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            <title>Die Linke Ratsfraktion Bochum: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright>Die Linke Ratsfraktion Bochum</copyright>
            
            <pubDate>Fri, 11 Sep 2026 13:48:18 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Fri, 11 Sep 2026 13:48:18 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-378523</guid>
                <pubDate>Wed, 09 Sep 2026 13:26:06 +0200</pubDate>
                <title>Abschaffung der Genehmigungspflicht und Gebühren für Straßenmusik</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/abschaffung-der-genehmigungspflicht-und-gebuehren-fuer-strassenmusik/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASUN</author>
                <description>Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt die Verwaltung, das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) künftig so anzuwenden, dass für Straßenmusik grundsätzlich keine Genehmigungen oder Gebühren mehr erhoben werden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Begründung:</p>
<p>Gemäß § 10 Abs. (1) LImschG ist die Nutzung von Musikinstrumenten zulässig, solange unbeteiligte<br>Personen dadurch nicht erheblich belästigt werden. Da die Ausübung von Straßenmusik in der Regel<br>die Schwelle zur erheblichen Belästigung nicht überschreitet, bedarf es keines generellen<br>Erlaubnisvorbehalts. Daher ist die Einräumung von Ausnahmen im Einzelfall nach § 10 Abs. (4)<br>LImschG hinfällig und sollte durch die bereits bestehenden Regelungen, wie zeitliche Begrenzungen<br>und regelmäßige Ortswechsel, komplett abgelöst werden.<br>Gemäß § 4 Abs. (1) g) der Bochumer Sondernutzungssatzung bedürfen einzeln auftretende<br>Straßenmusiker*innen, die keine elektroakustischen Verstärker verwenden, keiner Erlaubnis. Sie<br>dürfen demnach bereits nach geltender Satzung im öffentlichen Raum musizieren, ohne vorher eine<br>Erlaubnis einholen zu müssen.<br>Zudem ist Straßenmusik ein Bestandteil des kulturellen Lebens und trägt zu einer lebendigen und<br>vielfältigen Stadtkultur bei. Vor allem für junge Musiker*innen bietet sie eine niedrigschwellige<br>Möglichkeit, sich künstlerisch auszuprobieren und Erfahrungen vor Publikum zu sammeln.<br>Gebührenpflichtige Genehmigungsverfahren stellen dabei eine zusätzliche bürokratische und<br>finanzielle Hürde dar.<br>Die Abschaffung der Genehmigung sowie der Gebühren würde den kulturellen Ausdruck im<br>öffentlichen Raum erleichtern. Dabei müssen weiterhin die Interessen von Anwohner*innen und<br>Gewerbetreibenden berücksichtigt werden</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378374</guid>
                <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 11:37:00 +0200</pubDate>
                <title>Schluss mit sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum!</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/schluss-mit-sexualisierter-belaestigung-im-oeffentlichen-raum/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASUN</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt die Verwaltung,&nbsp;</p><ol><li>dem Rat eine Beschlussvorlage vorzulegen, mit der die Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) dahingehend geändert wird, dass sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum, sogenanntes Catcalling, als unerwünschtes Verhalten festgeschrieben wird. Als Catcalling gelten dabei verbale oder nonverbale, sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprachen, Gesten oder Geräuschäußerungen gegenüber Personen im öffentlichen Raum.</li><li>zu prüfen, in welcher Form für das gesamte Personal des Ordnungsamtes ein Fortbildungsprogramm zum Umgang mit sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum (Catcalling) etabliert und verpflichtend umgesetzt werden kann.</li><li>zu prüfen, wie das Programm langfristig im Fortbildungskatalog der Stadt Bochum verankert werden kann, unter Einbeziehung externer fachlicher Expertise, insbesondere aus den Bereichen Gleichstellung sowie Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt;</li><li>zu prüfen, inwieweit bestehende digitale Meldestrukturen der Stadt Bochum, insbesondere Hinweisgeber- oder Beschwerdesysteme für sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum ergänzt werden können;</li><li>die im Rahmen der Erarbeitung und Umsetzung gewonnenen Erkenntnisse auf Landes- und Bundesebene einzubringen. Über geeignete Gremien, insbesondere die kommunalen Spitzenverbände, sowie durch die Ansprache der zuständigen Landes- und Bundesministerien wird darauf hingewirkt, die Einführung eines eigenständigen Tatbestands der sexualisierten Belästigung im öffentlichen Raum im Ordnungswidrigkeitenrecht – insbesondere im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) oder in entsprechenden landesrechtlichen Regelungen – zu prüfen.</li></ol><p><strong><u>Begründung:</u></strong></p>
<p>Sexualisierte Belästigung und Gewalt sind im öffentlichen Raum weiterhin präsent. Sie beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl, die Bewegungsfreiheit und die gleichberechtigte Nutzung öffentlicher Räume, insbesondere von Frauen und weiteren betroffenen Personengruppen.</p>
<p>Erhebungen der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) belegen eine hohe Betroffenheit von Frauen durch sexuelle Belästigung in Europa. Dazu zählen unter anderem sexuell anzügliche Kommentare und aufdringliche Bemerkungen. Auch deutsche Studien zeigen, dass solche Erfahrungen im Alltag verbreitet sind und dazu führen können, dass Betroffene ihr Verhalten aus Unsicherheit anpassen. Gleichzeitig ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen.</p>
<p>Der bestehende rechtliche Schutz weist insbesondere für den öffentlichen Raum Lücken auf. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt sexuelle Belästigung im Wesentlichen im Arbeitsleben; vergleichbare niedrigschwellige ordnungsrechtliche Möglichkeiten für den öffentlichen Raum bestehen bislang nicht.</p>
<p>Die Aufnahme sexualisierter Belästigung in die BOSVO schafft klare Maßstäbe für Prävention und ein verhältnismäßiges ordnungsrechtliches Vorgehen. Zugleich können die in Bochum gewonnenen Erfahrungen Impulse für eine Weiterentwicklung des Landes- und Bundesrechts geben.</p>
<p>Ziel ist es, sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum klar zu benennen, Handlungsmöglichkeiten zu schaffen und die sichere sowie gleichberechtigte Nutzung öffentlicher Räume in Bochum für alle Menschen zu stärken.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-378372</guid>
                <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 11:26:00 +0200</pubDate>
                <title>Einsatz- und Eingriffsbefugnisse Kommunaler Ordnungsdienst</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/einsatz-und-eingriffsbefugnisse-kommunaler-ordnungsdienst/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASUN</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit&nbsp;beauftragt die Verwaltung,</p><ol><li>die Einsatz- und Eingriffsbefugnisse des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) insgesamt dahingehend zu überprüfen, welche Befugnisse und Einsatzmittel angesichts der Ausbildung und Qualifikation der Beschäftigten tatsächlich erforderlich und angemessen sind,</li><li>dem Rat die Ergebnisse der Prüfung vorzulegen sowie darzulegen, welche Befugnisse und Einsatzmittel des KOD vor diesem Hintergrund angepasst werden können. Das gilt insbesondere für die Ausstattung mit Einsatzstöcken und Handfesseln.</li><li>den Kommunalen Ordnungsdienst zu verpflichten, Bodycams in konfliktbehafteten Situationen konsequent einzusetzen. Die Aufzeichnung soll dabei nicht allein dem Eigenschutz der Beschäftigten des KOD dienen, sondern auch die Bürger*innen schützen und zur Deeskalation beitragen.</li></ol><p><strong><u>Begründung:</u></strong></p>
<p>Der Kommunale Ordnungsdienst verfügt über weitreichende Eingriffsbefugnisse, die teilweise an polizeiliche Aufgaben heranreichen. Dazu gehören unter anderem Platzverweise, Durchsuchungen, Ingewahrsamnahmen sowie der Einsatz von Handfesseln, Einsatzstöcken und Bodycams.</p>
<p>Gleichzeitig unterscheidet sich die Ausbildung des KOD deutlich von der der Polizei. Polizeikommissar*innen absolvieren ein dreijähriges duales Studium mit umfangreichen rechtlichen, polizeifachlichen und praktischen Ausbildungsanteilen sowie Inhalten aus Sozial- und Politikwissenschaften, Führungslehre, Soziologie, Psychologie und Ethik. Die Ausbildungs- und Qualifikationswege der Beschäftigten im KOD sind dagegen deutlich kürzer und vielfach im Verwaltungsbereich angesiedelt.</p>
<p>Gerade bei Einsatzmitteln wie Schlagstöcken und Handfesseln stellt sich deshalb die Frage, ob deren Einsatz durch den KOD angesichts dieser unterschiedlichen Ausbildung tatsächlich erforderlich und angemessen ist. Ein möglicher Verzicht auf diese Mittel würde außerdem dazu beitragen, die Aufgaben und das Auftreten des KOD klarer von denen der Polizei abzugrenzen und den Schwerpunkt auf ordnungsrechtliche, kommunikative und präventive Arbeit zu legen.</p>
<p>Anders ist der Einsatz von Bodycams zu bewerten. Sie dienen nicht nur dem Eigenschutz der Beschäftigten, sondern auch dem Schutz der Bürger*innen. Die objektive Dokumentation von Konfliktsituationen kann zur Deeskalation beitragen, Vorwürfe sachlich klären und das Vertrauen in den KOD stärken.</p>
<p>Rechtlich besteht dabei kein Zwang, den KOD mit allen möglichen Eingriffsmitteln auszustatten. § 24 OBG NRW eröffnet den Ordnungsbehörden bestimmte Eingriffsbefugnisse, verpflichtet sie aber nicht, diese in jedem möglichen Umfang auszuüben oder den Ordnungsdienst entsprechend auszustatten. Die Stadt hat daher Spielraum bei der Frage, welche Befugnisse und Einsatzmittel sie ihrem KOD tatsächlich zur Verfügung stellt.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376882</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 14:20:43 +0200</pubDate>
                <title>Umbenennung des “Geologischen Gartens“</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/umbenennung-des-geologischen-gartens/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong><u>Der Rat möge beschließen:</u></strong></p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, der Anregung des Beirats „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“ zu folgen und einen Vorschlag für die Umbenennung des Geologischen Gartens nach einer Frau vorzulegen. Zudem wird die Verwaltung in Anlehnung an die Datei der „700 Frauen“ gebeten zu prüfen, ob beispielsweise der Name Erna Philipp angemessen sein könnte. Hierzu sollen die Angehörigen von Frau Erna Philipp kontaktiert und um ihr Einverständnis gebeten werden, sofern dies mit vertretbarem Aufwand erfolgen kann.<br><br><u>Begründung:</u></p>
<p>Der Beirat „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“ hat am 28.06.2022 festgehalten, „dass bei einer Umbenennung oder Benennung von Plätzen eine verbindliche Prüfung stattfindet, ob es eine Frau gibt, die sich sachlich und örtlich in das Gebiet einfindet und neue Namensgeberin werden kann, damit der Beschluss des Frauenbeirates unter Beachtung der gegebenen Vorgaben umgesetzt wird“ (Niederschrift der 6. Sitzung). Damit einhergehend wurde in der damaligen Beiratssitzung angeregt, die Sammlung „700 Jahre – 700 Frauen“ als Quelle für eine Umbenennung bzw. Benennung zu verwenden (Nr. 20220305).&nbsp;</p>
<p>Es erscheint daher konsequent, diesen Grundsatz auch auf die Benennung öffentlicher Parks etc. anzuwenden.</p>
<p>Erna Philipp (1896–1989) war Gemeindesekretärin der Jüdischen Gemeinde Bochum und engagierte sich für die Unterstützung jüdischer Arbeiter*innen, Bedürftiger sowie Verfolgter – auch nach der Zerstörung ihrer Arbeitsstätte in der Pogromnacht setzte sie ihre Arbeit von ihrer verwüsteten Wohnung aus fort. Gemeinsam mit Else Hirsch organisierte sie ab 1938 Kindertransporte und begleitete elf Züge mit jüdischen Kindern in die Niederlande und nach Großbritannien, wodurch sie zahlreichen Kindern die Flucht vor den Nationalsozialisten ermöglichte. Mit dem letzten Transport gelang ihr selbst die Flucht nach England, während Else Hirsch später von den Nationalsozialisten im Ghetto Riga ermordet wurde. Während Else Hirsch mit einer Straße geehrt wird, gibt es für ihre Mitstreiterin Erna Philipp bislang nichts Entsprechendes.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376458</guid>
                <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 11:48:00 +0200</pubDate>
                <title>Durchsetzung der Regelungen für privates Silvesterfeuerwerk</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/konzept-zur-durchsetzung-der-gesetzlichen-regelungen-fuer-privates-silvesterfeuerwerk/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASUN</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt die Verwaltung, bis zur</strong><br><strong>übernächsten Sitzung des Ausschusses am 15. Oktober 2026 ein konkretes, tragfähiges Konzept</strong><br><strong>vorzulegen, wie die gesetzlichen Zeit- und Ortsbeschränkungen für das Zünden von privatem</strong><br><strong>Silvesterfeuerwerk im Stadtgebiet Bochum konsequent durchgesetzt und kontrolliert werden können.</strong></p>
<p><strong>Dieses Konzept soll folgende Aspekte beinhalten:</strong></p>
<p><strong>1. Eine Anpassung der Personalstärke des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in der</strong><br><strong>Silvesternacht, da die bisherige Stärke von lediglich 18 Einsatzkräften (vgl.</strong><br><strong>Verwaltungsvorlage 20260430) nachweislich nicht ausreicht, um das Stadtgebiet effektiv zu</strong><br><strong>kontrollieren.</strong></p>
<p><strong>2. Konkrete Maßnahmen zum Schutz von sensiblen Zonen und Naturschutzgebieten (z. B.</strong><br><strong>temporäre Absperrungen, Schwerpunktkontrollen, Hinweisschilder), um das illegale Böllern</strong><br><strong>in Naturschutzgebieten wie dem Bereich Tippelsberg - Berger Mühle sowie im Umfeld von</strong><br><strong>Krankenhäusern und Altenheimen zu unterbinden.</strong></p>
<p><strong>3. Strategien zur Verhinderung des vorzeitigen Böllerns (bereits ab November) durch gezielte</strong><br><strong>Informationskampagnen und Kontrollen im öffentlichen Raum.</strong></p>
<p><strong>4. Einbindung von Polizei, KOD und Umweltbehörden in eine gemeinsame, proaktive</strong><br><strong>Einsatzplanung für die Silvesternacht, die über die bloße Reaktion auf gemeldete</strong><br><strong>Beschwerden hinausgeht.</strong></p>
<p>Begründung:</p>
<p>Aus der Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage (Vorlage Nr. 20260430) geht hervor, dass die<br>aktuellen Maßnahmen der Stadt Bochum zur Einhaltung des Sprengstoffrechts unzureichend sind. Die<br>bloße Sensibilisierung der Einsatzkräfte und das Anfahren von Bereichen nach<br>Bürger:innenbeschwerden reichen nicht aus, um Verstöße effektiv zu ahnden oder zu verhindern. Dies<br>zeigt sich dramatisch darin, dass im vergangenen Jahr kein einziges Bußgeld verhängt werden konnte,<br>da Verstöße im Rahmen der regulären Streifengänge kaum unmittelbar vor Ort festgestellt werden<br>können.<br>Gleichzeitig sind die Auswirkungen des unkontrollierten privaten Böllerns gravierend: Allein beim<br>letzten Jahreswechsel mussten fünf Personen nach Unfällen mit Feuerwerkskörpern durch den<br>Rettungsdienst zur medizinischen Behandlung in Krankenhäuser transportiert werden. Weiterhin<br>kam es trotz des gesetzlichen Verbots im Naturschutzgebiet Tippelsberg - Berger Mühle erneut zu<br>massiven Störungen der Tier- und Vogelwelt. Zudem beginnt die Lärmbelastung für Haus- und<br>Wildtiere durch illegal vorzeitiges Böllern oft schon im November.<br>Diese Zustände stehen im eklatanten Widerspruch zu dem vom ASUN beschlossenen erweiterten<br>Sicherheitsbegriff (Änderungsantrag zur Vorlage 20260455). Dieser definiert Sicherheit explizit als<br>einen Zustand, „der die physische und psychische Unversehrtheit aller Menschen im Alltag schützt und<br>soziale, strukturelle und subjektive Aspekte einschließt“. Dazu gehört zwingend der Schutz von<br>verletzlichen Personengruppen (z. B. in Krankenhäusern und Altenheimen) vor Lärm und Gefahren,<br>der Schutz der Bevölkerung vor schweren Verletzungen sowie die Minderung von massiven<br>individuellen Angst- und Unsicherheitsgefühlen bei Mensch und Tier im öffentlichen Raum.<br>Ein „Weiter-so“ mit einer Personalstärke von nur 18 KOD-Mitarbeitenden für das gesamte Bochumer<br>Stadtgebiet wird diesem Anspruch nicht gerecht. Die Stadt Bochum muss hier von einer rein reaktiven<br>Verwaltung zu einer aktiv gestaltenden und schützenden Sicherheitspolitik übergehen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376457</guid>
                <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 11:46:00 +0200</pubDate>
                <title>Einführung der Biotonne in Bochum</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/einfuehrung-der-biotonne-in-bochum/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASUN</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die schrittweise Einführung einer verpflichtenden</strong><br><strong>Biotonne zu erstellen. Zunächst sollen vor allem Gastronomiebetriebe, städtische Einrichtungen</strong><br><strong>sowie die VBW einbezogen werden. Darüber hinaus soll eine Pflicht zur Einrichtung von Biotonnen</strong><br><strong>bei Neubauten eingeführt werden, einschließlich einer entsprechenden baulichen Einplanung der</strong><br><strong>erforderlichen Müllflächen. Unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten der Biogasanlage in</strong><br><strong>Witten ist perspektivisch eine Ausweitung hin zu einer flächendeckenden Biotonnenpflicht</strong><br><strong>vorzusehen.</strong></p>
<p>Begründung:</p>
<p>Im Jahr 2023 wurden in Deutschland ca. 5,2 Millionen Tonnen Bioabfälle über die Biotonne getrennt<br>gesammelt, was einer Pro-Kopf-Menge von 61 Kilogramm entspricht. Dennoch besteht weiterhin<br>erhebliches Potenzial, da nach Angaben des NABU jährlich etwa vier Millionen Tonnen Bioabfälle im<br>Restmüll landen und somit nicht für Verwertung und Kreislaufprozesse genutzt werden.<br>Bioabfälle stellen eine wertvolle Ressource dar: Durch ihre Vergärung kann Biogas gewonnen und<br>damit CO₂-neutrale Energie und Wärme erzeugt werden. Die dabei entstehenden Gärreste werden zu<br>Kompost weiterverarbeitet, der als natürlicher Dünger zur Verbesserung der Bodenqualität beiträgt<br>und den Nährstoffkreislauf schließt. Eine getrennte Sammlung von Bioabfällen sowie das Potenzial<br>im Hinblick auf Stromproduktion und Wärmeerzeugung leisten somit einen relevanten Beitrag zur<br>Wärme- und Energiewende und zur Ressourcenschonung.</p>
<p>Zudem ist die Entsorgung von Bioabfällen in der Regel kostengünstiger als die von Restmüll,<br>wodurch sich auch das Restmüllvolumen reduzieren lässt.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376456</guid>
                <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 11:41:00 +0200</pubDate>
                <title>Aktualisierung des Baumfällkatasters</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/aktualisierung-des-baumfaellkatasters/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASUN</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Verwaltung wird beauftragt, das bestehende Baumkataster zu aktualisieren und regelmäßig</strong><br><strong>fortzuschreiben sowie das Baumkataster um eine öffentlich zugängliche Fällliste zu erweitern, in der</strong><br><strong>geplante und durchgeführte Baumfällungen dokumentiert werden. Dabei soll die Fällliste vor Beginn</strong><br><strong>der jeweils folgenden Fällperiode einsehbar sein.</strong></p>
<p>Begründung:</p>
<p>Das derzeitige Baumkataster ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand und enthält im Wesentlichen<br>lediglich eine Auflistung gepflanzter Bäume. Informationen über gefällte oder zur Fällung<br>vorgesehene Bäume sind momentan nicht öffentlich einsehbar. Eine Ergänzung um eine Fällliste<br>schafft mehr Transparenz für Politik und Zivilgesellschaft und eröffnet eine bessere<br>Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. Gleichzeitig wird dadurch die Grundlage für eine politische<br>und bürgernahe Steuerung sowie potenzielle Ersatzpflanzungen verbessert.<br>Im Zuge des Klimawandels und der wachsenden Bedeutung von Stadtgrün ist ein aktuelles und<br>transparentes Baumkataster ein bedeutendes Instrument für eine nachhaltige Stadtentwicklung.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376700</guid>
                <pubDate>Tue, 30 Jun 2026 09:36:11 +0200</pubDate>
                <title>Bäume in Bochum</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/baeume-in-bochum/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASUN</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit möge beschließen: Folgende Passage aus dem Beschlussvorschlag des ursprünglichen Antrages 20261631 wird wie folgt ersetzt:&nbsp;</p>
<p>Aus dem Antrag: „Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt die Verwaltung, in diesem Zusammenhang in jeder Saison möglichst 1.500 Bäume zu pflanzen.“&nbsp;</p>
<p>Wird ersetzt durch: “<strong>Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt die Verwaltung, in diesem Zusammenhang in jeder Saison mindestens 1.000, bestmöglich 1.500 Bäume zu pflanzen.”</strong></p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376455</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Jun 2026 21:31:00 +0200</pubDate>
                <title>Errichtung einer Gesamtschule in Mitte</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/errichtung-eine-gesamtschule-am-standort-city-tor-sued-am-kulturgleis/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong><u>Der Rat möge beschließen:</u></strong></p>
<p><strong>Die Beschlussvorlage wird wie folgt ersetzt:</strong></p>
<p>Der Rat beschließt zum nächstmöglichen Schuljahr die Errichtung einer Gesamtschule mit eigener gymnasialer Oberstufe. Der Rat bittet die Verwaltung nach alternativen Flächen für eine dauerhafte Lösung zu suchen, die möglichst innenstadtnah im Stadtbezirk Mitte liegt. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen.</p>
<p><strong><u>Begründung:</u></strong></p>
<p>Die Begründung erfolgt mündlich.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376454</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Jun 2026 11:19:00 +0200</pubDate>
                <title>Gesamtschule Am Kulturgleis/City-Tor Süd</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/gesamtschule-am-kulturgleis-city-tor-sued/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong><u>Der Rat möge beschließen:</u></strong></p>
<p><strong>Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:</strong></p>
<p>(“Der Rat beschließt die bauliche Umsetzung des 11. Gymnasiums am Standort City-Tor Süd/ Am Kulturgleis inklusive vorlaufender Interimsmaßnahmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Realisierungsbedingungen für den Bau einer Sporthalle an dem Standort zu prüfen. Die Standortänderung des 11. Gymnasiums wird in die Maßnahmenliste der Beschlussvorlage 20250015 „Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen“ und das Multiprojektmanagement übernommen.”)</p>
<p><i><strong>Der Rat beschließt zum nächstmöglichen Schuljahr die bauliche Umsetzung einer 7. Gesamtschule mit eigener gymnasialer Oberstufe. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Standortplanung neu auszurichten und einen alternativen, innenstadtnahen Standort zu prüfen.&nbsp;</strong></i></p>
<p><strong><u>Begründung:</u></strong></p>
<p>Bildungspolitik ist ein maßgeblicher Faktor für soziale Gerechtigkeit. Gesamtschulen überwinden die frühe Aufteilung von Kindern auf verschiedene Schulformen und ermöglichen somit längeres gemeinsames Lernen. Diverse Bildungsstudien belegen, dass der Bildungserfolg in Deutschland noch immer stark von der sozialen Herkunft abhängt. Kinder mit akademischem Hintergrund gehen deutlichen häufiger auf ein Gymnasium als andere, selbst bei vergleichbaren Leistungen. Soziale Ungleichheit wird somit weiter zementiert und nicht aufgebrochen. Gesamtschulen wirken diesem Mechanismus entgegen, halten Bildungswege länger offen und fördern somit soziale Durchmischung und Chancengleichheit. Alle Abschlüsse inklusive des Abiturs können an einer Gesamtschule erreicht werden. Gleichzeitig sind Gesamtschulen zwar nicht die Lösung für alle Bildungsungleichheiten, aber sie sind besser geeignet, mit diesen umzugehen, als Gymnasien. So sind Gesamtschulen beispielsweise anders als Gymnasien inklusionspflichtig.</p>
<p>Zwar ist durch den Schulentwicklungsplan eine prognostizierte Nachfrage an zusätzlichen Mehrklassen in Gymnasien ersichtlich, ebenso aber auch für Gesamtschulen. Schulpolitik ist auch immer Steuerungspolitik und soll Antworten darauf finden, wie wir als Gesellschaft Lernen und Aufwachsen möchten und wie wir gesellschaftlichen Zusammenhalt erreichen möchten. Dies sollte mit einer gemeinschaftlichen Gesamtschule geschehen, nicht mit einem weiteren Gymnasium.&nbsp;Nach der Verlagerung der Gesamtschule Mitte wird mit der Heinrich-Böll-Gesamtschule nur noch eine innenstadtnahe Gesamtschule fünf Gymnasien gegenüberstehen. Mit der Nähe zu vielen Bahngleisen zeigen sich vor allem ungeklärte lärmschutztechnische Fragen als weitere Probleme am Standort.</p>
<p>&nbsp;Bei einigen Eltern zeigt sich ein eine erhöhte Nachfrage nach Gymnasien, was aber sagen die „Betroffenen“? Was ist der Wille der Schüler*innen? Die Landesschüler*innenvertretung NRW (LSV NRW) sagt, dass „das mehrgliedrige Schulsystem abgeschafft werden und durch die inklusive Ganztagsgesamtschule ersetzt werden“ soll. Die Liste an Unterstützer*innen für die Gesamtschule generell, bzw. „Eine Schule für alle“ ist lang. Organisationen wie die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule oder der Landeselternverband der Primusschulen, Gemeinschaftsschulen, Sekundarschulen und Gesamtschulen in NRW als auch das NRW-weite Bündnis aus unterschiedlichen Organisationen „Eine Schule für alle“ unterstützen dies.&nbsp;</p>
<p>Die weitere Begründung erfolgt mündlich.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376348</guid>
                <pubDate>Thu, 18 Jun 2026 08:52:00 +0200</pubDate>
                <title>Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms </title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/beendigung-des-steckersolar-foerderprogramms/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der folgende Beschlussvorschlag wird gestrichen:<br><br>1. Der Rat der Stadt Bochum beschließt die Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms<br>(T3 02).<br>2. Eingegangene Anträge werden nicht weiter bewilligt und die Antragstellenden<br>entsprechend informiert.<br>3. Die nicht verausgabten Haushaltsmittel fließen zurück in den Haushalt der Stadt Bochum.“</p>
<p>und &nbsp;durch folgenden Beschlussvorschlag ersetzt:</p>
<p><strong>Der Rat der Stadt Bochum beschließt im Rahmen des Steckersolar-Förderprogramms</strong><br><strong>(T3-02) die Intensivierung einer zielgruppengerechten Ansprache, um Haushalte mit</strong><br><strong>geringem Einkommen für das Förderprogramm gewinnen und damit die</strong><br><strong>Inanspruchnahme erhöhen zu können. Damit einhergehend wird die Verwaltung</strong><br><strong>beauftragt zu prüfen, ob das Förderprogramm künftig auf die vorgesehene Zielgruppe</strong><br><strong>beschränkt werden kann.</strong></p>
<p><strong>Weiterhin wird die Verwaltung angewiesen zu prüfen, ob Inhaber*innen des Bochum-</strong><br><strong>Passes über das Förderprogramm sowie die damit verbundenen finanziellen</strong><br><strong>Einsparmöglichkeiten informiert werden können.</strong></p>
<p><strong>Ergänzend wird die Verwaltung mit dem Beschluss beauftragt, zusätzliche</strong><br><strong>Kommunikations- und Zugangswege zu erschließen. Hierzu kann beispielsweise Bochum</strong><br><strong>Marketing eingebunden werden, um die Zielgruppe genauer zu analysieren und</strong><br><strong>geeignete Anspracheformate zu entwickeln.</strong><br><br>Begründung:</p>
<p>Angesichts der zunehmenden Krisen und einhergehender Versorgungsunsicherheiten im Hinblick<br>auf Energie und Wärme ist es zwingend notwendig, vor allem Haushalte mit geringem Einkommen<br>vor steigenden Kosten zu schützen. Dabei kann die Förderung von Steckersolaranlagen einen<br>relevanten Beitrag für eine sozial gerechte Energiewende leisten, dies setzt jedoch voraus, dass<br>Förderangebote bekannt und leicht zugänglich sind. Eine Laufzeit von lediglich drei Monaten ist nicht<br>ausreichend, um die Wirksamkeit eines Förderprogramms für Steckersolaranlagen belastbar zu<br>bewerten. Viele anspruchsberechtigte Haushalte dürften in diesem Zeitraum weder ausreichend<br>Kenntnis vom Angebot erlangt noch eine Entscheidung über eine entsprechende Anschaffung<br>getroffen haben. Gerade für Haushalte mit geringem Einkommen stellt die Investition trotz<br>Förderung eine finanzielle Abwägung dar, die Zeit, private Kapazitäten und Planung erfordert.</p>
<p>Darüber hinaus hat der Rat mit der Nachhaltigkeitsstrategie und dem künftigen Aufbau einer lokalen<br>BürgerSolarBerater-Gruppe (T4-02) erst kürzlich eine Maßnahme beschlossen, die darauf abzielt,<br>Bürger*innen über Solartechnologien zu informieren und bei der Nutzung entsprechender<br>Fördermöglichkeiten zu unterstützen. Das Pilotprojekt ist demnach genau darauf ausgelegt,<br>Menschen bei der Inanspruchnahme u.a. jenes Förderprogramms zu unterstützen, das nun<br>gestrichen werden soll. Die Maßnahmen sind entsprechend widersprüchlich und lassen keine<br>strategische Weitsicht erkennen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-376319</guid>
                <pubDate>Thu, 21 May 2026 14:57:00 +0200</pubDate>
                <title>Wasserspendern an Schulen </title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/wasserspendern-an-schulen/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, Schulausschuss</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Ausschuss für Schule und Bildung beauftragt die Verwaltung ein Konzept zur flächendeckenden Installation von Wasserspendern an Bochumer Schulen in einem angemessenen Zeitrahmen (ungefähr 3 Jahre) zu erarbeiten und umzusetzen.&nbsp;</p>
<p>Die Verwaltung wird außerdem aufgefordert, zu ermitteln, wie städtische Unternehmen daran mitwirken können, falls die Zentralen Dienste das Projekt nicht selbstständig bewerkstelligen können. Teil des Konzepts kann auch eine schrittweise Installation sein, bei der Schulen mit einem gesteigerten Bedarf priorisiert werden. Aus Sicht der Antragsstellenden sind das insbesondere Grund- und Ganztagsschulen. Bei der Erstellung des Konzepts erfolgt eine Einbeziehung der Schulgemeinschaften. Das Konzept soll dem Ausschuss für Schule und Bildung bis Ende des Jahres 2026 vorgestellt zu werden, mit dem Ziel, innerhalb des Ersten Halbjahres 2027 zu einem Beschluss zu kommen.</p>
<p>Bei der Ausarbeitung sollen auch alle bestehenden Fördermöglichkeiten durch Land, Bund und EU berücksichtigt werden.&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Bereitstellung von kostenfrei zugänglichem Trinkwasser an Schulen leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung von Schüler*innen. Regelmäßiges Trinken von zuckerfreien Getränken unterstützt nachweislich die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit im Schulalltag und wirkt gesundheitlichen Beeinträchtigungen entgegen. Jedoch haben aktuell viele Schulen keinen breiteren Zugang zu Trinkwasser. Viele Schüler*innen greifen deshalb&nbsp;auf die Waschbecken in den Toiletten zurück. Das ist aus hygienischen Gründen jedoch keine adäquate Möglichkeit zur Versorgung. Außerdem gibt es vonseiten der Schüler*innen durchaus den Wunsch nach Wasserspendern an Schulen. So stellte beispielsweise die Bezirksschüler*innenvertretung Bochum eine Anfrage zu diesem Thema auf der Sitzung des ASB am 11.06.2024 (20241433).&nbsp;</p>
<p>Weiterhin liegt uns die Interessenbekundung der Schüler*innenvertretung der Maria-Sibylla-Merian Gesamtschule mit ca. 1300 Schüler*innen in Wattenscheid vor, in der die Dringlichkeit der Bereitstellung von Wasserspendern deutlich wird. Vor allem im Ganztagsbetrieb wird deren Tragweite für Konzentration und Wohlbefinden betont. Zudem zeigen Umfragen innerhalb der Schüler*innenschaft, dass es sich hierbei nicht um Einzelanliegen handelt, sondern um ein breit getragenes Interesse.</p>
<p>Darüber hinaus tragen Wasserspender zur Förderung nachhaltiger Verhaltensweisen bei. Sie reduzieren den Konsum von Plastikflaschen und leisten damit einen Beitrag zur Abfallvermeidung sowie zur Ressourcenschonung.&nbsp;</p>
<p>Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels und einhergehender zunehmender Hitzeperioden gewinnt ein niedrigschwelliger Zugang zu kostenfreiem Trinkwasser immer mehr an Bedeutung. Die Ausstattung von Schulen mit Wasserspendern ist daher nicht nur eine gesundheitspolitische Maßnahme, sondern auch ein Baustein für eine klimaresiliente Stadtentwicklung.</p>
<p>Viele Städte bieten Wasserspender in Schulen an, beispielsweise Oberhausen oder Hamburg, wo der städtische Wasserversorger HAMBURG WASSER gleichzeitig der Betreiber der Wasserspender ist. Ein ähnliches Modell schwebt den Antragsstellenden auch für Bochum vor.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375794</guid>
                <pubDate>Tue, 05 May 2026 13:10:27 +0200</pubDate>
                <title>Nachhaltigkeitsstrategie Bochum</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/nachhaltigkeitsstrategie-bochum-1/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Rat möge beschließen:<br>Folgende Passagen aus der 4. Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum werden wie folgt ergänzt <i><strong>(Änderungen in fett und kursiv</strong></i>):</p>
<p>1<strong>. Steckbrief T4-03: Prüfung der Realisierbarkeit vorhandener Photovoltaik-Freiflächenpotenziale</strong></p>
<p><strong>Beschreibung</strong><br>&nbsp;</p>
<p>[…] Daher sollten die theoretischen Potenziale unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Regelungen aktualisiert werden. Im Zuge dessen gilt es auch, mögliche Flächenkonkurrenzen zu beachten, <i><strong>gegebenenfalls neu auftretende Konkurrenzen zu definieren und Richtlinien für den Umgang damit aufzustellen. Die im Zuge von T1-06 (2.1.2.1) Prioritätenplanung wird dabei transparent offengelegt. […]</strong></i><br>&nbsp;</p>
<p><strong>Erste Handlungsschritte</strong></p>
<p>1. Prüfung der Realisierbarkeit basierend auf der Potenzialanalyse<br>2. <i><strong>Evaluation von Flächenkonkurrenzen [Innenentwicklung (Dachsolar) vor Außenentwicklung (Grünflächen)]</strong></i><br>3. Vorbereitung und Anstoß der Realisierung von PV-Freiflächenanlagen auf ausgewählten, geeigneten Flächen<br><br><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Gerade bei Photovoltaik auf Freiflächen entstehen Nutzungskonflikte, etwa mit landwirtschaftlicher Nutzung, Wohnraumentwicklung oder dem Erhalt von Grünflächen für Naherholung und Biodiversität. Es bedarf klarer Richtlinien, damit die Energiewende nicht durch unnötige Auseinandersetzungen beeinträchtigt wird und im Sinne aller Anspruchsgruppen umgesetzt werden kann. Im Zuge des Ratsbeschlusses vom 14.12.2023 wurde bereits eine Flächenpotentialanalyse für erneuerbare Energien (Aktivität T1-06, 2.1.2.1) angestoßen. Die dort entwickelte Priorisierung von Flächennutzungen sollte hier transparent offengelegt und angewendet werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Steckbrief T4-11: Workshops zur Pflege von Grünflächen</strong></p>
<p><strong>Ziel und Strategie</strong></p>
<p>[…] Die Bochumer Bevölkerung erhält einen niederschwelligen Zugang zu Gartenworkshops (und anderen Formaten) mit dem Schwerpunkt naturnahe und ökologische Gestaltung und Pflege von Gärten, <i><strong>Balkons, Fensterbänken, </strong></i>Grün- und Freiflächen sowie der Förderung von Artenvielfalt.</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Es muss beachtet werden, dass nicht alle Menschen über Zugang zu einem Garten oder anderen Grün- und Freiflächen im unmittelbaren Wohnumfeld verfügen. Um eine breitere Teilhabe zu ermöglichen, sollte daher auch die Gestaltung von Balkonen und Fensterbänken stärker einbezogen werden.<br>&nbsp;</p>
<p><strong>3. Steckbrief T4-17: Wasserspender in städtischen Kitas</strong></p>
<p><strong>Beschreibung</strong></p>
<p>[…] Zu prüfen ist, ob der bestehende Vertrag über die Bereitstellung der Wassersprudler in den Verwaltungsgebäuden um die 16 Wassersprudler für die Kitas erweitert werden kann.<i><strong> (Besteht diese Möglichkeit nicht, soll eine Rahmenvereinbarung über einen Service-Mietvertrag für die Bereitstellung und Versorgung von 16 Wassersprudlern für die Dauer von 2 Jahren mit anschließender Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr abgeschlossen werden.)</strong></i></p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die Sinnhaftigkeit einer zeitlichen Begrenzung der Maßnahme ist nicht ersichtlich. Die Maßnahme geht, wie beschrieben, bereits mit klaren Einsparpotentialen bei CO2 und Abfall einher und sollte daher verstetigt werden.<br>&nbsp;</p>
<p><br>4. <strong>Steckbrief T4-18: Förderung eines klimaschonenden Fuhrparks</strong></p>
<p><strong>Beschreibung</strong></p>
<p>[…] Der bisher bestehende veraltete Fahrradfuhrpark ist neu zu konzeptionieren und aufzubauen (Fahrräder und E-Räder). Hierzu sollte eine Zielvereinbarung mit hinterlegtem Zeitplan getroffen werden. <i><strong>Zusätzlich wird ein Anreizsystem entwickelt, um die Nutzung von Dienstfahrrädern für die Belegschaft attraktiver zu gestalten.</strong></i></p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Der primäre Dienstort der Stadtverwaltung ist die Stadt Bochum. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die meisten Dienstwege innerstädtisch und damit mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können. Um der Emissionsbelastung und dem Parkdruck innerhalb der Stadt zu begegnen, sollten Mitarbeitende die Möglichkeit und einen besonderen Anreiz erhalten, um auf das Fahrrad als Mobilitätsalternative umzusteigen.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375793</guid>
                <pubDate>Tue, 05 May 2026 13:01:55 +0200</pubDate>
                <title>Grillverbot Ümminger See</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/grillverbot-uemminger-see/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Änderungsantrag (in fett) von Die Linke im Rat der Stadt Bochum zur 6. Sitzung des Rates am 7. Mai 2026<br>&nbsp;</p>
<p>Hier: TOP 1.7 – Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung (Grillverbot Ümminger See) und Übersicht über die Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen</p>
<p>Über die Punkte 1 und 2 ist jeweils gesondert abzustimmen.</p>
<p>Der Rat möge beschließen:<br>Artikel I<br>Die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bochum (Bochumer Sicherheitsverordnung - BOSVO) vom 05. Juni 2025 wird wie folgt geändert:</p>
<p><br>1. § 17 Absatz 6 erhält folgende Fassung:<br>Das Grillen ist abweichend von Absatz 5 in den nachfolgend aufgeführten Grünanlagen nicht erlaubt:<br>- Stadtpark,<br>- Stadtgarten Wattenscheid,<br>- Westpark, außer auf der im Lageplan als Grillbereich markierten Fläche,<br>- Ümminger See,<strong> außer auf den beiden gepflasterten Flächen auf der im Lageplan als Grillbereich markierten Fläche.</strong><br>Die vorgenannten Grünanlagen, in denen das Grillen grundsätzlich verboten ist, sind in den beigefügten Karten, die Bestandteil dieser Verordnung sind, rot schraffiert dargestellt.<br><br>2. § 17 Absatz 7 wird komplett gestrichen.<br>&nbsp;</p>
<p>Die Begründung erfolgt mündlich.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375704</guid>
                <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 14:17:43 +0200</pubDate>
                <title>Wiedereinführung einer rechtssicheren Vermögensteuer</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/wiedereinfuehrung-einer-rechtssicheren-vermoegensteuer/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, DIE PARTEI</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Der Rat der Stadt Bochum stellt fest, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen zur Bewältigung der anstehenden Transformationsaufgaben (u. a. Klimaschutz, Wärmeplanung, Sanierung der Infrastruktur, soziale Daseinsvorsorge) derzeit nicht auskömmlich ist.</p>
<p>Der Rat der Stadt appelliert an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag sowie die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wiedereinführung einer rechtssicheren Vermögensteuer zu schaffen.</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss an die örtlichen Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie an den Deutschen Städtetag zu übermitteln.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-375700</guid>
                <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 13:37:18 +0200</pubDate>
                <title>Erstellung eines Konnexitätsberichts </title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/erstellung-eines-konnexitaetsberichts/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong><u>Der Rat möge beschließen:</u></strong></p>
<p>Zur Sicherstellung einer transparenten und nachhaltigen Haushaltssteuerung sowie zur transparenten Darstellung der Finanzierung aller kommunalen Pflichtaufgaben wird jährlich ein Konnexitätsbericht erstellt.</p>
<p>Alle Fachbereiche wirken an der Erstellung des Konnexitätsberichts mit und liefern die erforderlichen Angaben zu Kosten, Erstattungen und rechtlichen Grundlagen der jeweiligen Pflichtaufgaben.</p>
<p>Der Konnexitätsbericht wird dem Rat der Stadt Bochum jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen als gesonderte Ratsvorlage vorgelegt. Erstmalig zu den Haushaltsberatungen 2027.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><u>Begründung:</u></strong></p>
<p>Der Konnexitätsbericht stellt für alle gesetzlichen Pflichtaufgaben der Stadt Bochum die tatsächlichen Aufwendungen den hierfür erhaltenen Zuweisungen und Erstattungen von Bund und Land gegenüber und weist bestehende Finanzierungslücken aus.</p>
<p>Die Einführung eines jährlichen Konnexitätsberichts ist erforderlich, um die tatsächlichen Kosten kommunaler Pflichtaufgaben den erhaltenen Zuweisungen von Bund und Land gegenüberzustellen und bestehende Verstöße gegen das Konnexitätsprinzip sichtbar zu machen. Dies ist Voraussetzung für eine sachgerechte Haushaltsbewertung und eine verfassungsrechtlich gebotene Interessenvertretung der Stadt.</p>
<p>Die Verankerung des Konnexitätsberichts als operatives Ziel in der Produktgruppe 16 01 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen“ ist sachgerecht, da es sich um eine zentrale Aufgabe der Haushaltssteuerung handelt.</p>
<p>Der Konnexitätsbericht dient nicht der Vorbereitung von Kürzungen, sondern der Wahrung kommunaler Selbstverwaltung und der Durchsetzung geltenden Verfassungsrechts.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-374545</guid>
                <pubDate>Mon, 16 Mar 2026 13:29:27 +0100</pubDate>
                <title>Leitplanken zum Bauturbo</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/leitplanken-zum-bauturbo/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Unter „Punkt 1. Anwendung des Wohnungsbauturbos des Beschlussvorschlags“ wird angefügt:</strong></p>
<p><i>„Die Zustimmung soll insbesondere bei Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung und/oder größeren Umfangs (s. u. zu Nr. 2) oder bei der Entwicklung eines Vorhabens bzw. Baugebiets außerhalb eines Geltungsbereichs eines Bebauungsplans oder unter Abweichung von einem&nbsp;Bebauungsplan (s. u. zu Nr. 4) u. a. an folgende Rahmenbedingungen geknüpft werden:</i></p>
<p><i>- Umsetzung von gefördertem Wohnungsbau gemäß Handlungskonzept Wohnen,</i></p>
<p><i>- Dachbegrünung (in der Regel in Hitzeinseln oder in Starkregengefährdungsbereichen),</i></p>
<p><i>- Gestaltung gemäß den Bochumer Grundsätzen zur städtebaulichen Gestaltung,</i></p>
<p><i>- ökologischer Ausgleich nach Ermittlung im Einzelfall,</i></p>
<p><i>- Bauverpflichtung.</i></p>
<p><i>Die Bedingungen sind grundsätzlich bei jedem Vorhaben auf Anwendung zu prüfen. Sie sind bei nichtstädtischen Flächen in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Antragsteller und der&nbsp;Stadt Bochum bzw. in einer Erklärung seitens des Antragstellers zu regeln. Bei städtischen Flächen&nbsp;sind die Bedingungen im Kaufvertrag im Zuge der Vermarktung zu regeln. Die Bedingungen sollen&nbsp;in jedem Fall Inhalt der Baugenehmigung werden.“</i></p>
<p><strong>2. </strong>Die im Rahmen der Umsetzung vorgesehenen Entscheidungsbefugnisse des<strong> „Punkt 2 des Beschlussvorschlages</strong>“ wird nicht auf den Ausschuss für Planung und Grundstücke übertragen, sondern verbleibt beim Rat der Stadt Bochum.</p>
<p>Der „<strong>Punkt 5. Vorberatung in den Bezirksvertretungen“&nbsp;</strong>wird entsprechend wie folgt geändert:</p>
<p>„Die Entscheidungen des <i>Rates der Stadt&nbsp;</i>sowie des Ausschusses für Planung und Grundstücke werden nach Vorberatung in&nbsp;den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen getroffen.<strong>“</strong>&nbsp;</p>
<p><strong>3. In den Beschlussvorschlag wird ein neuer Punkt 10 angefüg</strong>t:</p>
<p>„Bei der Entscheidung über die Zustimmung werden Projekte von gemeinwohlorientierten Trägern besonders berücksichtigt. Dazu zählen kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie anerkannte soziale oder gemeinnützige Bauträger. Solche Vorhaben werden vorrangig bearbeitet.“&nbsp;</p>
<p><strong>4. In den Beschlussvorschlag wird ein neuer Punkt 11 angefügt</strong>:</p>
<p>„Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird&nbsp; als Regelfall festgelegt. Sie darf nur in klar definierten Ausnahmefällen (z. B. bei kleineren Lückenschlüssen oder geringfügigen Vorhaben) entfallen. Dafür werden verbindliche Kriterien entwickelt, die sich insbesondere an der &nbsp; Größe des Vorhabens bzw. an der Anzahl der Wohneinheiten orientieren.</p>
<p>Bei größeren Projekten wird bereits in der frühen Planungsphase eine aktivierende&nbsp;und partizipative Bürger*innenbeteiligung durchgeführt. Diese soll grundsätzlich &nbsp;&nbsp; vor Einleitung des formellen Verfahrens erfolgen.<strong>&nbsp;</strong></p>
<p>In Abstimmung mit den zuständigen Bezirksvertretungen wird festgelegt, welche Form der Beteiligung im jeweiligen Fall erfolgen (z. B. Veröffentlichung, formelle Auslegung, Informationsveranstaltung). Die Beteiligungsform wird transparent begründet.“</p>
<p>&nbsp;<strong>Begründung</strong></p>
<p>1. Die Punkte - geförderter Wohnungsbau nach dem Handlungskonzept Wohnen, verbindliche Dachbegrünung, Gestaltung nach den Bochumer Grundsätzen, ökologischer Ausgleich im Einzelfall sowie eine Bauverpflichtung – sind zentrale politische Steuerungsinstrumente. Sie sollten daher nicht nur als „Kann“-Regelungen in der Begründung stehen, sondern verbindlich beschlossen werden. Denn rechtlich gilt nur was im Beschlussvorschlag steht. Ohne klare Verankerung im Beschluss besteht die Gefahr, dass diese Standards im weiteren Verfahren verwässert oder nicht konsequent umgesetzt werden.</p>
<p>2. Der Rat der Stadt ist das von den Wählerinnen und Wählern unmittelbar gewählte Organ und nicht die Ausschüsse, die nur Arbeitsgremien des Rates sind. Deshalb sollte der Rat zumindest bei städtebaulichen Vorhaben von besonderer Bedeutung das letzte Wort behalten.#</p>
<p>3. Nachhaltige Stadtentwicklung bedeutet auch Gemeinwohl vor Rendite. Indem gemeinwohlorientierte Projekte priorisiert werden, wird das gefördert.&nbsp;</p>
<p>4. In der Verwaltungsvorlage bleibt offen, wie die Bürger*innenbeteiligung konkret ausgestaltet werden soll – ob in Form einer klassischen Auslegung wie im Bebauungsplanverfahren oder lediglich als Informationsveranstaltung. Die Formulierung „je nach Einzelfall“ ist&nbsp; zu unbestimmt und sollte klarer und verbindlicher gefasst werden, damit Transparenz und Mitwirkung gewährleistet sind.</p>
<p>Ob durch die Einsparung von Bürgerbeteiligung Zeit gewonnen wird ist fraglich, denn fehlende oder unzureichende Beteiligung führt häufig auch zu Konflikten oder auch zu Klagen, die Projekte am Ende verzögern. Eine frühzeitige und transparente Beteiligung kann hingegen Akzeptanz und Planungssicherheit schaffen und möglicherweise auch bessere Ergebnisse.</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
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                <guid isPermaLink="false">news-374159</guid>
                <pubDate>Wed, 04 Mar 2026 10:21:00 +0100</pubDate>
                <title>Sicherheitstage in den Stadtbezirken</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/sicherheitstage-in-den-stadtbezirken/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum, ASUN</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>&nbsp;Der Beschlussvorschlag und die Begründung werden wie folgt ergänzt:</strong></p><table style="border-style:none;" class="table"><tbody><tr><td style="padding:0cm 5.4pt;vertical-align:top;width:226.55pt;"><p>&nbsp;</p><p>Die Verwaltung wird beauftragt, beginnend im Jahr 2026 dezentrale Veranstaltungsformate in den Stadtbezirken zu schaffen, die das Sicherheitsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger stärken, ihnen niedrigschwellige Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten bieten und die die Zusammenarbeit relevanter Akteure fördern. Die Erfahrungen mit den Sicherheitstagen in der Innenstadt, aber auch von Kampagnen wie <i>#besserbereit</i> des Regionalverbands Ruhr von 2022 sollen dabei Berücksichtigung finden. Die Anbindung an bereits existierende Stadtteilfeste ist zu prüfen.</p></td><td style="padding:0cm 5.4pt;vertical-align:top;width:226.55pt;"><p>&nbsp;</p><p>Die Verwaltung wird beauftragt, beginnend im Jahr 2026 dezentrale Veranstaltungsformate in den Stadtbezirken zu schaffen, die das Sicherheitsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger stärken, ihnen niedrigschwellige Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten bieten und die die Zusammenarbeit relevanter Akteure fördern. <i><strong>Dabei ist ein umfassender, erweiterter Sicherheitsbegriff zu berücksichtigen, der Sicherheit nicht nur als Abwesenheit von Kriminalität, sondern als einen Zustand versteht, der die physische und psychische Unversehrtheit aller Menschen im Alltag schützt und soziale, strukturelle und subjektive Aspekte einschließt. Sicherheit umfasst demnach neben klassischer Gefahrenabwehr auch die Berücksichtigung von Bedrohungen in unterschiedlichen Lebenssituationen, die Wahrnehmung von Sicherheit im öffentlichen Raum, individuelle Unsicherheitsgefühle, sowie die Perspektiven vulnerabler Gruppen – etwa hinsichtlich Rassismus, Geschlechterdiskriminierung, häuslicher Gewalt, fehlender barrierefreier Mobilität oder Gefährdung im sozialen Umfeld.</strong></i><strong> &nbsp;</strong>Die Erfahrungen mit den Sicherheitstagen in der Innenstadt <i><strong>oder den Stadtrundgängen zum Thema Sicherheit des Netzwerkes „Stadt für alle“,</strong></i> aber auch von Kampagnen wie <i>#besserbereit</i> des Regionalverbands Ruhr von 2022 sollen dabei Berücksichtigung finden. Die Anbindung an bereits existierende Stadtteilfeste ist zu prüfen.</p></td></tr><tr><td style="padding:0cm 5.4pt;vertical-align:top;width:226.55pt;"><p><u>Begründung:</u></p><p>Die in der Innenstadt durchgeführten Sicherheitstage haben gezeigt, wie die Bürgerinnen und Bürgerinnen selbst aktiv werden können, um sich zu schützen und sich auf Krisen wie etwa Stromausfälle vorzubereiten. Mit diesem Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, die Idee der Sicherheitstage in örtlich angepassten Formaten in die Stadtteile zu bringen. Dabei geht es heute verstärkt um eine wiederkehrende öffentliche Information. In die Planung und Durchführung können Partner wie Polizei, Kommunaler Ordnungsdienst, Feuerwehren und Rettungsdienste, Technisches Hilfswerk (THW), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Sozialarbeit, Schiedspersonen sowie zivilgesellschaftliche Initiativen und Vereine einbezogen werden. Eine Abstimmung mit den Stadtbezirken ist sicherzustellen.</p></td><td style="padding:0cm 5.4pt;vertical-align:top;width:226.55pt;"><p><u>Begründung:</u></p><p>Die in der Innenstadt durchgeführten Sicherheitstage haben gezeigt, wie die Bürgerinnen und <i><strong>Bürger</strong></i> selbst aktiv werden können, um sich zu schützen und sich auf Krisen wie etwa Stromausfälle vorzubereiten. Mit diesem Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, die Idee der Sicherheitstage in örtlich angepassten Formaten in die Stadtteile zu bringen <i><strong>und diese im Sinne eines erweiterten Sicherheitsverständnisses weiterzuentwickeln.</strong></i> Dabei geht <i><strong>es verstärkt</strong></i> um eine wiederkehrende öffentliche Information<i><strong>, die neben klassischer Gefahrenabwehr auch die vielfältigen Dimensionen von Sicherheit aufgreift – etwa subjektive Sicherheitsgefühle, soziale Sicherheit, Schutz vor Gewalt und Diskriminierung sowie Sicherheit in unterschiedlichen Lebens- und Alltagssituationen.</strong></i> In die Planung und Durchführung können <i><strong>Partnerinnen und Partner</strong></i> wie Polizei, Kommunaler Ordnungsdienst, Feuerwehren und Rettungsdienste, Technisches Hilfswerk (THW), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Sozialarbeit, Schiedspersonen sowie zivilgesellschaftliche Initiativen und Vereine einbezogen werden.&nbsp; <i><strong>Wichtig ist, dass auch Akteure eingebunden werden, die zu Themen der sozialen und subjektiven Sicherheit beraten und arbeiten (z. B. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Initiativen für vulnerable Gruppen).&nbsp;</strong></i>Eine Abstimmung mit den Stadtbezirken ist sicherzustellen.</p><p>&nbsp;</p></td></tr></tbody></table>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-370513</guid>
                <pubDate>Mon, 08 Dec 2025 13:19:46 +0100</pubDate>
                <title>Resolution Villa Kunterbunt</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/resolution-villa-kunterbunt/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Bezirksvertretung Ost spricht sich gegen die von der Verwaltung angestrebte Zwangsräumung der sog "Villa Kunterbunt" bis zum 11. Dezember aus. Stattdessen wird die Verwaltung aufgefordert, gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern eine sozial verträgliche Lösung zu erarbeiten, die sowohl ihren Verbleib in der Villa Kunterbunt ermöglicht als auch eine perspektivische Sanierung des Gebäudes einschließt.<br><br>Die Villa Kunterbunt ist seit über vier Jahrzehnten ein fester Bestandteil der Stadtgeschichte und Subkultur Bochums. Die Bewohnerinnen und Bewohner leisten mit ihren kulturellen Aktivitäten einen Beitrag zum städtischen Leben. Das denkmalgeschützte Gebäude Auf den Holln 1–3 wurde über viele Jahre hinweg von der Stadt nicht ausreichend instand gehalten, obwohl ihr als Eigentümerin eine besondere Verantwortung für den Erhalt des Baudenkmals zukommt.<br><br>Eine Zwangsräumung würde die Chance verspielen, gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern ein tragfähiges und zukunftsorientiertes Konzept für Erhalt, Nutzung und Sanierung des Gebäudes zu entwickeln. Eine kooperative Lösung ist daher sowohl aus sozialpolitischen als auch aus denkmalpflegerischen Gründen geboten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Information: Diese Resolution in der Bezirksvertretung OSt zur Villa Kunterbunt wurde nicht behandelt, da sie zu spät eingereicht worden ist. Eine Befassung wäre dennoch möglich gewesen, wenn alle Fraktionen zugestimmt hätten. Das kam jedoch nicht zustande, da es von der AfD abgelehnt worden ist, die CDU hat sich enthalten und SPD und Grüne wären für eine Behandlung gewesen.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-370272</guid>
                <pubDate>Thu, 29 May 2025 13:03:00 +0200</pubDate>
                <title>Olympische und Paralympische Spiele Rhein-Ruhr</title>
                <link>https://www.dielinke-bochum-ratsfraktion.de/politik-im-rat/detail-antraege/news/olympische-und-paralympische-spiele-rhein-ruhr/</link>
                <author>Die Linke im Rat der Stadt Bochum</author>
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Rat möge beschließen, die Verwaltungsvorlage in folgenden Wortlaut zu ändern:</strong></p>
<p>Der Rat der Stadt Bochum begrüßt die Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) eine Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele zu prüfen. Er bittet die Verwaltung eine Bewerbung für die Region Rhein-Ruhr weiterhin zu begleiten. Der Rat beauftragt die Verwaltung,</p><ol><li>sicherzustellen, dass vor einer finalen Entscheidung des DOSB für eine deutsche Bewerberregion ein geeigneter Bürger*innenentscheid in Bochum gemeinsam mit der Region Rhein-Ruhr über die Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036 oder 2040 durchgeführt wird.<br>&nbsp;</li><li>im Vorfeld der Einholung eines Bürger*innenentscheids den kommunalen Gremien und der Stadtgesellschaft transparent darzustellen, welche Chancen, Risiken und Kosten auf die Stadt Bochum zukommen. Dies umfasst u.a.:</li></ol><ul class="list-normal"><li>mögliche Mehrwerte für die Gesellschaft sowie möglicher volkswirtschaftlicher Nutzen,</li><li>mögliche gesellschaftliche Negativeffekte,</li><li>die Kosten für den Neu- und Umbau von Sportstätten sowie weiterer Infrastruktur unter Berücksichtigung von Fördermitteln (inkl. der Angabe, ob sie sicher zur Verfügung stehen oder es nur die Chance auf sie gibt),</li><li>die Kosten für die Durchführung der Spiele einschließlich Sicherheitsmaßnahmen, aufgeschlüsselt nach dem Träger der Kosten,</li><li>eventuelle Anteile an den Bewerbungskosten für die Stadt Bochum,</li><li>eine Übersicht über alle weiteren Kostenrisiken, inklusive einer transparenten Darstellung, ob die Verwaltung sicherstellen kann, dass es nicht zu einer Überschreitung des Budgets oder gar einer ähnlichen Kostenexplosion kommt wie z.B. bei den Olympischen Spielen in London 2012, wo die Kosten bei der Bewerbung mit 3 Milliarden Euro angegeben wurden, aber letztendlich auf mehr als 13 Milliarden Euro stiegen,</li><li>eine Übersicht über Vertragsbedingungen und Auflagen des Internationalen Olympischen Komitees bei Durchführung der Spiele (u.a. des Host-City-Vertrags), inklusive Fragen der finanziellen Haftung,</li><li>eine Übersicht über mit der Bewerbung verbundene geplante Umgestaltungen und städtebauliche Veränderungen, inklusive der Auswirkungen für einzelne städtische Sozialräume inkl. Mietpreisentwicklungen,</li><li>eine Übersicht über geplante Sicherheitsmaßnahmen, z.B. zusätzliche Videoüberwachung von öffentlichem Raum, die in anderen Olympiastädten im Zuge der Spiele politisch durchgesetzt worden sind,</li><li>eine Übersicht über die ökologischen und stadtklimatischen Folgen möglicher mit der Ausrichtung der Spiele verbundener Bauprojekte und städtebaulicher Umgestaltungen.<br><br>insgesamt sicherzustellen, dass eine mögliche Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036 oder 2040 die Nachhaltigkeitskriterien der Vereinten Nationen einhält.</li></ul><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Grundlage für eine erfolgreiche Bewerbung muss sein, dass das Vorhaben von der Stadtgesellschaft mitgetragen wird. Deshalb ist es erforderlich, dass eine Beteiligung der Bevölkerung in geeigneter Form in der gesamten Region durchgeführt wird. Dies kann zurzeit nur durch Bürger*innenentscheide erfolgen. Der Rat der Stadt Köln hat einen von der Verwaltung vorgelegten Unterstützungsbeschluss bereits mit Forderungen nach Bürger*innenentscheid, Transparenz und Nachhaltigkeit ergänzt.&nbsp;</p>
<p>Über eine mögliche Bewerbung kann nur sachgerecht entschieden werden, wenn sowohl die städtischen Gremien als auch die Stadtgesellschaft über die Kosten, Nutzen und Risiken einer Bewerbung umfassend informiert sind. Angesichts der zum Teil dramatischen sozialen Auswirkungen von vergangenen Olympischen Spielen in ihren Host-Citys (Verdrängung von Bevölkerungsteilen, starke Mietpreissteigerungen, Privatisierung von Gewinnen bei Sozialisierung der Kosten, Niedergang lokaler Kleinökonomie zugunsten von großen Konzernen, hohe zusätzliche Verschuldung für ausrichtende Städte bei gleichzeitiger Steuerfreiheit für das Internationale Olympische Komitee, Einschränkung von Bürger*innenrechten durch zusätzliche Überwachung und andere Maßnahmen usw.) muss vor einer Entscheidung transparent dargelegt werden, ob und wie negative Auswirkungen ausgeschlossen werden können.</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


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