Ausfall der Aufzugsanlage im Hustadtring
Die WAZ Bochum berichtete am 18. September 2026 erneut über erhebliche Mängel in der Wohnimmobilie Hustadtring 141. Eigentümerin des Mehrfamilienhochhauses ist die Grand City Property S.A. Nach Angaben der WAZ ist die Aufzugsanlage des Gebäudes seit dem 13. August 2026 außer Betrieb. Damit besteht der Ausfall inzwischen seit mehr als fünf Wochen. Besonders gravierend ist die Situation für eine im Rollstuhl lebende Mieterin, die das Gebäude nach eigener Aussage aufgrund des defekten Aufzugs nicht eigenständig verlassen kann.
Auch weitere, teilweise ältere Bewohner*innen berichten demnach von erheblichen Einschränkungen bei der Bewältigung ihres Alltags. Dem WAZ-Bericht zufolge erfolgte eine umfassendere Information der Bewohner*innen über den Ausfall erst im Zusammenhang mit der Berichterstattung. Zudem sei der Vorgang in der konzerneigenen App zwischenzeitlich als erledigt angezeigt worden, obwohl der Aufzug weiterhin nicht funktionierte. Bereits im Jahr 2020 war es nach Medienberichten zu erheblichen Problemen mit der Aufzugsanlage in der Immobilie gekommen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion „Die Linke in der BV Süd“ die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Verwaltung bzw. der zuständigen Wohnungsaufsicht bekannt, dass es im Jahr 2026 erneut zu einem längerfristigen Ausfall der Aufzugsanlage im Gebäude Hustadtring 141 gekommen ist? Falls ja: Seit wann ist der Verwaltung der aktuelle Ausfall bekannt und welche Maßnahmen wurden daraufhin eingeleitet?
2. Sind bei der Wohnungsaufsicht Beschwerden oder sonstige Hinweise von Mieter*innen zum Ausfall der Aufzugsanlage und zur Dauer der bislang ausbleibenden Reparatur eingegangen? Falls ja: Wie viele Beschwerden bzw. Hinweise liegen vor und wie wurde darauf reagiert?
3. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen der Verwaltung bzw. der Wohnungsaufsicht in einem solchen Fall zur Verfügung, und welche davon wurden im konkreten Fall bereits geprüft oder ergriffen? Insbesondere bitten wir um Auskunft, ob gegenüber der Eigentümerin eine Frist zur Behebung des Mangels gesetzt wurde.
4. Welche weiteren ordnungsrechtlichen Maßnahmen sind möglich, falls die Reparatur weiterhin ausbleibt oder sich erneut erheblich verzögert? Insbesondere bitten wir um Auskunft, unter welchen Voraussetzungen eine Ersatzvornahme angeordnet werden kann und ob diese im vorliegenden Fall bereits geprüft wird.
5. Wurden gegenüber der Eigentümerin im Zusammenhang mit dem Ausfall der Aufzugsanlage bereits ordnungsrechtliche Maßnahmen, insbesondere die Androhung oder Festsetzung eines Bußgeldes, eingeleitet? Falls nein: Aus welchen Gründen wurde bislang davon abgesehen?
6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die von dem Ausfall besonders betroffenen Bewohner*innen zu unterstützen? Dies betrifft insbesondere mobilitätseingeschränkte und ältere Bewohner*innen, die aufgrund des defekten Aufzugs ihre Wohnung nur eingeschränkt oder gar nicht selbstständig verlassen können.
7. Ist der Verwaltung bekannt, ob die Eigentümerin einen verbindlichen Termin für die vollständige Wiederinbetriebnahme der Aufzugsanlage benannt hat? Falls ja: Welcher Termin wurde mitgeteilt?
