Strom- und Wasserstopp Villa Kunterbunt
Nachdem ein Eilantrag beim Gelsenkirchener Verwaltungsgericht Erfolg hatte, ist die Räumung der so genannten Villa Kunterbunt (Auf den Holln 1-3) aufgeschoben. Am Morgen des 05.11.2025 wollten dort aber Angestellte der Stadtwerke den Bewohner*innen, die dort noch immer leben, den Wasser- und Stromzähler ausbauen.
Es existierte wohl ein mündlicher Abbindeauftrag bei den Stadtwerken, die Baumaßnahmen durchsetzen und das Haus von der Grundversorgung trennen wollten, während noch Leute darin wohnen. Darin
sehen die Bewohnenden der Villa einen eklatanten Angriff auf die Grundrechte und
Unversehrtheit der dort lebenden Bewohner*innen und der Mieterin, die ebenfalls von diesen
Maßnahmen betroffen ist.
Dazu hat Die Linke im Rat folgende Fragen:
1. Wie kann es sein, dass Immobilienbesitzende, in diesem Fall die Stadt Bochum, den Stadtwerken den Auftrag erteilen, die Versorgung mit Strom und Wasser einzustellen und die Zähler auszubauen, obwohl noch ein Mietvertrag vorhanden ist?
2. Wieso führen die Stadtwerke solche Aufträge aus, ohne die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen, obwohl der Versorgungsvertrag doch zwischen Mietenden und den Stadtwerken besteht?
3. Wie viele ähnliche oder vergleichbare Fälle hat es in den vergangenen fünf Jahren gegeben?
