Ausweiskontrollen in Schwimm- und Freibädern der WasserWelten Bochum GmbH
Am 25. Juni 2026 veröffentlichte die WasserWelten Bochum GmbH eine Mitteilung auf ihrer Website, in der es hieß, dass ab diesem Tag für den Zugang zu allen Schwimm- und Freibädern einschließlich des Urban Blue Ausweiskontrollen durchgeführt würden. Ferner käme es auch zu Taschenkontrollen. Ohne Ausweis dürfen die Schwimm- bzw. Freibäder nicht besucht werden.
Ebenfalls am 25. Juni 2026 erschien in der WAZ ein Artikel zu diesem Thema, in dem die Ausweiskontrollen mit der am 24. Juni 2026 stattgefundenen „Massenschlägerei“ im Freibad Werne in Zusammenhang gebracht wurden.
Aus Sicht der Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum gibt es offene Fragen, insbesondere hinsichtlich der konkreten Durchführung und Begründung dieser Maßnahme.
Vor diesem Hintergrund fragt die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum:
- Was ist das Ziel der Ausweis- und Taschenkontrollen und wie wird dieses Ziel durch die Kontrollen erreicht?
- Wie laufen die Ausweis- und Taschenkontrollen konkret ab?
- Welche Arten von Ausweisen werden akzeptiert (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder andere Lichtbildausweise)?
- Wie viel zusätzliche Sicherheit wird durch diese Kontrollen gewährleistet?
- Werden im Rahmen der Ausweiskontrollen personenbezogene Daten erhoben?
- Falls ja: Welche Daten werden erhoben?
- Wie lange werden diese gespeichert?
- Weshalb reicht bei Online-Tickets die Bestätigung der Identität auf der Website nicht aus?
- Wurden nach Kenntnis der WasserWelten Bochum bei der Schlägerei im Freibad Werne Gegenstände verwendet, die bei einer Taschenkontrolle aufgefallen wären oder deren Mitführen in den Bädern der WasserWelten untersagt ist?
- Wäre es nach Einschätzung der WasserWelten Bochum möglich gewesen, die Schlägerei im Freibad Werne durch Ausweis- und Taschenkontrollen zu verhindern?
Wie verlief der Entscheidungsprozess?
a) Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen?b) Wer war an dem Entscheidungsprozess beteiligt?
c) Welche Alternativen wurden geprüft und aus welchen Gründen wurden diese verworfen?
d) Gab es eine rechtliche Beratung oder Prüfung? Falls ja: Zu welchem Ergebnis kam diese?
e) Wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Datenschutzerklärung entsprechend angepasst?
Wir bitten – soweit möglich – um eine mündliche Beantwortung der Fragen in der 3. Sitzung des Ausschusses für Sport, Bewegung und Freizeit am 3. Juli 2026.
Darüber hinaus bitten wir um eine schriftliche Beantwortung in der 4. Sitzung des Ausschusses sowie um Weiterleitung der Antwort an die Ausschüsse ASUN und ABC.
