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            <title>Die Linke Ratsfraktion Bochum: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke Ratsfraktion Bochum</copyright>
            
            <pubDate>Fri, 23 Oct 2026 03:57:59 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Fri, 23 Oct 2026 03:57:59 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-378941</guid>
                <pubDate>Mon, 19 Oct 2026 11:53:50 +0200</pubDate>
                <title>Haushaltsantrag für den Haushalt 2027</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/haushaltsantrag-fuer-den-haushalt-2027/</link>
                <author>SPD, Grüne und Linke in der BV Mittte</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bezirksvertretung beschließt:</p>
<h2>1.) Hochbausanierungsprogramm</h2>
<p>Für das Jahr 2027 wird folgende Maßnahme angesetzt:</p>
<p><strong>- Drusenbergschule: Fenstersanierung</strong></p>
<h2>2.) Maßnahmen der Stadtbildpflege</h2>
<p>Für das Jahr 2027 werden folgende Maßnahmen angesetzt:</p>
<p><strong>- Grünzug Hordel – Wegeverbindung Im Zugfeld – Hüllerbachstraße: ca. 30.000,- €</strong></p>
<p>Instandsetzung von Wegeabschnitten, ca. 875 m² (wassergebundene Wegedecke). Die obere Wegedecke ist verschlissen, uneben und zugewachsen. Hierdurch stehen größere Teilflächen nach Regenfällen unter Wasser.</p>
<p><strong>- Park Hamme – Weg unterhalb der Straße Seilfahrt: ca. 34.000,- €</strong></p>
<p>Instandsetzung von Wegeabschnitten, ca. 595 m² (wassergebundene Wegedecke). Der Weg ist nach Sturmschäden in seinem Verlauf unterbrochen und unwegsam. Die Wegdecke einschließlich Einfassung muss in größeren Teilabschnitten erneuert werden.</p>
<p><strong>- Geologischer Garten – Ertüchtigung der Gesteinsinformationen / Aufschlüsse: ca. 45.000,- €</strong></p>
<p>Der südwestliche Teil des Geologischen Gartens läuft durch Erosion und Bewuchs Gefahr, den Status als nationales Geotop und beliebtes Ausflugsziel zu verlieren. Durch Freistellung und Säuberungsarbeiten sollen die Aufschlüsse in ihrem Status gesichert werden.</p>
<p><strong>- Wegeerneuerung Auf dem Güstenberg: ca. 25.000,- €</strong></p>
<p>Sanierung der Wegeverbindung.</p>
<p><strong>- Wegeerneuerung Glück-Auf-Bahn: ca. 20.000,- €</strong></p>
<p>Der Zugang von der Herzogstraße zur Glück-Auf-Bahn ist abgängig. Der Forstweg soll daher aufgewertet werden, um einen Anschluss an die Grünwegeverbindung herzustellen.</p>
<p><strong>- Steinkuhlstraße und Tsukuba Ring: ca. 15.000,- €</strong></p>
<p>Durch die Ergänzung einer Wegeverbindung entlang der Grünfläche soll die Steinkuhlstraße direkt an den Tsukuba Ring angeschlossen werden.</p>
<p><strong>- Sanierung von Hochbeeten in der Speckschweiz: ca. 30.000,- €</strong></p>
<p>Sanierung von abgängigen Hochbeeten.</p>
<p><strong>- Freiflächen für Graffitiprojekte: ca. 10.000,- €</strong></p>
<p>Bahnunterführungen an der Herzogstraße oder Bahnhofpräsident sollen unter fachlicher Anleitung und Einbeziehung der Künstlerszene aufgewertet werden.</p>
<p><strong>- Wasserspender: ca. 40.000,- €</strong></p>
<p>In den Stadtteilen von Bochum-Mitte, wo bisher kein Wasserspender installiert ist, soll ein fester Wasserspender errichtet werden.</p>
<p><strong>- Themenspielplatz: ca. 85.000,- €</strong></p>
<p>Durch die Neustrukturierung eines vorhandenen Kinderspielplatzes im Stadtbezirk soll ein neuer Themenspielplatz entstehen.</p>
<p>-<strong> Beschattungselemente Schulhöfe und Kindertageseinrichtungen: ca. 40.000,- €</strong></p>
<p>Es werden Beschattungselemente für Schulhöfe an Grundschulen sowie städtischen Kindertageseinrichtungen errichtet.</p>
<p><strong>- Beschattungselemente Kinderspielplätze: ca. 40.000,- €</strong></p>
<p>Es werden Beschattungselemente an Kinderspielplätzen errichtet.</p>
<p><strong>- Verfügungsfonds Hofstede/Riemke: ca. 30.000,- €</strong></p>
<p>In Vorbereitung des STEK Hofstede/Riemke wird ein Verfügungsfonds für die Stärkung und Beteiligung des nachbarschaftlichen Engagements eingerichtet.</p>
<p><strong>- Mädchen an den Ball: ca. 5.000,- €</strong></p>
<p>Das Projekt „Mädchen an den Ball“ wird aktuell von den Kinder- und Jugendfreizeithäusern in Riemke und in Hamme durchgeführt. Dieses Projekt soll auch in 2027 wieder angeboten werden.</p>
<p><strong>- WLAN-Infrastruktur: ca. 15.000,- €</strong></p>
<p>In den Kinder- und Jugendfreizeithäusern Riemke und Hamme soll die bestehende WLAN-Infrastruktur für weitere digitale Angebote ausgebaut werden.</p>
<p><strong>- Weihnachtsbäume für den Stadtbezirk: ca. 8.000,- €</strong></p>
<p>Zur Weihnachtszeit sollen im Stadtbezirk Bochum-Mitte wieder an verschiedenen Stellen Weihnachtsbäume aufgestellt werden.</p>
<p><strong>- Mobiles Grün für die Innenstadt: ca. 25.000,- €</strong></p>
<p>Zur Attraktivierung und Begrünung der Bochumer Innenstadt sollen Pflanzen in beweglichen Pflanzcontainern angeschafft werden.</p>
<p><strong>- Förderung von Vereinen, Verbänden, Initiativen und Organisationen: ca. 7.400,- €</strong></p>
<p>Der Haushaltsansatz zur Förderung von Vereinen, Verbänden, Initiativen und Organisationen im Stadtbezirk Mitte wird aus Mitteln der Stadtbildpflege angehoben.</p>
<h2>3.) Aktionen und Stadtteilfeste</h2>
<p><strong>- Grummer Teich Fest: ca. 40.000,- €</strong></p>
<p>Im Jahr 2027 wird erneut das Grummer Teich Fest veranstaltet.</p>
<p><strong>- Aktionen und Stadtteilfeste</strong></p>
<p>Die Haushaltsmittel für die Förderung von Vereinen, Verbänden, Initiativen und Organisationen im Stadtbezirk Mitte inklusive der Sockelbeträge werden festgelegt auf ca. 21.600,- €.</p>
<p>Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte fordert vom Rat der Stadt Bochum weitere Haushaltsmittel zur Unterstützung und Finanzierung von Verbänden, Vereinen und Institutionen im Stadtbezirk. Nur durch ehrenamtliches Engagement bleibt der Stadtbezirk ein offener Ort für Austausch, Gemeinsamkeit und Verbundenheit. Die Förderung soll allen Menschen im Stadtbezirk unabhängig ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrem Alter, ihrer Gesundheit, ihrer Geschlechtsidentität, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Religion zugutekommen. Die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel sollen daher durch den Rat erhöht werden.</p>
<p>Bei der Umsetzung der Haushaltspositionen wird eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Dies lässt sich insbesondere bei der Schaffung von Graffitifreiflächen, der Sanierung von Hochbeeten, der Verschattung von Orten, der Begrünung von Spielplätzen und Schulhöfen sowie der Begrünung der Innenstadt durchführen. Nur gemeinsam mit den beteiligten Bürgerinnen und Bürgern kann das Ziel einer Großstadt mit Wir-Gefühl erreicht werden.</p>
<p>Die der Bezirksvertretung Bochum-Mitte darüber hinaus zustehenden Mittel sollen zur freien Verfügung für weitere unterjährige Maßnahmen der Bezirksvertretung zur Verfügung stehen.</p>
<p>Werden im Laufe des Jahres Haushaltsmittel nicht restlos verbraucht, bleiben die unverbrauchten Mittel dem Bezirk erhalten und werden mit in das folgende Haushaltsjahr übernommen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378881</guid>
                <pubDate>Mon, 12 Oct 2026 14:05:51 +0200</pubDate>
                <title>Parkplatz Monte Schlacko</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/parkplatz-monte-schlacko/</link>
                <author>Fraktion Grüne/Linke in der BV Watttenscheid</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Änderungsantrag zur Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20262276, Parkplatz Monte Schlacko&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:&nbsp;</p>
<p>Die Bezirksvertretung Wattenscheid beauftragt die Verwaltung,</p><ul class="list-normal"><li data-list-item-id="e1b7d55a97e1634516ce109ec3ad160df">vorhandene Stolperstellen auf dem Parkplatz zu beseitigen, fehlende Parkbox- und Fahrbahnmarkierungen zu erneuern und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass eine Befahrung des Monte Schlacko durch Autos vom Parkplatz aus nicht möglich ist.</li><li data-list-item-id="e821789ef92d267d4462b591fa69bfaa9">den Parkplatz mit dem Verkehrszeichen „Parken“ (Zeichen 314) einschließlich Zusatzzeichen 1010-58 auszuweisen.</li><li data-list-item-id="eefce3e9a9ee4d0f543022385dab62603">auf der Zufahrt zum Parkplatz, von der Sommerdelle aus betrachtet, auf der linken Seite Parkbuchten durch geeignete Parkflächenmarkierungen einzurichten und als Frauenparkplätze zu kennzeichnen, soweit sie von der Straßenbeleuchtung an der Sommerdelle erreicht werden.</li><li data-list-item-id="e7ae58e18339646ab1a38ffad82182b2f">die als Parkplätze genutzten Flächen vor dem Sportplatz des DJK Wattenscheid als Frauenparkplätze auszuweisen.</li><li data-list-item-id="e89c69c83d9da2f97c29d8d54f457c418">mit dem Discounter an der Hansastraße zu klären, inwieweit zumindest Teile des Parkplatzes auch während der Geschäftszeiten von Besucher:innen des Sportplatzes genutzt werden können, gegebenenfalls gegen eine Parkgebühr.</li></ul><h2>Begründung</h2>
<p>Der Monte Schlacko und der dazugehörige Parkplatz werden tagsüber von vielen Bevölkerungsgruppen genutzt, in den Sommermonaten beispielsweise auch von Besucher:innen des Wellenfreibads. Nach Einbruch der Dämmerung endet diese Nutzung weitgehend. Dann wird der Parkplatz vor allem von Anwohner:innen und Besucher:innen des Sportplatzes genutzt.</p>
<p>Hauptargument für eine Beleuchtung des Parkplatzes war das Sicherheitsbedürfnis, insbesondere der Besucherinnen des Sportplatzes. Die dafür erforderlichen Kosten stehen jedoch in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen können ausreichend Frauenparkplätze geschaffen werden. Zusätzlich könnten Stellplätze auf dem beleuchteten Aldi-Parkplatz an der Hansastraße außerhalb der Geschäftszeiten genutzt werden, der nur etwa anderthalb Gehminuten entfernt liegt.</p>
<p>Der Parkplatz grenzt unmittelbar an eine Grünfläche. Eine Beleuchtung würde durch Lichtverschmutzung Flora und Fauna beeinträchtigen. Auch die Wohnbebauung in zweiter Reihe zwischen Sommerdelle und Monte Schlacko könnte durch die Beleuchtung belastet werden.</p>
<p>Schließlich stehen die Mittel aus der Stadtbildpflege für die Maßnahme nicht oder nicht vollständig zur Verfügung. Die Bezirksvertreter:innen hatten in der Septembersitzung deutlich gemacht, dass sie weiterhin die Bepollerung der Wattenscheider Fußgängerzone mit geeigneten Mitteln umsetzen wollen, um das unbefugte Befahren der Fußgängerzone zu verhindern und die Sicherheit der Fußgänger:innen zu erhöhen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378877</guid>
                <pubDate>Mon, 12 Oct 2026 13:29:32 +0200</pubDate>
                <title>Umplanung der Rottstraße - Bäume erhalten</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/umplanung-der-rottstrasse-baeume-erhalten/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, AMDI</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Änderungsantrag der Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum zur 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 08.10.2026.&nbsp;</p>
<p>hier: TOP 1.2 - Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Rottstraße sowie der angrenzenden Stellplatzanlage an der Griesenbruchstraße (Vorlage: 20262096)&nbsp;</p>
<p>Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur möge folgende Ergänzung beschließen:&nbsp;</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, die geplante Fällung der 33 Bäume an der Rottstraße erneut zu prüfen um den vorhandenen, insbesondere gesunden und erhaltenswerten Baumbestand zu sichern. Dabei sind alternative Planungs- und Bauvarianten zu prüfen, durch die Eingriffe in den Wurzelraum und damit Fällungen vermieden oder zumindest auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden können. Die vorgesehenen Neupflanzungen und Ersatzpflanzungen sollen unabhängig davon wie geplant umgesetzt werden. Der Erhalt bestehender Bäume und die zusätzliche Pflanzung neuer Bäume sind ein wichtiger Beitrag für mehr Stadtgrün, ein besseres Stadtklima und Bochums aktiven Beitrag zur Bewältigung des menschengemachten Klimawandels.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378689</guid>
                <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 19:18:00 +0200</pubDate>
                <title>Neuwahl der Ausschüsse </title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/neuwahl-der-ausschuesse/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum</author>
                <description>Der Rat der Stadt Bochum möge beschließen:

Der Tagesordnungspunkt 1.1, Vorlage 20262209 (Neuwahl der Ausschüsse) wird von der Tagesordnung genommen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Begründung:</p>
<p>Aus Sicht der Ratsfraktion Die Linke ist das Ergebnis der Ausschusswahl vom 05. Mai 2026 rechtlich nicht<br>zu beanstanden. Das einschlägige Gerichtsurteil (15 B 1430/25 des Oberverwaltungsgerichts Münster vom<br>05. März 2026) hat ausdrücklich festgestellt, „dass kleine Fraktionen (oder Gruppen) in einem Ausschuss<br>nicht vertreten sind, ist für sich genommen rechtlich nicht zu beanstanden“. Wesentliche Abweichungen<br>sind jedoch nicht zulässig: „Deswegen muss grundsätzlich jeder Gemeindeausschuss ein verkleinertes Bild<br>des Plenums der Gemeindevertretung sein und [sich] in seiner Zusammensetzung widerspiegeln“.</p>
<p>So muss sich in den Ausschüssen auch die Ratsmehrheit von SPD, Grüne, Linke widerspiegeln, sonst wäre<br>es eine wesentliche Abweichung, die laut Gericht nicht gerechtfertigt wäre. Die nachträgliche Bildung<br>weiterer Ratsgruppen darf aus unserer Sicht nicht dazu führen, dass diese Spiegelbildlichkeit nicht<br>gegeben ist.</p>
<p>Das Gerichtsurteil stellt ausdrücklich auf die Mehrheitsverhältnisse ab, die sich aus dem direkten<br>Wahlergebnis ergeben. Maßgeblich sind damit die durch die Wahl bestimmten Kräfteverhältnisse – nicht<br>Veränderungen, die erst nachträglich durch die Bildung oder Veränderung von Ratsgruppen entstehen.<br>Sollte die o.g. Spiegelbildlichkeit nicht mehr gegeben sein, werden wir dies rechtlich überprüfen und uns<br>ausdrücklich vorbehalten, dies auf dem Rechtsweg durchzusetzen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378775</guid>
                <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 10:29:23 +0200</pubDate>
                <title>Planungs- und Steuerungsgremium: Weniger Beteiligung, mehr Verwaltung</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/bochumer-planungs-und-steuerungsgremium-unter-beruecksichtigung-der-teilhabe-von-menschen-mit-besonderen-bedarfen/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Rat möge beschließen:&nbsp;</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, die geplante Einrichtung des Planungs- und Steuerungsgremiums wie folgt zu überarbeiten:&nbsp;</p>
<p><strong>1. Darstellung der Veränderungen</strong></p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, in der überarbeiteten Vorlage nachvollziehbar darzustellen, welche Aufgaben, Beteiligungs- und Arbeitsmechanismen des bisherigen Psychosozialen Ausschusses in das neue Steuerungsgremium übernommen werden, welche verändert werden und welche künftig entfallen. Insbesondere sind die Unterschiede zwischen der bisherigen und der geplanten Gremienstruktur übersichtlich gegenüberzustellen.&nbsp;</p>
<p><strong>2. Repräsentation der Träger&nbsp;</strong></p>
<p>Die Träger der psychosozialen Versorgung sollen im neuen Steuerungsgremium in einer vergleichbaren und angemessenen Weise repräsentiert werden, wie dies bislang im Psychosozialen Ausschuss der Fall ist.&nbsp;</p>
<p><strong>3. Beteiligung der Fraktionen und Status des Gremiums</strong>&nbsp;</p>
<p>Die im Rat der Stadt Bochum vertretenen Fraktionen sollen künftig im Steuerungsgremium vertreten sein. Das Steuerungsgremium ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales.&nbsp;</p>
<p><strong>4. Erneute Beratung&nbsp;</strong></p>
<p>Die entsprechend überarbeitete Beschlussvorlage ist dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong>&nbsp;</p>
<p>Mit der Einrichtung des neuen Planungs- und Steuerungsgremiums soll die bisherige Arbeit des Psychosozialen Ausschusses weiterentwickelt werden. Damit diese Weiterentwicklung transparent und demokratisch nachvollziehbar erfolgt, müssen die politischen Fraktionen sowie die Träger der psychosozialen Versorgung angemessen beteiligt werden. Insbesondere muss klar erkennbar sein, welche bewährten Strukturen und Beteiligungsmöglichkeiten des bisherigen Psychosozialen Ausschusses erhalten bleiben sollen und welche durch die neue Gremienstruktur verändert oder ersetzt werden. Nur so lässt sich nachvollziehen, welchen konkreten Mehrwert das neue Steuerungsgremium gegenüber der bisherigen Struktur bietet. Die überarbeitete Vorlage soll diese Fragen beantworten und anschließend erneut im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales beraten werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378771</guid>
                <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 09:28:44 +0200</pubDate>
                <title>Kommunale Wärmeplanung</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/kommunale-waermeplanung/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Rat möge beschließen:&nbsp;</p>
<p>Über die Punkte 1 bis 3 ist jeweils gesondert abzustimmen.&nbsp;</p>
<p><strong>1. Kapitel 8.1 der Kommunalen Wärmeplanung wird wie folgt erweitert: Das Monitoring dient der fortlaufenden Beobachtung zentraler technischer und sozialer Parameter der städtischen Wärmeversorgung. Hierzu zählen insbesondere der Ausbau und die Verdichtung des Fernwärmenetzes, die Entwicklung erneuerbarer und unvermeidbarer Wärmequellen, die Gebäudesanierungsaktivitäten, die Entwicklung der Wärmekostenbelastung, besondere Belastungsrisiken für Mieter*innen und Haushalte mit niedrigen Einkommen, sozialräumliche Unterschiede sowie der Umsetzungsstand priorisierter Maßnahmen. […] Die Datengrundlage umfasst Anschluss- und Verbrauchsdaten der Stadtwerke, Angaben zu Erzeugungsstrukturen, Fernwärmeausbau und Gebäudebestand, geeignete und bereits verfügbare soziale Kennzahlen, sowie Rückmeldungen aus laufenden Projekten. Auf dieser Basis werden zentrale Indikatoren wie Ausbaugrade, Anteile erneuerbarer Wärme, der Fortschritt priorisierter Maßnahmen sowie ergänzende Armuts- und Sozialindikatoren z.B. aus der Bochumer Sozialberichterstattung bewertet. Die Ergebnisse der sozialen Indikatoren werden in die im Wärmeplan vorgesehenen Entscheidungs- und Priorisierungsprozesse einbezogen und dienen dazu, Quartiere mit besonderem sozialem und energetischem Handlungsbedarf zu identifizieren und zu unterstützen.&nbsp;</strong></p>
<p><strong>2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit Bürgerenergiegenossenschaften gefördert werden können. Hierzu werden Unterstützungsangebote bei der Entwicklung geeigneter Projekte, bei Machbarkeitsstudien und bei der Akquise von Fördermitteln sowie die Bereitstellung beziehungsweise Nutzung geeigneter kommunaler Flächen und Infrastruktur geprüft. Vor allem in Gebieten, in denen individuelle Wärmepumpen aufgrund der Bebauungsstruktur, technischer Voraussetzungen oder der Eigentumsverhältnisse nur eingeschränkt umsetzbar sind, sollen gemeinschaftliche Lösungen wie Nah- und kalte Nahwärmenetze begutachtet werden.&nbsp;</strong></p>
<p><strong>3. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit ab 2028 mindestens alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung und Fortschreibung des Kommunalen Wärmeplans. Der Bericht umfasst neben dem Stand des Fernwärmeausbaus, der Entwicklung der dezentralen Wärmeversorgung und der energetischen Sanierung auch die Ergebnisse des um soziale Kriterien erweiterten Monitorings. Weiterhin wird der gemäß § 32 Wärmeplanungsgesetz zu erstellende Wärmenetzausbau- und dekarbonisierungsfahrplan der Stadtwerke Bochum dem Ausschuss nach seiner Veröffentlichung in der darauffolgenden Sitzung vorgestellt. Dabei sollen vorrangig die zeitliche Planung des Wärmenetzausbaus sowie konkrete Zielzeitpunkte für die schrittweise Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung dargestellt werden. Wesentliche Aktualisierungen des Fahrplans werden dem Ausschuss ebenfalls zur Kenntnis gegeben.&nbsp;</strong></p>
<p><strong>Begründung:&nbsp;</strong></p>
<p>Der Kommunale Wärmeplan schafft eine gute und wichtige Grundlage für die Transformation der Wärmeversorgung in Bochum. Jedoch ist die Wärmewende nicht nur eine technische, sondern auch eine soziale Herausforderung, die neben Vermieter*innen auch Mieter*innen betrifft. Sie können in der Regel weder über die bestehende Heizungsanlage noch über Investitionen in eine Wärmepumpe oder energetische Sanierungen entscheiden, sind jedoch unmittelbar von den daraus entstehenden Heiz- und Wohnkosten betroffen. Mit dem erweiterten Monitoring soll deshalb frühzeitig sichtbar werden, welche Haushalte und Quartiere durch steigende Wärmekosten, energetischen Sanierungsbedarf oder eingeschränkte Möglichkeiten zur Nutzung individueller Wärmelösungen besonders belastet sind. Bereits vorhandene soziale Kennzahlen sollen hierfür systematisch mit den Daten zur Wärmeversorgung verknüpft werden. Zugleich sollen gemeinschaftliche Lösungen wie Bürgerenergieprojekte und Nahwärmenetze stärker in den Blick genommen werden, vor allem dort, wo individuelle Lösungen nur eingeschränkt umsetzbar sind. Eine erfolgreiche Wärmewende muss klimaneutrales Heizen für alle Bochumer*innen ermöglichen und gleichzeitig bezahlbar bleiben. Die Kosten der Transformation dürfen nicht einseitig auf Mieter*innen und Haushalte mit niedrigen Einkommen verlagert werden.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378772</guid>
                <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 08:32:00 +0200</pubDate>
                <title>Sonderprüfung zum Lebenslaute-Konzert</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/sonderpruefung-zum-lebenslaute-konzert/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong><u>Der Rat möge beschließen:</u></strong></p>
<p>Der Rat beauftragt das Rechnungsprüfungsamt mit der Durchführung einer Sonderprüfung zu den Umständen und Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit der Absage des für den 7. August 2026 im Kunstmuseum Bochum geplanten Konzerts des Orchesters Lebenslaute.&nbsp;Dabei sollen sowohl, Kunstmuseum, Verwaltung und auch das Orchester Lebenslaute eingebunden werden.</p>
<p>Im Rahmen der Sonderprüfung sollen vorrangig folgende Punkte geprüft werden:</p><ol><li><strong>(Zeitlicher) Ablauf der Geschehnisse.</strong></li><li><strong>Kommunikation zwischen Vonovia und der Stadt Bochum vor und nach dem Schreiben zu Lebenslaute an den Oberbürgermeister.</strong></li><li><strong>Beteiligung des Verwaltungsvorstandes insbesondere die von Herrn Dieckmann im Entscheidungsprozess.</strong></li><li><strong>Etwaige Gespräche (direkt, telefonisch) zwischen Vertreter*innen der Verwaltung und Vonovia, die das Lebenslaute-Konzert vollständig oder zum Teil zum Thema hatten (Teilnehmende, Gesprächsinhalte, Zeitpunkt)</strong></li><li><strong>Aussagen der Verwaltung wonach keine verbindlichen Absprachen zwischen Kunstmuseum und Initiative bestanden hätten. Hier insbesondere, die Rechnung des Kunstmuseums an Lebenslaute und die Ankündigung der Veranstaltung über die Website des Kunstmuseums.</strong></li><li><strong>Etwaige Anpassungen der Gebühren/Preise für die Nutzung von Räumlichkeiten im Kunstmuseums und ihre Grundlage.</strong></li></ol><p><strong><u>Begründung:</u></strong></p>
<p>Im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes wurden weitere Unterlagen über die Umstände, die zu der Absage des Lebenslaute-Konzerts führten, auf fragdenstaat.de veröffentlicht. Darunter befindet sich ein bislang nicht öffentlich bekanntes Schreiben Vonovias an den Oberbürgermeister vom 17.07.2026 (s. Anlage, Seite 3). Dieses Schreiben und der hierzu veröffentlichte Schriftverkehr geben Anlass, den Ablauf der Kommunikation zwischen der Stadtverwaltung und Vonovia sowie die darauffolgenden Entscheidungsprozesse näher zu untersuchen.</p>
<p>Aus den bislang veröffentlichten Unterlagen ergibt sich folgende Chronologie:&nbsp;</p><ul class="list-normal"><li>Am 03.07.2026 wurde museumsintern mitgeteilt, dass die politische Ausrichtung der Veranstaltung für das Rechtsamt keinen Grund für eine Ablehnung darstelle.</li><li>Nachdem der Verwaltung am 09.07.2026 die konkreten Inhalte des Veranstaltungsflyers bekannt geworden waren, wurden mögliche strafrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Formulierungen wie „Mietwucher“ und „Korruption“ erörtert. Zugleich wurden gemeinsam mit Lebenslaute Möglichkeiten für eine entsprechende Anpassung der öffentlichen Ankündigung erörtert und anschließend mit Zustimmung des Museums (13.07.) umgesetzt.</li><li>Am 17.07.2026 wandte sich Vonovia mit einem Schreiben an den Oberbürgermeister. Nach dem vorliegenden Schriftverkehr ging das Schreiben am 21.07.2026 bei der Stadt ein.</li><li>Noch am selben Tag wurde seitens der Stadtverwaltung ein Videogesprächstermin mit Vertreter*innen des Orchesters Lebenslaute und der Verwaltung, einschließlich Herrn Dieckmann, für den 23.07.2026 angekündigt.</li><li>Am 27.07.2026 erklärte Lebenslaute ausdrücklich, keine strafrechtlich relevanten Vorschriften verletzen zu wollen.</li><li>Am 28.07.2026 wurde die Veranstaltung dennoch abgesagt. Zur Begründung verwies die Stadt unter anderem auf die Befürchtung möglicher Äußerungen, die den Tatbestand der Verleumdung oder üblen Nachrede erfüllen könnten.</li></ul><p>Die zeitliche Abfolge wirft die Frage auf, welche Bedeutung das Schreiben der Vonovia vom 17.07.2026 und die anschließende Kommunikation für den weiteren Entscheidungsprozess hatten.&nbsp;</p>
<p>Darüber hinaus besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der tatsächlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunstmuseum und der Initiative. Die Ausstellung beziehungsweise Veranstaltung wurde auf der Internetseite des Kunstmuseums angekündigt und der Initiative wurde eine Rechnung über 1.778,52 Euro für die Raumvermietung gestellt. Dies steht zumindest auf den ersten Blick im Spannungsverhältnis zu der Aussage, es habe keine verbindliche Absprache über die Vermietung gegeben.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378755</guid>
                <pubDate>Tue, 29 Sep 2026 08:27:10 +0200</pubDate>
                <title>Ersetzung der Hundesteuermarke durch ein digitales QR-Code-System</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/ersetzung-der-hundesteuermarke-durch-ein-digitales-qr-code-system/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum ASUN</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt die Verwaltung,&nbsp;</p>
<p><strong>1. zu prüfen, ob die Ausgabe und der ständige Nachweis der Hundesteuermarke in Bochum durch ein digitales QR-Code-System ersetzt werden können. Dabei sollen vorrangig die Praktiken vergleichbarer Kommunen sowie die technische und rechtliche Umsetzbarkeit im bestehenden Hundesteuerrecht bewertet werden.&nbsp;</strong></p>
<p><strong>2. dem Ausschuss zur übernächsten Sitzung einen Ergebnisbericht vorzulegen, der gegebenenfalls einen konkreten Umsetzungsvorschlag enthält.&nbsp;</strong></p>
<p>Begründung: In Bochum sind laut Angaben der Verwaltung über 17.500 Hunde gemeldet – damit gehört Bochum zu den hunde- und hundesteuermarkenreichsten Städten Deutschlands. Über 17.500 Hunde bedeuten bislang auch über 17.500 steuerpflichtige Metallmarken, die ständig am Halsband oder Geschirr getragen werden müssen. Andere Städte und Gemeinden sind hier bereits weiter und verzichten auf diese inzwischen veraltete Form der Kennzeichnung.&nbsp;</p>
<p>Zuletzt hat die Stadt Dinslaken die Steuermarke abgeschafft und setzt stattdessen unbürokratisch auf digitale oder ausgedruckte QR-Codes, die im Falle einer Kontrolle vom Kommunalen Ordnungsdienst einfach gescannt werden können. Die EU hat zudem die Kennzeichnung von Hunden per Microchip verpflichtend gemacht. Damit ist die Identifizierung eines Hundes und seiner Halterin oder seines Halters bereits eindeutig geregelt; die zusätzliche Steuermarke ist für die Zuordnung entbehrlich.&nbsp;</p>
<p>Darüber hinaus ist die Bochumer Regelung, die Marke ständig am Hund zu tragen, besonders regressiv. In anderen Kommunen genügt es, wenn Hundehalter*innen die Marke bei einer Kontrolle vorzeigen können. Sie kann dann ohne Probleme am Schlüsselbund oder in der Tasche mitgeführt werden.&nbsp;</p>
<p>Hinzu kommt, dass das Tragen der Metallmarke am Halsband für Hunde mit Traumatisierungen durch die Klappergeräusche als sehr störend oder im schlimmsten Fall als retraumatisierend wahrgenommen werden kann. Außerdem kann die frei bewegliche Marke z.B. beim Umherlaufen im Unterholz oder Gestrüpp zur Gefahrenquelle werden (Einklemmen, Hängenbleiben). Ein QR-Code könnte nach der Anmeldung des Hundes an die Halter*innen ausgegeben und digital auf dem Endgerät oder in ausgedruckter Form mitgeführt werden. Der Nachweis im Kontrollfall bliebe damit mindestens genauso sicher wie bisher, die Nachteile für die Tiere entfielen dagegen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378610</guid>
                <pubDate>Thu, 17 Sep 2026 11:13:03 +0200</pubDate>
                <title>Gewinne VBW für sozialen Wohnungsbau</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/jahresabschluss-und-gewinnverteilung-vbw/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling möge Punkt 2 der Beschlussvorlage wie folgt ändern:&nbsp;</p>
<p><strong>Der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung wird nicht zugestimmt. Aus dem Bilanzgewinn i.H.v. 10.076.478,79 EUR werden 3.000.000,00 EUR von der VBW zur Förderung von kommunalem Wohnungsbau im Preissegment der öffentlichen Wohnungsbauförderung investiert und 7.076.478,79 EUR den freien Rücklagen zugewiesen.&nbsp;</strong></p>
<p>Begründung: Die jährliche Ausschüttung von drei Millionen Euro an die Anteilseigner der VBW verringert den Spielraum, mehr Sozialwohnungen zu bauen und angemessen in den Bestand zu investieren. So kann in Bochum von einem starken kommunalen Wohnungsbau keine Rede sein. Auch im vergangenen Jahr war keine Trendwende bei der Entwicklung des Sozialwohnungsbestands zu erkennen. Der Anteil der Sozialwohnungen ist auf 6 Prozent gesunken. Der Bestand von derzeit knapp über 12.000 Sozialwohnungen wird sich ohne entsprechende Gegenmaßnahmen voraussichtlich weiter verringern. Ein Verzicht auf die Gewinnausschüttung bei der VBW würde dem kommunalen Wohnungsbau von öffentlich geförderten Wohnungen einen wichtigen Schub verleihen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378602</guid>
                <pubDate>Wed, 16 Sep 2026 12:43:33 +0200</pubDate>
                <title>Vorbereitende Maßnahmen Bauvorhaben</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/vorbereitende-massnahmen-bauvorhaben/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Für Bauvorhaben, deren planungsrechtliche Grundlage aufgrund einer möglichen Unwirksamkeit des Regionalplans Ruhr entfallen könnte, wie beispielsweise das Projekt „Osterweiterung Technologiequartier“, werden keine vorbereitenden Maßnahmen, insbesondere Rodungen oder Baumfällungen, durchgeführt.</strong></p>
<p><strong><u>Begründung:</u></strong></p>
<p>Solange nicht abschließend geklärt ist, ob und auf welcher Grundlage diese Vorhaben weiterverfolgt werden können, sollten keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden.</p>
<p>Insbesondere Rodungen und Baumfällungen würden Eingriffe darstellen, die sich später nur schwer rückgängig machen lassen. Daher sollte mit solchen vorbereitenden Maßnahmen gewartet werden, bis die rechtliche Situation abschließend geklärt ist.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378564</guid>
                <pubDate>Mon, 14 Sep 2026 10:33:27 +0200</pubDate>
                <title>Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bochum</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/kinder-und-jugendfoerderplan-der-stadt-bochum/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASB</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Ausschuss für Schule und Bildung möge folgende Änderungen beschließen:&nbsp;</p>
<p><strong>Redaktionelle Änderungen:</strong>&nbsp;</p>
<p><strong>S.30:</strong> „Extremistische Bedrohungen aller Art (rechts, links, religiös etc.), Übergriffe und Angriffe auf bewährte demokratische Strukturen, […]. Daher ergibt sich aus historischer Verantwortung, eine Verpflichtung und Verantwortung der Kinder- und Jugendförderung, allen Formen von Demokratiefeindlichkeit entgegenzutreten.“&nbsp;</p>
<p><i>Wird ersetzt durch:&nbsp;</i></p>
<p>Extremistische Bedrohungen, […] Übergriffe und Angriffe auf bewährte demokratische Strukturen, […] <strong>Dies gilt insbesondere für gestiegene Angriffe auf diese Verbände von rechter Seite. </strong>Daher ergibt sich aus historischer Verantwortung, eine Verpflichtung und Verantwortung der Kinder- und Jugendförderung, allen Formen von Demokratiefeindlichkeit entgegenzutreten.&nbsp;</p>
<p><i>Begründung:</i> Das Bemühen einer Hufeisen-Theorie im Sinne von Gefahren sowohl von links als auch rechts verkennt die Tatsache, dass viele Kinder- und Jugendverbände von rechter Seite aus angegriffen werden, nicht von linker. Daher wurde die Klammer gestrichen.</p>
<p><strong>Inhaltliche Änderungen:</strong>&nbsp;</p>
<p><strong>S. 18.:</strong> „Für die kommenden Jahre ist die Unterstützung der Jugendverbände bzw. der Jugendverbandsarbeit zentraler Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplans.“&nbsp;</p>
<p><i>Wird ersetzt durch:</i></p>
<p>Für die kommenden Jahre ist die Unterstützung der Jugendverbände bzw. der Jugendverbandsarbeit zentraler Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplans <strong>wie im Kinder- und Jugendfördergesetz NRW vorgesehen. Mittelfristig ist hier aufgrund der wachsenden Anzahl der Mitgliedsverbände des Kinder- und Jugendrings die Schaffung von zusätzlichen professionellen Ressourcen und eine verstärkte Qualifizierung von ehrenamtlich Mitarbeitenden notwendig.&nbsp;</strong></p>
<p><i>Begründung:</i> Investitionen in Kinder und Jugendliche sind immer auch Investitionen in Prävention. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass Problemlagen gar nicht erst entstehen oder frühzeitig aufgefangen werden können. Jeder Euro, der heute in gute Strukturen, Fachkräfte und Angebote für junge Menschen investiert wird, kann dadurch dazu beitragen, später deutlich höhere gesellschaftliche und kommunale Folgekosten zu vermeiden – etwa in der Jugendhilfe, im Gesundheitswesen, bei der Eingliederungshilfe oder im Bereich der sozialen Sicherung.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>S. 45:</strong> „Der Zuschuss für Investitionskosten der Verbandsheime soll einmalig um 20% erhöht werden.“&nbsp;</p>
<p><i>Wird ersetzt durch:</i></p>
<p>Der Zuschuss für Investitionskosten der Verbandsheime soll <strong>um 5.000 € pro Jahr</strong> erhöht werden.&nbsp;</p>
<p><i>Begründung:</i> Die tatsächliche Kostenentwicklung macht eine Erhöhung der Mittel an dieser Stelle notwendig.&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>S. 13:</strong> „In den städtischen Kinder- und Jugendfreizeithäusern wird zusätzlich zu der beschriebenen Fachkräfteausstattung je eine Werkstudierendenstelle als Integrationsassistenz für junge Geflüchtete bzw. junge Menschen mit Zuwanderungshintergrund eingesetzt.“&nbsp;</p>
<p><i>Wird ergänzt:</i>&nbsp;</p>
<p>In den städtischen Kinder- und Jugendfreizeithäusern wird zusätzlich zu der beschriebenen Fachkräfteausstattung je eine Werkstudierendenstelle als Integrationsassistenz für junge Geflüchtete bzw. junge Menschen mit Zuwanderungshintergrund eingesetzt. <strong>Außerdem soll in den kleinen Jugendfreizeithäusern grundsätzlich eine zusätzliche Fachkraftressource mit 50% Stellenumfang eingeplant werden. Die unterschiedlich gestiegenen Anforderungen an den Kinderschutz machen dies notwendig. Präventive Arbeit vor Ort schafft dabei langfristige Einsparungen.</strong></p>
<p><i>Begründung: </i>Durch die gestiegenen Anforderungen an den Kinderschutz ist die Ausstattung der „kleinen“ Jugendfreizeithäuser mit nur einer Fachkraftstelle nicht mehr zu verantworten. Investitionen in Kinder- und Jugendarbeit sind immer auch Investitionen in Prävention. Gute und verlässliche Angebote schaffen Teilhabe, stärken junge Menschen und wirken frühzeitig sozialer Ausgrenzung, Bildungsbenachteiligung, Gewalt und anderen Problemlagen entgegen. Prävention ist dabei nicht nur sozialpolitisch richtig, sondern auch wirtschaftlich vernünftig.&nbsp;</p>
<p><strong>Dynamisierungen:</strong>&nbsp;</p>
<p>[An unterschiedlichen Stellen wird eine kontinuierlich erhöhte Bezuschussung durch eine jährliche Dynamisierung in Höhe von 2% beschrieben. Aufgrund der tatsächlichen Preis-, Inflations- und Personalkostenentwicklung stellt dies aber dennoch eine reale Kürzung dar.]&nbsp;</p>
<p>Neue Formulierung: <strong>Die Dynamisierung soll an die tatsächliche Kostenentwicklung angepasst werden. Hierbei sind insbesondere die tarifliche Entwicklung der Personalkosten, die Entwicklung der Betriebs- und Energiekosten sowie die allgemeine Preisentwicklung bei Sach- und Programmkosten zu berücksichtigen.&nbsp;</strong></p>
<p><i>Begründung:</i> Eine Koppelung an die tatsächliche Kostenentwicklung verhindert eine reale Kürzung, die die Erhöhung um 2% dennoch darstellt.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378523</guid>
                <pubDate>Wed, 09 Sep 2026 13:26:06 +0200</pubDate>
                <title>Abschaffung der Genehmigungspflicht und Gebühren für Straßenmusik</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/abschaffung-der-genehmigungspflicht-und-gebuehren-fuer-strassenmusik/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASUN</author>
                <description>Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt die Verwaltung, das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) künftig so anzuwenden, dass für Straßenmusik grundsätzlich keine Genehmigungen oder Gebühren mehr erhoben werden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Begründung:</p>
<p>Gemäß § 10 Abs. (1) LImschG ist die Nutzung von Musikinstrumenten zulässig, solange unbeteiligte<br>Personen dadurch nicht erheblich belästigt werden. Da die Ausübung von Straßenmusik in der Regel<br>die Schwelle zur erheblichen Belästigung nicht überschreitet, bedarf es keines generellen<br>Erlaubnisvorbehalts. Daher ist die Einräumung von Ausnahmen im Einzelfall nach § 10 Abs. (4)<br>LImschG hinfällig und sollte durch die bereits bestehenden Regelungen, wie zeitliche Begrenzungen<br>und regelmäßige Ortswechsel, komplett abgelöst werden.<br>Gemäß § 4 Abs. (1) g) der Bochumer Sondernutzungssatzung bedürfen einzeln auftretende<br>Straßenmusiker*innen, die keine elektroakustischen Verstärker verwenden, keiner Erlaubnis. Sie<br>dürfen demnach bereits nach geltender Satzung im öffentlichen Raum musizieren, ohne vorher eine<br>Erlaubnis einholen zu müssen.<br>Zudem ist Straßenmusik ein Bestandteil des kulturellen Lebens und trägt zu einer lebendigen und<br>vielfältigen Stadtkultur bei. Vor allem für junge Musiker*innen bietet sie eine niedrigschwellige<br>Möglichkeit, sich künstlerisch auszuprobieren und Erfahrungen vor Publikum zu sammeln.<br>Gebührenpflichtige Genehmigungsverfahren stellen dabei eine zusätzliche bürokratische und<br>finanzielle Hürde dar.<br>Die Abschaffung der Genehmigung sowie der Gebühren würde den kulturellen Ausdruck im<br>öffentlichen Raum erleichtern. Dabei müssen weiterhin die Interessen von Anwohner*innen und<br>Gewerbetreibenden berücksichtigt werden</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378374</guid>
                <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 11:37:00 +0200</pubDate>
                <title>Schluss mit sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum!</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/schluss-mit-sexualisierter-belaestigung-im-oeffentlichen-raum/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASUN</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt die Verwaltung,&nbsp;</p><ol><li>dem Rat eine Beschlussvorlage vorzulegen, mit der die Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) dahingehend geändert wird, dass sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum, sogenanntes Catcalling, als unerwünschtes Verhalten festgeschrieben wird. Als Catcalling gelten dabei verbale oder nonverbale, sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprachen, Gesten oder Geräuschäußerungen gegenüber Personen im öffentlichen Raum.</li><li>zu prüfen, in welcher Form für das gesamte Personal des Ordnungsamtes ein Fortbildungsprogramm zum Umgang mit sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum (Catcalling) etabliert und verpflichtend umgesetzt werden kann.</li><li>zu prüfen, wie das Programm langfristig im Fortbildungskatalog der Stadt Bochum verankert werden kann, unter Einbeziehung externer fachlicher Expertise, insbesondere aus den Bereichen Gleichstellung sowie Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt;</li><li>zu prüfen, inwieweit bestehende digitale Meldestrukturen der Stadt Bochum, insbesondere Hinweisgeber- oder Beschwerdesysteme für sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum ergänzt werden können;</li><li>die im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung gewonnenen Erkenntnisse auf Landes- und Bundesebene einzubringen. Über geeignete Gremien, insbesondere die kommunalen Spitzenverbände, sowie durch die Ansprache der zuständigen Landes- und Bundesministerien wird darauf hingewirkt, die Einführung eines eigenständigen Tatbestands der sexualisierten Belästigung im öffentlichen Raum im Ordnungswidrigkeitenrecht – insbesondere im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) oder in entsprechenden landesrechtlichen Regelungen – zu prüfen.</li></ol><p><strong><u>Begründung:</u></strong></p>
<p>Sexualisierte Belästigung und Gewalt sind im öffentlichen Raum weiterhin präsent. Sie beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl, die Bewegungsfreiheit und die gleichberechtigte Nutzung öffentlicher Räume, insbesondere von Frauen und weiteren betroffenen Personengruppen.</p>
<p>Erhebungen der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) belegen eine hohe Betroffenheit von Frauen durch sexuelle Belästigung in Europa. Dazu zählen unter anderem sexuell anzügliche Kommentare und aufdringliche Bemerkungen. Auch deutsche Studien zeigen, dass solche Erfahrungen im Alltag verbreitet sind und dazu führen können, dass Betroffene ihr Verhalten aus Unsicherheit anpassen. Gleichzeitig ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen.</p>
<p>Der bestehende rechtliche Schutz weist insbesondere für den öffentlichen Raum Lücken auf. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt sexuelle Belästigung im Wesentlichen im Arbeitsleben; vergleichbare niedrigschwellige ordnungsrechtliche Möglichkeiten für den öffentlichen Raum bestehen bislang nicht.</p>
<p>Die Aufnahme sexualisierter Belästigung in die BOSVO schafft klare Maßstäbe für Prävention und ein verhältnismäßiges ordnungsrechtliches Vorgehen. Zugleich können die in Bochum gewonnenen Erfahrungen Impulse für eine Weiterentwicklung des Landes- und Bundesrechts geben.</p>
<p>Ziel ist es, sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum klar zu benennen, Handlungsmöglichkeiten zu schaffen und die sichere sowie gleichberechtigte Nutzung öffentlicher Räume in Bochum für alle Menschen zu stärken.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378372</guid>
                <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 11:26:00 +0200</pubDate>
                <title>Einsatz- und Eingriffsbefugnisse Kommunaler Ordnungsdienst</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/einsatz-und-eingriffsbefugnisse-kommunaler-ordnungsdienst/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASUN</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit&nbsp;beauftragt die Verwaltung,</p><ol><li>die Einsatz- und Eingriffsbefugnisse des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) insgesamt dahingehend zu überprüfen, welche Befugnisse und Einsatzmittel angesichts der Ausbildung und Qualifikation der Beschäftigten tatsächlich erforderlich und angemessen sind,</li><li>dem Rat die Ergebnisse der Prüfung vorzulegen sowie darzulegen, welche Befugnisse und Einsatzmittel des KOD vor diesem Hintergrund angepasst werden können. Das gilt insbesondere für die Ausstattung mit Einsatzstöcken und Handfesseln.</li><li>den Kommunalen Ordnungsdienst zu verpflichten, Bodycams in konfliktbehafteten Situationen konsequent einzusetzen. Die Aufzeichnung soll dabei nicht allein dem Eigenschutz der Beschäftigten des KOD dienen, sondern auch die Bürger*innen schützen und zur Deeskalation beitragen.</li></ol><p><strong><u>Begründung:</u></strong></p>
<p>Der Kommunale Ordnungsdienst verfügt über weitreichende Eingriffsbefugnisse, die teilweise an polizeiliche Aufgaben heranreichen. Dazu gehören unter anderem Platzverweise, Durchsuchungen, Ingewahrsamnahmen sowie der Einsatz von Handfesseln, Einsatzstöcken und Bodycams.</p>
<p>Gleichzeitig unterscheidet sich die Ausbildung des KOD deutlich von der der Polizei. Polizeikommissar*innen absolvieren ein dreijähriges duales Studium mit umfangreichen rechtlichen, polizeifachlichen und praktischen Ausbildungsanteilen sowie Inhalten aus Sozial- und Politikwissenschaften, Führungslehre, Soziologie, Psychologie und Ethik. Die Ausbildungs- und Qualifikationswege der Beschäftigten im KOD sind dagegen deutlich kürzer und vielfach im Verwaltungsbereich angesiedelt.</p>
<p>Gerade bei Einsatzmitteln wie Schlagstöcken und Handfesseln stellt sich deshalb die Frage, ob deren Einsatz durch den KOD angesichts dieser unterschiedlichen Ausbildung tatsächlich erforderlich und angemessen ist. Ein möglicher Verzicht auf diese Mittel würde außerdem dazu beitragen, die Aufgaben und das Auftreten des KOD klarer von denen der Polizei abzugrenzen und den Schwerpunkt auf ordnungsrechtliche, kommunikative und präventive Arbeit zu legen.</p>
<p>Anders ist der Einsatz von Bodycams zu bewerten. Sie dienen nicht nur dem Eigenschutz der Beschäftigten, sondern auch dem Schutz der Bürger*innen. Die objektive Dokumentation von Konfliktsituationen kann zur Deeskalation beitragen, Vorwürfe sachlich klären und das Vertrauen in den KOD stärken.</p>
<p>Rechtlich besteht dabei kein Zwang, den KOD mit allen möglichen Eingriffsmitteln auszustatten. § 24 OBG NRW eröffnet den Ordnungsbehörden bestimmte Eingriffsbefugnisse, verpflichtet sie aber nicht, diese in jedem möglichen Umfang auszuüben oder den Ordnungsdienst entsprechend auszustatten. Die Stadt hat daher Spielraum bei der Frage, welche Befugnisse und Einsatzmittel sie ihrem KOD tatsächlich zur Verfügung stellt.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376882</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 14:20:43 +0200</pubDate>
                <title>Umbenennung des “Geologischen Gartens“</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/umbenennung-des-geologischen-gartens/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong><u>Der Rat möge beschließen:</u></strong></p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, der Anregung des Beirats „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“ zu folgen und einen Vorschlag für die Umbenennung des Geologischen Gartens nach einer Frau vorzulegen. Zudem wird die Verwaltung in Anlehnung an die Datei der „700 Frauen“ gebeten zu prüfen, ob beispielsweise der Name Erna Philipp angemessen sein könnte. Hierzu sollen die Angehörigen von Frau Erna Philipp kontaktiert und um ihr Einverständnis gebeten werden, sofern dies mit vertretbarem Aufwand erfolgen kann.<br><br><u>Begründung:</u></p>
<p>Der Beirat „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“ hat am 28.06.2022 festgehalten, „dass bei einer Umbenennung oder Benennung von Plätzen eine verbindliche Prüfung stattfindet, ob es eine Frau gibt, die sich sachlich und örtlich in das Gebiet einfindet und neue Namensgeberin werden kann, damit der Beschluss des Frauenbeirates unter Beachtung der gegebenen Vorgaben umgesetzt wird“ (Niederschrift der 6. Sitzung). Damit einhergehend wurde in der damaligen Beiratssitzung angeregt, die Sammlung „700 Jahre – 700 Frauen“ als Quelle für eine Umbenennung bzw. Benennung zu verwenden (Nr. 20220305).&nbsp;</p>
<p>Es erscheint daher konsequent, diesen Grundsatz auch auf die Benennung öffentlicher Parks etc. anzuwenden.</p>
<p>Erna Philipp (1896–1989) war Gemeindesekretärin der Jüdischen Gemeinde Bochum und engagierte sich für die Unterstützung jüdischer Arbeiter*innen, Bedürftiger sowie Verfolgter – auch nach der Zerstörung ihrer Arbeitsstätte in der Pogromnacht setzte sie ihre Arbeit von ihrer verwüsteten Wohnung aus fort. Gemeinsam mit Else Hirsch organisierte sie ab 1938 Kindertransporte und begleitete elf Züge mit jüdischen Kindern in die Niederlande und nach Großbritannien, wodurch sie zahlreichen Kindern die Flucht vor den Nationalsozialisten ermöglichte. Mit dem letzten Transport gelang ihr selbst die Flucht nach England, während Else Hirsch später von den Nationalsozialisten im Ghetto Riga ermordet wurde. Während Else Hirsch mit einer Straße geehrt wird, gibt es für ihre Mitstreiterin Erna Philipp bislang nichts Entsprechendes.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
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                <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 11:48:00 +0200</pubDate>
                <title>Durchsetzung der Regelungen für privates Silvesterfeuerwerk</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/konzept-zur-durchsetzung-der-gesetzlichen-regelungen-fuer-privates-silvesterfeuerwerk/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASUN</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt die Verwaltung, bis zur</strong><br><strong>übernächsten Sitzung des Ausschusses am 15. Oktober 2026 ein konkretes, tragfähiges Konzept</strong><br><strong>vorzulegen, wie die gesetzlichen Zeit- und Ortsbeschränkungen für das Zünden von privatem</strong><br><strong>Silvesterfeuerwerk im Stadtgebiet Bochum konsequent durchgesetzt und kontrolliert werden können.</strong></p>
<p><strong>Dieses Konzept soll folgende Aspekte beinhalten:</strong></p>
<p><strong>1. Eine Anpassung der Personalstärke des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in der</strong><br><strong>Silvesternacht, da die bisherige Stärke von lediglich 18 Einsatzkräften (vgl.</strong><br><strong>Verwaltungsvorlage 20260430) nachweislich nicht ausreicht, um das Stadtgebiet effektiv zu</strong><br><strong>kontrollieren.</strong></p>
<p><strong>2. Konkrete Maßnahmen zum Schutz von sensiblen Zonen und Naturschutzgebieten (z. B.</strong><br><strong>temporäre Absperrungen, Schwerpunktkontrollen, Hinweisschilder), um das illegale Böllern</strong><br><strong>in Naturschutzgebieten wie dem Bereich Tippelsberg - Berger Mühle sowie im Umfeld von</strong><br><strong>Krankenhäusern und Altenheimen zu unterbinden.</strong></p>
<p><strong>3. Strategien zur Verhinderung des vorzeitigen Böllerns (bereits ab November) durch gezielte</strong><br><strong>Informationskampagnen und Kontrollen im öffentlichen Raum.</strong></p>
<p><strong>4. Einbindung von Polizei, KOD und Umweltbehörden in eine gemeinsame, proaktive</strong><br><strong>Einsatzplanung für die Silvesternacht, die über die bloße Reaktion auf gemeldete</strong><br><strong>Beschwerden hinausgeht.</strong></p>
<p>Begründung:</p>
<p>Aus der Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage (Vorlage Nr. 20260430) geht hervor, dass die<br>aktuellen Maßnahmen der Stadt Bochum zur Einhaltung des Sprengstoffrechts unzureichend sind. Die<br>bloße Sensibilisierung der Einsatzkräfte und das Anfahren von Bereichen nach<br>Bürger:innenbeschwerden reichen nicht aus, um Verstöße effektiv zu ahnden oder zu verhindern. Dies<br>zeigt sich dramatisch darin, dass im vergangenen Jahr kein einziges Bußgeld verhängt werden konnte,<br>da Verstöße im Rahmen der regulären Streifengänge kaum unmittelbar vor Ort festgestellt werden<br>können.<br>Gleichzeitig sind die Auswirkungen des unkontrollierten privaten Böllerns gravierend: Allein beim<br>letzten Jahreswechsel mussten fünf Personen nach Unfällen mit Feuerwerkskörpern durch den<br>Rettungsdienst zur medizinischen Behandlung in Krankenhäuser transportiert werden. Weiterhin<br>kam es trotz des gesetzlichen Verbots im Naturschutzgebiet Tippelsberg - Berger Mühle erneut zu<br>massiven Störungen der Tier- und Vogelwelt. Zudem beginnt die Lärmbelastung für Haus- und<br>Wildtiere durch illegal vorzeitiges Böllern oft schon im November.<br>Diese Zustände stehen im eklatanten Widerspruch zu dem vom ASUN beschlossenen erweiterten<br>Sicherheitsbegriff (Änderungsantrag zur Vorlage 20260455). Dieser definiert Sicherheit explizit als<br>einen Zustand, „der die physische und psychische Unversehrtheit aller Menschen im Alltag schützt und<br>soziale, strukturelle und subjektive Aspekte einschließt“. Dazu gehört zwingend der Schutz von<br>verletzlichen Personengruppen (z. B. in Krankenhäusern und Altenheimen) vor Lärm und Gefahren,<br>der Schutz der Bevölkerung vor schweren Verletzungen sowie die Minderung von massiven<br>individuellen Angst- und Unsicherheitsgefühlen bei Mensch und Tier im öffentlichen Raum.<br>Ein „Weiter-so“ mit einer Personalstärke von nur 18 KOD-Mitarbeitenden für das gesamte Bochumer<br>Stadtgebiet wird diesem Anspruch nicht gerecht. Die Stadt Bochum muss hier von einer rein reaktiven<br>Verwaltung zu einer aktiv gestaltenden und schützenden Sicherheitspolitik übergehen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-376457</guid>
                <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 11:46:00 +0200</pubDate>
                <title>Einführung der Biotonne in Bochum</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/einfuehrung-der-biotonne-in-bochum/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASUN</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die schrittweise Einführung einer verpflichtenden</strong><br><strong>Biotonne zu erstellen. Zunächst sollen vor allem Gastronomiebetriebe, städtische Einrichtungen</strong><br><strong>sowie die VBW einbezogen werden. Darüber hinaus soll eine Pflicht zur Einrichtung von Biotonnen</strong><br><strong>bei Neubauten eingeführt werden, einschließlich einer entsprechenden baulichen Einplanung der</strong><br><strong>erforderlichen Müllflächen. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten der Biogasanlage in</strong><br><strong>Witten ist perspektivisch eine Ausweitung hin zu einer flächendeckenden Biotonnenpflicht</strong><br><strong>vorzusehen.</strong></p>
<p>Begründung:</p>
<p>Im Jahr 2023 wurden in Deutschland ca. 5,2 Millionen Tonnen Bioabfälle über die Biotonne getrennt<br>gesammelt, was einer Pro-Kopf-Menge von 61 Kilogramm entspricht. Dennoch besteht weiterhin<br>erhebliches Potenzial, da nach Angaben des NABU jährlich etwa vier Millionen Tonnen Bioabfälle im<br>Restmüll landen und somit nicht für Verwertung und Kreislaufprozesse genutzt werden.<br>Bioabfälle stellen eine wertvolle Ressource dar: Durch ihre Vergärung kann Biogas gewonnen und<br>damit CO₂-neutrale Energie und Wärme erzeugt werden. Die dabei entstehenden Gärreste werden zu<br>Kompost weiterverarbeitet, der als natürlicher Dünger zur Verbesserung der Bodenqualität beiträgt<br>und den Nährstoffkreislauf schließt. Eine getrennte Sammlung von Bioabfällen sowie das Potenzial<br>im Hinblick auf Stromproduktion und Wärmeerzeugung leisten somit einen relevanten Beitrag zur<br>Wärme- und Energiewende und zur Ressourcenschonung.</p>
<p>Zudem ist die Entsorgung von Bioabfällen in der Regel kostengünstiger als die von Restmüll,<br>wodurch sich auch das Restmüllvolumen reduzieren lässt.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-376456</guid>
                <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 11:41:00 +0200</pubDate>
                <title>Aktualisierung des Baumfällkatasters</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/aktualisierung-des-baumfaellkatasters/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASUN</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Verwaltung wird beauftragt, das bestehende Baumkataster zu aktualisieren und regelmäßig</strong><br><strong>fortzuschreiben sowie das Baumkataster um eine öffentlich zugängliche Fällliste zu erweitern, in der</strong><br><strong>geplante und durchgeführte Baumfällungen dokumentiert werden. Dabei soll die Fällliste vor Beginn</strong><br><strong>der jeweils folgenden Fällperiode einsehbar sein.</strong></p>
<p>Begründung:</p>
<p>Das derzeitige Baumkataster ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand und enthält im Wesentlichen<br>lediglich eine Auflistung gepflanzter Bäume. Informationen über gefällte oder zur Fällung<br>vorgesehene Bäume sind momentan nicht öffentlich einsehbar. Eine Ergänzung um eine Fällliste<br>schafft mehr Transparenz für Politik und Zivilgesellschaft und eröffnet eine bessere<br>Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. Gleichzeitig wird dadurch die Grundlage für eine politische<br>und bürgernahe Steuerung sowie potenzielle Ersatzpflanzungen verbessert.<br>Im Zuge des Klimawandels und der wachsenden Bedeutung von Stadtgrün ist ein aktuelles und<br>transparentes Baumkataster ein bedeutendes Instrument für eine nachhaltige Stadtentwicklung.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-376700</guid>
                <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 09:36:11 +0200</pubDate>
                <title>Bäume in Bochum</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/baeume-in-bochum/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASUN</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit möge beschließen: Folgende Passage aus dem Beschlussvorschlag des ursprünglichen Antrages 20261631 wird wie folgt ersetzt:&nbsp;</p>
<p>Aus dem Antrag: „Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt die Verwaltung, in diesem Zusammenhang in jeder Saison möglichst 1.500 Bäume zu pflanzen.“&nbsp;</p>
<p>Wird ersetzt durch: “<strong>Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt die Verwaltung, in diesem Zusammenhang in jeder Saison mindestens 1.000, bestmöglich 1.500 Bäume zu pflanzen.”</strong></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376455</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Jun 2026 21:31:00 +0200</pubDate>
                <title>Errichtung einer Gesamtschule in Mitte</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/errichtung-eine-gesamtschule-am-standort-city-tor-sued-am-kulturgleis/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong><u>Der Rat möge beschließen:</u></strong></p>
<p><strong>Die Beschlussvorlage wird wie folgt ersetzt:</strong></p>
<p>Der Rat beschließt zum nächstmöglichen Schuljahr die Errichtung einer Gesamtschule mit eigener gymnasialer Oberstufe. Der Rat bittet die Verwaltung nach alternativen Flächen für eine dauerhafte Lösung zu suchen, die möglichst innenstadtnah im Stadtbezirk Mitte liegt. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen.</p>
<p><strong><u>Begründung:</u></strong></p>
<p>Die Begründung erfolgt mündlich.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


        </channel>
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