe Antwort auf jene Fragen, die mögliche Fristen für das Vorverkaufsrecht betreffen. Mündliche Antworten bitte auch in das Protokoll und in die schriftliche Antwort einbeziehen, sowie die Antwort auch dem Ausschuss für Planung und Grundstücke zur Kenntnis zu geben.

Die Antwort der Verwaltung

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